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Oberamksgericht Nagold.

Nagold. ^Verschollener.^ Der längst verschollene am 17. September 1767 geborne Johann Georg Rothfuß von Warth oder dessen etwaige unbekannte Erben werden hiemit aufgefordert, sich binnen 90 Tage bei dem Unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls ange­nommenwerdenwürde, der Verschollene sei am 17. September 18Z7 gestorben, ohne andere Erben, als die bereits bekannten Sditenoerwandten dritten Grades, zu hinterlassen.

So beschlossen im K. Oberamtsgericht zu Nagold am 18. December 1807.

Oberamtsrichter,

Straub.

Qberamtsgericht -Horb.

Bildechingen, Gerichtsbezirks Horb. sEdiktalladung.j Anton Graf von Bildechingen, welcher längst verschol­len ist, und wenn er noch lebt, daZ7oste Jahr zurückgelegt hat, so wie dessen et­waige Leibeserben werden hiemit aufge. fordert, sich binnen 90 Tage bei dem Waisengericht in Bildechingen zu melden und ihre Ansprüche an das den Präsum­tiverben gegen Sicherheitsleistung bereits ausgefolgte Vermögen geltend zu machen, widrigenfalls Graf für todt würde ange­nommen und dessen Vermögen letzt ge­dachten Erben definitiv zugetheilt werden.

Den 19. Decbr. 1807.

K. Oberamtsgericht, A.V. Herrmann.

K. Forstamt Wildberg.

Wildberg. Die Unterzeichnete Stelle sieht sich zu der öffentlichen Be­kanntmachung veranlaßt, daß von den Wochentagen der Samstag zum Amts­tag bestimmt ist, und daß nur an diesem

Tage mündliche Gesuche und Beschwer­den vorgebracht werden können. Die OrlsVorstcher des ForsibezirkS wollen dieses ihren Amtsangchdrigen gehörig eröffnen.

Den 18. December 18Z7.

K. Forstamt, G u n z e r t.

Waldd 0 rf. sGläubiger - Aufruf.^ Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde eine Forderung an den verstorbenen Michael Gutekunst, ledig, von hier, zu machen haben, werden an- mit aufgefordert, solche um so gewisser binnen 20 Tagen bei der Unterzeichne­ten Stelle anzuzeigen, als sie es sich sonst selbst zuzuschreiben haben, wenn sie bei der demnächst zu fertigenden Real- thellung desselben nicht berücksichtiget werden.

Den iZ. Decomber 1887.

Waisengericht allda.

Alten staig Stadt. sStraßen» Sperre.j In Gemäßheit oberamtlicher Verfügung wird die neue Gäns'oerg« Staige auf unbestimmte Zeit für alles Fuhrwerk gesperrt, was die Ortsvorstände mit dem Anhang öffentlich bekannt ma­chen wollen, daß einstweilen der alte Weg an dieser Staige befahren wer­den kann.

Den 21. Decbr. 1807.

Stadtschultheißenamt,

Speidel.

sHaus- und GüterVerkauf.j Auf ober amtsgerichtliche Anordnung wird den Joh. Georg Dnpper, Bronnengräbe' dahier, seine Wohnung und die dazu gehö, rige Allmandtheile, bestehend: