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gegen Zfache Versicherung entlehnt. Das Kapital ist heimbezahlt worden, der Pfandschein aber verloren gegangen. Zufolge gerichtlichen Beschlusses vom 2Z. August d. I. wird der unbekannte Besitzer dieser Schuldurkunbe hiemit aufgefordert, dieselbe binnen 4'Z Tage dahier zu produ- ciren und seine Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls solche für kraftlos würde erklärt und die Löschung im Unterpfands- buche angeordnet werden.
Horb den 25 . August 1838 .
K. Oberamtsgericht, H e r r m a n n.
Nagold. sAnstellung eines städtischen Forstwarts.) Es wird zu Bewirthschaftung der hiesigen Gemeindewaldungen von circa —I Z6oo Morgen — die alle auf der Markung der Stadt liegen, ein Forstverständiger, welcher eine praktische Dienstprüfung mit Erfolg bestanden hat, aufgestellt, dem neben der Hälfte Strafen, die auf seine Anbringen angesetzt werden — ein fixer Jahrsgehalt von — ' ZOO fl. aus der StadtCasse ausgesetzt sind.
Diejenige, welche zu Uebernahme dieser Stelle geneigt wären, wollen ihre Zeugnisse von der Prüfungsbehdrde und dem betreffenden K. Forstamt, innerhalb 14 Tagen einsenden.
Bemerkt wird, daß bei der Wahl selbst ein unverheiratheter Mann zunächst berücksichtigt werde.
Den 24. August 1838 .
Stadtrath, im Aufträge
Rathsschreiber, Stadtrath B e l l i n g.
Herrenberg. sTeuchelLieferungs- Akkord.) Zu den hiesigen städtischen Brunnen werden wieder 150 Stück for-
chene Teuchel angekauft. Die Lieferung derselben wird demjenigen zugesagt, der bis den i 5 . September d. I. Las bil» ligste Offert macht. Die AkkordSbedin- gungen sind folgende:
1) Die Teuchel müssen am schwachen Theil wenigstens noch 7 volle Deck- malzoll stark und 15 Schuh lang, auch vollkommen gerade seyn, und aus gesunden forchenen Stämmen bestehen, denn das Gipfelholz wird nicht angenommen.
Z) Die verlangten i 5 o Stück müssen längstens bis zu 15 . Novbr. d. I. um den Akkordspreis frei zu der hiesigen Teuchelgrube geliefert seyn.
Billigen Anträgen sieht entgegen Stadtpfieger Krayl. Den 16. August 1858 .
Felldorf, Oberamts Horb. Bet Unterzeichneter Stelle liegen gegen gesetzliche Versicherung 400 fl. auf 2 Posten zum Ausleihen parat welche täglich in Empfang genommen werden können.
Den 28. August 18Z8.
Waisengericht, Schultheiß Baur.
Grünmettstetten, Oberamts Horb. sDanksagung und Bitte um weitere Unterstützung.) Auf unsere öffentliche Aufforderung vom 24. Juni d. I. haben wir für die durch Brand Verunglückten dahier, folgende Gaben erhalten: Durch Oberamtmann Dillenius von einer Gesellschaft Frauen von Horb, eine Parthie Kleidungsstücke, Weiszeug und Bettgewand und 2 fl. 40 kr. Geld, von dem Herrn LandkapitelsKammerer Ziegler in Nordstetten 2 fl. 4L kr. von Herrn Oberfeuerschauer Sckmid in Horb Zo kr., von der Gemeinde Vierlingen 2 fl. 42 kr.,