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ungewöhnlich viele Branbfälle Vorkommen auf den sittlichen und religiösen Karaktcr und das Ehrgefühl der Ortscimvohner cingcwirkt und den Gemcindcrcithcn bei jedem Anlasse an das Her; gelegt werden, daß durch so viele Brandfälle, deren Entstehen nicht ausgemittelt werden kann, und daher der Vcr- muthung einer absichtlichen Brandlegung Raum geben, nothwcndig der Ruf der Sittlichkeit einer solchen Gemeinde und damit auch der Credit der Einwohner leiden mäße, und verloren gehe, damit der Gemeindcrath die Sache von dieser Seite den Gemcindeangchörigcn darstelle, und vorzüglich dahin wirke, daß sowohl das bewegliche als unbewegliche Eigenthum zum Zwecke der Versicherung auf das Gewissenhafteste nur nach ihrem wahren Werth eingcschätzt, somit von Zeit zu Zeit das BrandversichcrungsCatastcr rcvidirt, und die TarationsUrkunde jedesmal vor dem versammelten Eemeinderath besonders geprüft werde.
Schließlich werden die OrtSvorstchcr noch besonders angewiesen, künftighin bei jedem in ihrer Gemeinde entstehenden Brand sogleich über die Entstehung die erforderlichen Notizen cinzuziehcn, um solche als Grundlage für die nachfolgende oberamtliche Untersuchung benützen zu können.
Nagold den 6. Februar 1838 .,
K. Oberamt, Engel.
Oberamt Freudenstadt.
Freuden stad t. Bei der heute abge» haltenen AmkSversammlung sind die Gebüh- ren der Pfechter folgender Maßen bestimmt worden.
Für das Pfechten selbst.
Ge tr e i de- M aa ß e.
1 Sri. (einzeln)
.
— I- 12 kr.
'/, Sri.
.
— I' 9 kr.
a Vierling . .
—g kr.
*/r Vierling .
— I- 6 kr.
r Metzle . .
— I' Z kr.
V, Metzle
— I 2 kr.
L Vollständige« Besteck
—zo kr.
Gewicht.
1 W Einsatz .
— > 6 kr.
sodann von L — 10 K
je
—2 kr.
10 — 26 —
— 1 kr.
2Z - 52 K -> '/^r.
52 —100 — 24 kr. Pr. Stück. Flüssigkeit«. Maaße. i MaaSBouteille und darüber
zu eichen . . —-.skr.
sonst pr. Stück . —'. 1 kr.
Fäßer: 1 Eimer und darüber —12 kr. unter 1 Eimer . —>6 kr.
Längen.
1 Ellenmaaß z . . —1 kr.
1 Ruthe . . . — > 12 kr.
Der Arbeitslohn für Verbesserungen wird besonders berechnet.
L. Für die Visitation.
Was die Visitationen betrifft, so sollen die Taggebührcn auf die Gcmeindckassen übernommen, jedoch den einzelnen Gemeinden überlassen werden, sie wieder auf di, Gewerbcndcn umzulegen, welche unter allen Umstanden die Gebühren für etwanothwen- digc Richtigstellung ihrer Maaße zu bezahlen haben. Dieses wird hiermit zur öffentlichen Kennkniß gebracht.
Den 1. Februar iözz.
K. Lberamt, Friz.
Freud cnstadt. ^Auswanderung.^ Der ledige Maurer Johann Göttlich Fischer Von Frcudenstadt wandert nach Frankreich aus.
Den 5. Februar igzz.
K. Oberamt, Friz.
Oberamt Horb.
Horb. Bei einer stattgehabtrn OberamkS. Visitation ist eS als wünschcnSwerth dargestcllt worden, daß dieAnordnung ähnlicherVorschrif- tcn,wie sie dieöffentlicheFürsorge fürdieEr- wcrbkbildung der israelitischen Söhne verlange. bei solchen Jünglingen, welche ohnehin der Fürsorge der Gemeinden anheim fallen, getroffen werde und die K. Regierung deö JaxtkreiscS hat sich in ihrem Berichte über die Ergebnisse jenerVisitation mit diesem Vorschläge unter der Modifikation einverstanden erklärt, daß eine solche Anordnung für die Erwerbsbildung und Beschäftigung der Jünglinge und Mädchen über 14 Jahre namentlich in den BettlerColonien getroffen werden sollte.
Das Königs. Ministerium drS Irinas,