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gegen Zfache Versicherung entlehnt. Das Kapital ist heimbezahlt worden, der Pfand­schein aber verloren gegangen. Zufolge gerichtlichen Beschlusses vom 2Z. August d. I. wird der unbekannte Besitzer dieser Schuldurkunbe hiemit aufgefordert, die­selbe binnen 4'Z Tage dahier zu produ- ciren und seine Ansprüche geltend zu ma­chen, widrigenfalls solche für kraftlos würde erklärt und die Löschung im Unterpfands- buche angeordnet werden.

Horb den 25 . August 1838 .

K. Oberamtsgericht, H e r r m a n n.

Nagold. sAnstellung eines städti­schen Forstwarts.) Es wird zu Bewirthschaftung der hiesi­gen Gemeindewaldungen von circaI Z6oo Morgen die alle auf der Markung der Stadt liegen, ein Forstverständiger, welcher eine praktische Dienstprüfung mit Erfolg bestanden hat, aufgestellt, dem neben der Hälfte Strafen, die auf seine Anbringen angesetzt werden ein fixer Jahrsgehalt von ' ZOO fl. aus der StadtCasse ausgesetzt sind.

Diejenige, welche zu Uebernahme die­ser Stelle geneigt wären, wollen ihre Zeug­nisse von der Prüfungsbehdrde und dem betreffenden K. Forstamt, innerhalb 14 Tagen einsenden.

Bemerkt wird, daß bei der Wahl selbst ein unverheiratheter Mann zunächst berücksichtigt werde.

Den 24. August 1838 .

Stadtrath, im Aufträge

Rathsschreiber, Stadtrath B e l l i n g.

Herrenberg. sTeuchelLieferungs- Akkord.) Zu den hiesigen städtischen Brunnen werden wieder 150 Stück for-

chene Teuchel angekauft. Die Lieferung derselben wird demjenigen zugesagt, der bis den i 5 . September d. I. Las bil» ligste Offert macht. Die AkkordSbedin- gungen sind folgende:

1) Die Teuchel müssen am schwachen Theil wenigstens noch 7 volle Deck- malzoll stark und 15 Schuh lang, auch vollkommen gerade seyn, und aus gesunden forchenen Stämmen be­stehen, denn das Gipfelholz wird nicht angenommen.

Z) Die verlangten i 5 o Stück müssen längstens bis zu 15 . Novbr. d. I. um den Akkordspreis frei zu der hie­sigen Teuchelgrube geliefert seyn.

Billigen Anträgen sieht entgegen Stadtpfieger Krayl. Den 16. August 1858 .

Felldorf, Oberamts Horb. Bet Unterzeichneter Stelle liegen gegen gesetzliche Versicherung 400 fl. auf 2 Posten zum Ausleihen parat welche täglich in Empfang genommen werden können.

Den 28. August 18Z8.

Waisengericht, Schultheiß Baur.

Grünmettstetten, Oberamts Horb. sDanksagung und Bitte um weitere Un­terstützung.) Auf unsere öffentliche Auf­forderung vom 24. Juni d. I. haben wir für die durch Brand Verunglückten dahier, folgende Gaben erhalten: Durch Oberamtmann Dillenius von einer Ge­sellschaft Frauen von Horb, eine Parthie Kleidungsstücke, Weiszeug und Bettge­wand und 2 fl. 40 kr. Geld, von dem Herrn LandkapitelsKammerer Ziegler in Nordstetten 2 fl. 4L kr. von Herrn Ober­feuerschauer Sckmid in Horb Zo kr., von der Gemeinde Vierlingen 2 fl. 42 kr.,