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Intelligenz

für die Obcramts-

Nagold, FreudenstadL,

^ Nro. 18 .

Freitag,

Statt

Bezirke

Horb und Herrcnberg.

1839 .

1. Marz.

Mit AllerhSch st er Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schcn Buchdruckcrei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Nagold. Frcudcnstadt. Horb. Die Unterzeichneten Stellen bringen hicmit nach­stehenden Erlaß der K. ArmenCommiffion zur Kenntniß der gemeinschaftlichen Aemter.

Den 27. Februar 1839.

K. Gcm. Oberämter, Engel. Hauff.

Friz. Moser. Dillenius. Holl.

Da neuerlich mehrere gemeinschaftliche Un­ter- und Oberamtcr sich über allzugroße Be­lästigung durch periodische Bericht-Er­stattungen über das Armen wesen, sowohl für die K. KrcisRcgicruugen, als für die K. ArmenCommiffion, beschwert haben; so will man für die Zukunft, und zwar so­gleich auf Georgii dieses Jahres erstmals, nicht nur den gemeinschaftlichen Unterämtern die Beantwortung der sammtlichcn unter ll l.

3. 4. 5. und unter IV. und V. begriffenen Fragen des Formulars-vom 31. März 1835 in dem (über die Fragen I. II. III. 1. 2. fortwährend, wie bisher, für die K. Armcn- Commission an die gemeinschaftlichen Ober­und Bezirksämter cinzusendendcn) Jahrsbc- richte über das Armcnwcscn erlassen, sondern auch die gemeinschaftlichen Ober- und Bezirks­ämter der durch den Erlaß vom 31. Alärz 1835 angeordnctcn Fertigung und Einsendung einer- tabellarischen Uebcrsicht der Ergebnisse j

der untcramtlichcn Jahresberichte an die K. ArmenCommiffion knicht nur nach 'den For- -mularicn Vl>. bis IX., sondern auch nach den Formularen I. bis Vl.) für die Zukunft ganz entheben, wonach nun mit-Gcnchmigung dcS K. Ministeriums des Innern vom 9. Februar d. I. künftig auch drc durch MinistcrialVcrfü- gung vom 20. Dcccmbcr 1836 angcordncte abschriftliche Einsendung der jährlichen tabel­larischen ArmcnBcrichte der gemeinschaftlichen Ober- und Bezirksämter an die K. KreisRc- gicrungen von selbst hinwegfüllt, übrigens von der noch vorbchaltcnen Entschließung des K. Ministeriums abhängt, ob und über welche Materien der ArmcnPolizei künftig besondere bczirksamtliche Berichte periodisch an die Krcisrcgicrungcn zu erstatten seyn werden.

Dagegen wird den gemeinschaftliche!! Ober- und Bezirksämtern aufgctrggcn, künftig die untcramtlichcn Berichte vor deren Einsendung an die K. ArmcnCommissiyn jedesmal im Original genau zu prüfen, deren etwaige Mängel nach Maßgabe der Erlasse vom 31. Mär; 1835 und 1. März 1836 vollständig zu ergänzen, ihre eigenen Bemerkungen und Anträge jedesmal unmittelbar auf dem betref­fenden untcramtlichcn Berichte mit ihrer Un­terschrift selbst bcizufügcn, und, so oft sic später nach Zurückempfang der untcramtlichcn Berichte specicll über einen Gegenstand zu berichten haben, zu dessen Erledigung der K. ArmenCommiffion der Besitz der bisherigen ober- und bezirksamtlichcn Zusammenträge wunschenswerth scpn könnte, jedesmal die be-