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Nachweisung aftlichen Amt und beurkun- ündeangehöri»

ZemeindeStif. leinschastlichen zugesicherter legitimirl.

"s erlittene

gestellt, und

Familien, ob >m letzten Fall gesorgt werde. Vorbereitung ewöhnlich die Müssiggang gem. Acmter -re Aufmerk­

erämter, Friz- Martz.

Horb. Accise vom aufgehoben zminiscerium Zukunft der ng desUnter- sl, wenn das mehr de- Unterlassung strafen gerügt

öffentlich ö Tagen

ämter.

Friz. Mary, t. Die KrkegSmini- ben Stutt-

qarter allgemeinen Anzeige« vom 9. Merz 1ZZ7 ergangenen Aufruf zum Eintritt in das LandjagerCorpS der beurlaubten Unteroffizie­ren und Soldaten bekannt zu machen, und die welche zu diesem Eintritt Lust bezeugen mit dem Gesuch an ihre RcgimcntSComman- do'S zu weisen.

Den iz. Februar 1853-

Die K. Oberämter, Engel. Friz.

Nagold. Die OrtsDorsteher des Be. zirks haben binnen g Tagen die Namen, Alter, Stand, und GehaltSVerhaltnisse der Leichcnschauer genau anher anzuzeigen.

Den 15. Februar 1353.

K. Oberamt.

Nagold. Freu den stadt. sAn diegem. Unterämter in Betreff derEinsendung derSpor- telRechnungSUrkunden.fj Da die Sportel- Urkunden immer noch nicht fehlerlos dahier einkommen, so werden die gem. Unterämter aus Veranlassung der auf den 23. Februar eintretenden Verfallzeit dieser Urkunden von den Monate» Decbr. 1337, und Januar, Februar i8zz, hiemit an die genaueste Be­folgung der oberamtl. Verfügung vom 10. Februar 1356, Nro. 14 Seite 76 dieses Blattes erinnert.

Den 16. Februar 1333

K. Obcrämter, Engel. Friz.

Oberamt Freudenstadt. >

Freuden stad t. sAuswandcrung.j Die ledige Christiane FaiSt von Neichenbach wan­dert mit ihrem unehelichen Kinde Christine Rosine nach Straßburg aus.

Den iz. Februar 1333.

K. Oberamt, Friz.

OberamLsgerichL Nagold.

Im Namen des Königs!

In der Untersuchnngssache wider Friedrich Seeger, Bauern von Glatten und Genossen erkennt das Königl. Ober­amtsgericht zu Nagold, daß 1) der Friedrich Seeger als Verfasser des in dem Nagvlder Jntelligenzblatt !

von 183 ?. Nro. 60 . erschienenen Auf» satzes, betitelt:Etwas über die ver» schiedenen Ansichten der Oberamts» und sonst geprüften Thierärzte," we, gen EhrenkrLnkung des Thierarztes Haug, in Betracht der früheren Be­strafung desselben wegen ähnlichen Ver­gehens, neben Verfüllung in Bezah» lung, von ^/« der Untersuchungsko» steil, zu

einer Geldbuße von zwei kleinen Freveln

2 ) der Thierarzt Haug in Freudenstadt wegen Abfassung eines theilweise un­richtigen Zeugnisses, zu einer Geldbuße von einem Reichs» thaler

und zu Bezahlung von '/i der Uri» tersuchungskosten zu verurtheilen, auch Z) dieses Erkenntniß in das Nagolder Jntelligenzblatt emzurücken sey, wenn es die Rechtskraft beschritten haben wird.

So beschlossen im K. Oberamtsge- richteNagold am 27 .November 183?.

Vorstehendes Erkenntniß wird hier­mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Nagold, am 15. Februar 1838.

Oberamtsrichter

Straub.

Nagold. sVorladung zum Gant» verfahren.^ In der rechtskräftig erkann­ten Gantsache des Johannes Hertter, Schuhmachers zp Warth, wird die Schul- denliquidation, verbunden mit dem Ver­suche eines Borg- oder Nachlaß-Ver­gleiches,

Freitag, den 23. März 1838 Vormittags 8 Uhr

vorgenommeu. Hiebei haben die Gläu­biger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An»