Erste Sammlung l fl. 4? kr. Räthsel von I. G. M. Zweite Sammlung 4z kr.

Neujahrskarten, das Stück y kr.

Die jüngst erschienene Schrift

Hezels Lehre von den Verträgen

(in der Haspelschen Buchhandlung zu Hall zu haben)

giebt auf eine Jedermann sehr verständliche und leicht begreifliche Welse die Begriffe über die verschiedenartigen im täglichen Leben vorkommendcn Vertrage an, und enthält na­mentlich gute Formulare, wie dergleichen Verträge abzuschlicßen und zu Papier zu bringen sind, so daß solche nicht nur den Ortsvorstehern und Rathsschreibern, welche bei Abschluß solcher Verträge Mitwirken, und sie schriftlich auszuferligen haben, son­dern auch jedem Andern um so mehr em­pfohlen werden kann, als bei Zugrundlegung dieser Formulare manche Bedenklichkeiten, Anstände und Streitigkeiten, welche so häufig Lurch ungeschickte Abfassung der Verträge entstehen, sehr leicht entfernt und vermieden werden können.

Hall den 20. Novbr. 1837-

OberamlSrichtcr Malblanc.

Nagold. sEmpfehlungswerkhes Buch.^s Der Unterzeichnete macht besonders auf nach­stehendes, jeden Rechtsgelehrten, Beamten, OrtsVorsteher und Geschäftsmann, so wie dem ganzen Schreiberstande nützliches Buch aufmerksam, und bittet um zahlreiche Auf­träge.

Die Lehre von den Verträgen oder Contracten

nach dem in ganz Deutschland geltenden gemeinen Rechte nebst einer Anleitung zu Aufsätzen über jede Gattung derselben mit Z17 Formularen und Notizen über dieDieh- mängel in Beziehung auf den Handel von B. F. Hezel, RechtS-Consulent, Professor rc. rc. ü. 53 Bogen stark . 2fl. 43kr.

Dieses Werk zeichnet sich vor allen ähn­lichen dadurch aus, daß es für den Juristen ebenso brauchbar wie für den Handeltrei- benden ist. Für erstere ist es durch die An- '

führung der juridischen Claffiker von Werth, letztem ist es durch die genaue Anweisung und vielen beigegebenen Formulare beinahe unentbehrlich.

F. W. Bischer Buchdrucker.

Nagold. Der Unterzeichnete empfiehlt sich zu gefälligen Aufträgen auf die kürzlich erschienene:

Mühl- Ordnung, oder Uebersicht der würtembergischen Müh- lenPolizeiGesetze in Beziehung aus die Er­richtung der Mühlen, den Wasser- bau, ihre innere Einrichtung, die Gewürz- Mühlen, das Mahlgeschirr, die Behandlung der MahlKunden, das Milter, das Schroten des Malzes, die Aufsicht über die Mühlen, die GewerbS- und Handelsverhältniffe. Für Justiz-, Cameral- und PolizeiBehörden, Be- sicher Von Getreidemühlen, ihre Gehülfen und Lehrlinge, Mühlzimmerleute, Mühlschauer Bäcker, Bierbrauer, Wirthe, sowie für jeden Oekonomen, der viel mit der Mühle zu thun hat von L. F. Hezel Professer und Rechts- Consulent. gr. L. in elegantem Umschlag broschirt z6 kr.

Mit Recht kann man behaupten, daß dieses Werkchen ein lang gefühlte» Bedürf- niß befriedigt, weil seit 1729 die MühlOrd- nung nicht im Druck erschienen ist, ohner» achter seit der Zeit viele neue Verordnungen hinzugekommen sind, und sich sowohl diese ^ als die älteren Verordnungen in den wenig.? sten Mühlen vorsinden. Allein nicht nur den Müllern, sondern auch den Herren Beamten», vorzüglich Bäckern u. Bierbrauern, Wirthen u. allen gutenHaushältern wird diescsBüchlein ei- ne willkommeneErscheinung sehn, weil namcnt- lich der Kunde hieraus ersehen kann, welche An­sprüche er an den Müller in Bezug auf Ordnung, Treue und Reinlichkeit rc. zu ma­chen berechtigt ist.

F. W. Bischer, Buchdrucker.

Freuden st adt. sWeihnachtgeschenke für Kinder.^ Es sind mir allerhand Kinder­schriften in kleinern und größer» eleganten Brochuren zugckommen, deren Inhalt lehr- reiche Erzählungen und anständige nützliche Unterhaltungen sind. Auf Verlangen wird ein Verzeichniß mitgetheilt.

Kaufmann Sturm.