«erden im hiesigen Bezirke sämmtliche Pflegschafts- und Administrationsrechnun- gen abgehört werden, rveßhalb man sich veranlaßt sieht den Pflegern und Admi­nistratoren die unverzügliche Beitreibung der verfallenen Zieler und insbesondere der Zinse, den Ortsvorstehern aber schleu­nige Iustizleitung bei vorkommenden Kla­gen einzuschärfen. Hiebei wird bemerkt daß den saumseligen Pflegern nicht nur die Ausstände werden zu Rest gelegt, sondern dieselben auch zur Straff gezo­gen werden. Letztere haben auch die OrtsVorsteher, welchen Justizverzögerung zur Last fällt zu erwarten.

Die Walsengerichte haben Vorstehen­des den Pflegern zu eröffnen, dieß von ihnen im GemeinderathsProtokoll beur­kunden zu lassen und von der geschehe­nen Publikation längstens bis L. Merz Anzeige anher zu machen, widrigenfalls die Berichte durch Wartboten würden abgeholt werden.

Den 6. Februar 1 S 58 .

Oberamtsrichter H e r r m a n n.

Altenstaig. sHolzsaamenAbfuhr- Akkord.j

Mittwoch den 14. d. Mts.

Vormittags 11. Uhr wird in dem Försterhause ein Akkord über die Abfuhr von Nadelholzsaamen an die K. Forstämter Bebenhausen, Wildberg, Sulz, Freudenstadt und Al­tenstaig abgeschlossen werden.

Den 6. Februar 1808.

HolzsaamenVerwaltung.

Aach, Oberamts Freudenstadt. sLiegenschaftö- und Fahrniß- Verkauf.) Auf Ableben der Johannes Singlerifchen Eheleute, werden unter tvaisengerichtlicher Leitung nachbe-

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schriebene Realitäten zum öffentlichen Verkauf gebracht:

I.) Ein zweistockigtes Wohnhaus mit Scheuer, Stallung und Keller un» ter einem Dach in der untern Aach. 2) Güter: L Morgen Garten beim Haus, Wiesen 1. Morgen V- Viertel Ruthen, Aecker 4 Morgen, Waldung 5 Morgen 1 Viertel.

Der Verkaufstag ist auf Montag den 19. d. Mts. bestimmt, und wird

Nachmittags 2 Uhr im Wirthshause zur Sonne dahier ab­gehalten werden, die Auktion aber ist auf Freitag den 2 s. d. Mts. festgesetzt, welche in dem Singlerischen Hause selbst vorgenommen werden wird, nämlich: 2 Kühe, 1 Schaf, 1. Schwein, Früchte aller Art, Futter und Stroh, Grundbirnen, auch sämmtliche Hausmo» bilien, Wagen und Ketten.

Die Herrn Ortsvorsteher werden er­sucht dieß ihren Ortsangehörigen bekannt machen zu lassen.

Den 7. Februar 18s 8.

Das Waisengericht, der OrtSvvrsteher, Schultheiß S a u t e r,

Vollmarin gen, Oberamts Horb. Bei der Kaplanei liegen Z40 fl. Ka­pital für 5 Prozent und gerichtliche Ver­sicherung zum Ausleihen parat, welche allezeit stehen bleiben können, wenn jährlich der Zins richtig bezahlt wird.

Den 5 . Februar 18s8.

Kaplan Haßl.

Außeramtliche Gegenstände. Böblingen. sWolleAnerbieten.) Den Herren WollArbeitern empfehleich