rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.
Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht ckuf die Bestätigung des Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.
Den 15 . Dezember 1838.
Oberamtsrichter
Straub.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Pfalzgrafenweiler. sVerscholle- n«r.) Johann Georg Wagner von da, geboren am 4. Mai 1768, ist seit 53 Jahren von Haus abn send, und hat seit 35 Jahren keine Nachricht mehr von sich gegeben. An ihn, so wie an seine etwaige Leibeserben ergeht die Aufforderung, sich innerhalb 90 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der Verschollene als ohne Leibeserben verstorben angenommen, und sein Vermögen, welches im. Betrag von 454 fl. schon im Jahr 18t6 gegen Caution ausgefolgt worden ist, den nächsten Seitenverwandten, nämlich zwei Brüdern des Wagner, definitiv zugetheilt würde.
Den 17. Dezhr. 1838 .
K. Oberamtsgerkcht, Kübel.
Oberamtsgerkcht H)rb.
Horb. sEdiktalLadung.^ Johann Martin Schott von hier, welcher längst verschollen ist, und wenn er noch lebt, das 70ste Jahr zurückgelegt hat, so wie dessen etwaige Leibeserben werden in Gemäßheit Gerichtsbeschlusses vom heutigen Tage hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche an das vorhandene Vermögen desselben binnen 90 Tagen bei dem Waisengerichte in Horb geltend zu machen, widrigenfalls Johann Martin Schott als ohne Leibeserben gestorben würde angenommen, und sein Vermögen seinen PräsumtivErben definitiv würde zugetheilt werden.
So beschlossen im K. Oberamtsgerichte Horb den Zi. Dezbr. 1858 .
Oberamtsrichter
Herrmann.
Forstamt Altenstaig.
Alkenstaig. sHolzLieferungsAk- kord.^j Die Unterzeichnete Stelle wird
Samstag den 12. Januar 1889 Morgens 9 Uhr
in Simmersfeld wiederholt einen Akkord über die Beischaffung des zum 1840er herrschaftlichen Enzfloß kommendenBrenn- Holzes aus den Revieren Simmersseld, Hofstett und Enzklösterle abschließen; wozu die Liebhaber eingeladen werden.
K. Forstamt, von Seutter.
Altenstaig. sHolzVerkaus.^ Nachstehendes Holzquantum welches von den Käufern weder bezahlt, noch an dem bestimmten Tag verbürgt wurde, kommt an den nachbenannten Tagen nochmals zum Verkauf.
Revier Altenstaig vom Schlag Nonnenwald
SV, Klafter Scheutter und