jene nicht begriffen, welche in bergigen Gegenden nur streckenweise als Vorspann an- gewcndet werden.
Art. 6.
Bei einspännigen Fuhrwerken werden alle Arten von Zugthieren gleich, bei zwei- und rnehrspännigen aber werden zwei Ochsen, Stiere, Kühe oder Esel einem Pferde gleich gerechnet. Maulthiere und Büffel zahlen gleich Pferden.
Art. 7.
Zuwiderhandelnde unterliegen polizeilicher Bestrafung und werden überdleß bis zu hergestellter Fclgenbreite an dem Weiterfahren verhindert, bleiben aber befugt, auf dem nämlichen Wege, woher das Fuhrwerk gekommen ist, wieder zurückzufahren.
Art. 8.
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. April 1839 in Kraft.
München, den 21. April 1838.
Diese Verordnung haben die Ortsvorsteher zur Kenntniß des Publikums zu bringen.
Den 10. Dezbr. 1838.
- K. Oberamt, Engel.
Friz. Dillenius. Marh.
Oberamtsgericht Nagold. Nagold. sVerschollener.j Der längst verschollene am io. November 1768 geborne Christian Maier von Wildberg oder etwaige unbekannte Erben desselben werden hiemit aufgefordert, sich binnen 90 Tage bei dem Unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls angenommen werden würde, der Verschollene sei am 10. November 1838 gestorben, ohne andere Erben, als die bereits bekannten Seitenverwandten zu hinterlassen.
So beschlossen im K. Oberamtsgericht zu Nagold am 10. Dezember '. 838 .
Oberamtsrichter
Straub.
K. Forstamt Wildbcrg.
Wild berg. sHolzbedürfniß-Auf- nahme.j Diejenige ForstJnsaßen, welche nach der FinanzMinisterialVerfügung
vom Zo. Nov. i8Z§ auf den Bezug von Bau-, Werk, und Brennholz im Revierpreis Anspruch haben, und mit ihren Waldungen für das Jahr 1839 noch zurück sind, werden hiermit auf-. gefordert, ihren Bedarf binnen 8 Tagen den betreffenden Reoierförstern um so zuverläßiger anzuzeigen, als spätere Meldungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Ueber diejenige Unbemittelte aber, für welche die Gemeinde auf ihre Rechnung Brennholz im Revierpreis zu erhalten wünschen, haben die Ortsvorsteher namentliche Verzeichnisse unter Angabe des Bedarfs eines jeden Einzelnen inner des obigen Termins den Revierförstern zu übergeben.
Den n. Dezbr. 1838 .
K. Forstamt,
G u n z e r t.
Altenstaig. sSägmühleAntheil- ^ Verkauf.^ Die Relikten des ver»
Schwanenwirth Ren- wollen ihren NcuSägmüh- leAntheil wozu auch einige Morgen Grundstücke gehören, noch einmal entweder im Ganzen, oder nach einzelnen Sägtagen zum Aufstreich bringen.
Die Verhandlung geschieht am Mittwoch den 19. dieß Nachmittags 2 Uhr im Gasthof zum Löwen dahier. Die Herrn Ortsvorsteher werden ersucht, dieß gehörig bekannt zu machen.
Den 12. Decbr. 1838 .
Stadtschulthekßenamt,
Speidel.
Vollmaringen, Oberamts Horb. sBauholzVerkauf.j Die Gemeinde Vollmaringen verkauft
Freitag den Li. d. M.