A) ungefähr 1 Morgen 2 Vrtl. Wiesen. 4) Aecker und Mehfeld 4 Morgen.

Die Bedingungen werden vor der Verhandlung eröffnet, unbekannte Lieb­haber haben sich mit Prädikats« und VermdgensZeugnissen auszuweisen.

Den 26. Februar 18Z9-

Aus Auftrag des Waisengerichts,' Schultheiß Stoll.

Neu neck, Oberamts Freudenstadt. ^KirchenBauwesen.j An der hiesigen Kirche wird eine Hauptreparation vor­genommen werden, deren Kosten ohne die Materialien nach dem Ueberschlag be­rechnet sind:

für die Maurerarbeit auf 285 fl. 15 kr.

für die Zimmerarbeit auf 180 fl. 42 kr.

für die Schrcinerarbcit auf 162 si. 28 kr.

für die Schmidarbcit auf 82 fl. 30 kr.

für die Pflästercrarbeit auf 31 fl. kr.

für die Glascrarbcit auf . 22 fl. 10 kr.

für die Schlofferarbeit auf 26 fl. 8 kr.

Zusammen auf 700 fl. 13 kr.

Die Handwerksleute welche dieses

Bauwesen ganz oder zu einzelnen Thei- len übernehmen wollen, werden eingela­den , sich bei der AbstreichsVerhandlung einzufinden, welche

Dienstag den 19. Mär; im Wirthshaus zur Sonne in Neuneck gehalten werden wird. Die betreffenden Handwerksleute haben sich durch Zeug­nisse über Vermögen und Tüchtigkeit aus­zuweisen, um so mehr da nach der Be­merkung des Bauinspektors dieses schwie­rige Bauwesen nur sehr geschickten Hand- Werksleuten anvertraut werden darf.

Den 25 . Februar I8A9.

Für den Stiftungsrath Pfarrverweser Mäntler, Schultheiß Seeg er.

Roth, Oberamts Frendenstadt. ^BauAkkord.j Die hiesige Gemeinde

will im Lauf« diese-Sommer- 1 . 839 «!» neues Schulhaus erbauen.

Zu dieser AbstreichsVerhandlung wird Samstag der 9. März 18Z9 festgesetzt, wobei die Liebhaber Morgens io Uhr

in das dortige Wirthshaus zur Sonne eingeladen werden.

Nach dem Ueberschlag betragen

Grabarbeit .... 94 fl.

Maurer- und Stcinhauerarbcit 776 fl. Gyps- und Besticharbeit . . 135 fl.

Zimnwarbeit .... 323 fl.

Schrcinerarbcit . . ? 535 fl.

Glaserarbeit . . . . 155 fl.

Schlofferarbeit ... 273 fl.

Hafnerarbeit . . . . 7 fl.

Bcifuhr der Baumaterialien ' . 386 fl.

Diejenigen Herrn OrtsVorsteher de­nen dieses Blatt amtlich zukommt, werden ersucht, Vorstehendes den betreffenden, in ihren Orten befindlichen Handwerksleuten mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nur solche Meister zugelaffen werden, welche dem Gemeinderath dahier über ihre Tüchtigkeit persönlich bekannt sind, oder sich mit oberamtlich beglaubig­ten Tüchtigkeits- und Vermögenszeug­nissen auszuweisen haben.

Schultheiß Frei.

Baiersbronn, Oberamts Freu­denstadt. sAufrus.j Auf besonderen Antrag des Johannes Schleh, Pfleger des Daniel Gaiser, ledigen Müllers, wird Letzterer zur ungesäumten Rückkehr aufgefordert, zugleich ergeht die Warnung, dem Daniel Gaiser nichts anzuborgen, da keine Zahlung für denselben gelei­stet wird.

Diejenigen, welche eine Forderung an gedachten Gaiser zu machen haben, werden zugleich aufgefsrdert, binnen Zo Tagen dieselben geltend zu machen.

Den 18. Februar 1809.

Gemeinderath, Vorstand Weidenbach.