treffenden unteramtlichen Berichte im Origi­nal wieder bcizulegen.

Die gemeinschaftlichen Oder- und Bezirks­ämter haben nun von obcngedachter künftigen Abkürzung ihrer Jahresberichte für die K. ÄrmenCommission die sammtlichen dein Be­zirke angehvrigcn gemeinschaftlichen Unteräm­ter sogleich zu benachrichtigen, und dieselben zu um so pünktlicherer alljährlichen Erstat­tung und Einsendung dieser außerdem genau nach den gedruckten Erlassen vom 31. März 1835 und 1. März 1836 zu verfassenden Berichte an das gemeinschaftliche Ober- oder Bezirksamt auf den vorgeschriebenen Termin Georg» aufzufordern.

Stuttgart den 19. Februar 1839.

K. ÄrmenCommission.

Hartman».

Oberamt Freudenstadt.

Freudenstadt. Vermög Dekretes der K. Kreisregierung vom 28. v. M. Nr. 1059 unterliegen alle, auf Gebäuden ruhen­den Gefälle, auch Hellerzinse und andere im Art. 5 des Gesetzes vom 27. Oktbr. 1836 nicht namentlich aufgcfühete Abgaben der mil­deren Ablösung im 16fachen Betrag,

Die Schulthcißenämtcr haben dieses öffent­lich bekannt zu machen, und wenn derlei Ge­fälle ausser denen, die schon verzeichnet sind, in ihren Gemeinden Vorkommen sollten, die vorgcschriebcne Verzeichnisse hierüber binnen 8 Tagen hichcr zu senden.

Auch werden die Gemeinde- und Stif- tungsräthc hinsichtlich der den Gemeinden und Stiftungen zustehcnden Gefälle auf Gebäuden hierauf aufmerksam gemacht, mit der Auffor­derung, diejenigen nachträglich zu fatiren, die noch nicht verzeichnet sind.

Den 26. Februar 1839.

K. Oberamt, Friz.

Oberamt Horb.

Horb. (Prüfung der Mcistcrrcchts-Be- wcrber im Fache der Maurer und Steinhaucr.j Nach §. 65. der VollziehungsJnstruktton zur revbdirtcn allgemeinen GewerbcOrdnung vom 5. August 1836 darf die Prüfung bei dem Ge­werbe der Maurer und Steinhaucr chür das Meisterrecht dritter Stufe , an ihrem Laden­sitz vorgenvmmen werden.

Da nun bei der letzten ZunftVersammlung von der Meisterschaft im'Allgemeinen Klagen

über unbefugten Betrieb (Pfuscherei) diese» Gewerbes vorgebracht wurden; so werden alle diejenige,, welche das Mcisterrecht dritter Stufe erlangen wollen, aufgefordert, ihre Gesuche um Zulassung zu der am 18. März d. I. abzuhaltenden Prüfung längstens bis zum 10. März dem Oberamt zu übergeben und sich nach §. 50 gedachter Instruktion über Voll­jährigkeit, Bürger- oder Bcisihrecht auSzu- weisen, auch die Art und Weise ihrer Vor­bereitung für dieses Gewerbe anzugebcn.

Die Schulthcißcnämter haben diß dem als Gesellen arbeitenden ungeprüften Maurer und Steinhauer ihrer Orte mit dem Anhang be-, kannt zu machen: daß auf einkommende Kla­gen über Pfuscherei, gegen diejenigen, welche sich solche zu Schulden kommen lassen sollten, die im Art. 74. der revidirten allgemeinen GewerbcOrdnung festgesetzten Strafen unnach- sichtlich in Anwendung gebracht werden.

Den 15. Febr. 1839.

K. Oberamt, Dillenius.

OberamLsgerichL Nagold.

Nagold. In der Nacht vom 8. auf den 9. d. Monats wurde dem Fried­rich Weikelmann und Martin Funk in Jselshausen mittelst gewaltsamen Ein­bruchs ein Quantum Mehl, Fleisch und Brod, so wie eine alte silberne Taschen­uhr mit schildkörtenem Gehäuse, stähler­ner Kette und mvßingenem Uhrschlüssel entwendet.

Es ergeht nun an alle diejenigen, welche über den fraglichen Diebstahl ir­gend eine Auskunft zu geben vermögen, die Aufforderung, der Unterzeichneten Stelle ungesäumt die betreffenden Mit- theilungen zu machen.

Den 25 . Februar 1869.

K. Oberamtsgericht, G.Akt. Nick.

ForstamL FocudeastadL.

Freudenstadt. sHarz - Verpach- tung.j Bei Unterzeichneter ^ Stelle wird am

Montag d. 11. März