oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Re- cesses zu liquidiren, und die Dokumente worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften, angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Categorle beitreten.
Die nicht angezeigten Forderungen werden nach der Liquidationshandlung durch Präklusivbescheid von der Masse ausgeschlossen.
Den 5. Januar 1809.
K. Oberamtsgerlcht, Herrmann.
Horb. sEdiktalLadung.j Johann Martin Schott von hier, welcher längst verschollen ist, und wenn er noch lebt, das 70ste Jahr zurückgelegt hat, so wie dessen etwaige Leibeserben werden in Gemäßheit Gerichtsbeschlusses vom heutigen Tage hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche , an das vorhandene Vermögen desselben binnen 90 Tagen bei dem Waisengerichte in Horb geltend zu machen, widrigenfalls Johann Martin Schott als ohne Leibeserben gestorben würde angenommen, und sein Vermögen seinen PräsumtivErben definitiv würde zugetheilt werden.
So beschlossen im K. Oberamtsge- rkchte Horb den Zi. Dezbr. r 858 . .
Oberamtsrichter Herrmann.
Kameralamt Dornstetten.
Dornstetten sScheutterholzverkauf.^ Mittwoch den 16. dieß
Vormittags 9 Uhr
werden auf dem Amtszimmer der unter» zeichneten Stelle 8^ Klafter trockens tannene Scheutter im öffentlichen Auf» streich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wobei die Liebhaber sich einfinden mögen.
Den 7. Januar 1809.
K. Kameralamt.
Dornstetten. Es ist an der hie- Volksschule unter der Lei- und Mitwirkung des Stadtpfarrers in Verbindung mit den Lehrern derselben eine Realklasse gebildet worden, deren Schüler wöchentlich Zo Stunden Unterricht erhalten, in der Religion, dem Gesang, den Sprachen — der lateinischen und französischen, auch, wenn es gewünscht wird, englischen — und Realien. Der Zweck ist theils eine Vorschule für den, welcher sich weiter wissenschaftlich ausbil- den will, theils und vorzüglich eine höhere Bildung für den Bürger und Gewerbsmann, wie sie heutiges Tages verlangt wird. Diese Realklasse ist am Z. Januar 18Z9 eröffnet worden. Wir bringen dieß zur öffentlichen Kenntniß mit dem Anfügen, daß hier eine gute Gelegenheit für Auswärtige sich öffnet, ihre Bildung auf geeignete und dabeii sehr wohlfeile Weise zu erhalten, indem für Klassen- und Aussichtsgeld nur lost» jährlich festgesetzt ist, und Kost um SO — bo fl. wohl wird zu bekommen seyn, demnach für einen Aufwand von jährlich 60—70 fl. alles bestritten werden kann« Es ist für Auswärtige ein gemeinschafts licher Schlafsaal im Schulhause bestimmt und sie werden in dem Lehrzimmer de- Realklasse zugleich unter beständiger Aust sicht ihr Arbeits- und Wohnzimmer finden»