treffenden unteramtlichen Berichte im Original wieder bcizulegen.
Die gemeinschaftlichen Oder- und Bezirksämter haben nun von obcngedachter künftigen Abkürzung ihrer Jahresberichte für die K. ÄrmenCommission die sammtlichen dein Bezirke angehvrigcn gemeinschaftlichen Unterämter sogleich zu benachrichtigen, und dieselben zu um so pünktlicherer alljährlichen Erstattung und Einsendung dieser außerdem genau nach den gedruckten Erlassen vom 31. März 1835 und 1. März 1836 zu verfassenden Berichte an das gemeinschaftliche Ober- oder Bezirksamt auf den vorgeschriebenen Termin Georg» aufzufordern.
Stuttgart den 19. Februar 1839.
K. ÄrmenCommission.
Hartman».
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. Vermög Dekretes der K. Kreisregierung vom 28. v. M. Nr. 1059 unterliegen alle, auf Gebäuden ruhenden Gefälle, auch Hellerzinse und andere im Art. 5 des Gesetzes vom 27. Oktbr. 1836 nicht namentlich aufgcfühete Abgaben der milderen Ablösung im 16fachen Betrag,
Die Schulthcißenämtcr haben dieses öffentlich bekannt zu machen, und wenn derlei Gefälle ausser denen, die schon verzeichnet sind, in ihren Gemeinden Vorkommen sollten, die vorgcschriebcne Verzeichnisse hierüber binnen 8 Tagen hichcr zu senden.
Auch werden die Gemeinde- und Stif- tungsräthc hinsichtlich der den Gemeinden und Stiftungen zustehcnden Gefälle auf Gebäuden hierauf aufmerksam gemacht, mit der Aufforderung, diejenigen nachträglich zu fatiren, die noch nicht verzeichnet sind.
Den 26. Februar 1839.
K. Oberamt, Friz.
Oberamt Horb.
Horb. (Prüfung der Mcistcrrcchts-Be- wcrber im Fache der Maurer und Steinhaucr.j Nach §. 65. der VollziehungsJnstruktton zur revbdirtcn allgemeinen GewerbcOrdnung vom 5. August 1836 darf die Prüfung bei dem Gewerbe der Maurer und Steinhaucr chür das Meisterrecht dritter Stufe , an ihrem Ladensitz vorgenvmmen werden.
Da nun bei der letzten ZunftVersammlung von der Meisterschaft im'Allgemeinen Klagen
über unbefugten Betrieb (Pfuscherei) diese» Gewerbes vorgebracht wurden; so werden alle diejenige,, welche das Mcisterrecht dritter Stufe erlangen wollen, aufgefordert, ihre Gesuche um Zulassung zu der am 18. März d. I. abzuhaltenden Prüfung längstens bis zum 10. März dem Oberamt zu übergeben und sich nach §. 50 gedachter Instruktion über Volljährigkeit, Bürger- oder Bcisihrecht auSzu- weisen, auch die Art und Weise ihrer Vorbereitung für dieses Gewerbe anzugebcn.
Die Schulthcißcnämter haben diß dem als Gesellen arbeitenden ungeprüften Maurer und Steinhauer ihrer Orte mit dem Anhang be-, kannt zu machen: daß auf einkommende Klagen über Pfuscherei, gegen diejenigen, welche sich solche zu Schulden kommen lassen sollten, die im Art. 74. der revidirten allgemeinen GewerbcOrdnung festgesetzten Strafen unnach- sichtlich in Anwendung gebracht werden.
Den 15. Febr. 1839.
K. Oberamt, Dillenius.
OberamLsgerichL Nagold.
Nagold. In der Nacht vom 8. auf den 9. d. Monats wurde dem Friedrich Weikelmann und Martin Funk in Jselshausen mittelst gewaltsamen Einbruchs ein Quantum Mehl, Fleisch und Brod, so wie eine alte silberne Taschenuhr mit schildkörtenem Gehäuse, stählerner Kette und mvßingenem Uhrschlüssel entwendet.
Es ergeht nun an alle diejenigen, welche über den fraglichen Diebstahl irgend eine Auskunft zu geben vermögen, die Aufforderung, der Unterzeichneten Stelle ungesäumt die betreffenden Mit- theilungen zu machen.
Den 25 . Februar 1869.
K. Oberamtsgericht, G.Akt. Nick.
ForstamL FocudeastadL.
Freudenstadt. sHarz - Verpach- tung.j Bei Unterzeichneter ^ Stelle wird am
Montag d. 11. März