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Jakob Haler von Bösingen zu bezahlen.
Hiedurch hebt sich also das gegen Alt Jakob Haier von Böstngen eingeleitete Gantoerfahren auf, weßwegeu die auf den 4. August d. I. anberaumte Tagfahrt nicht statt findet, sondern den Gläubigern des alt Jakob Haler von Bösingen überlassen wird, sich ihrer Befriedigung wegen an den genannten Gemeinderath Walz von Beihingen zu halten.
Am 12. Juli 1827.
Oberamtsrichter
Straub.
Halte rbach, Gerichtsbezirks Nagold. sSchuldenLiquidation.fi Ueber die Verlassenschaft weiland alt Gottfried Bre- zing gewesenen Bürgers und Küblers zu Haiterbach ist der Gant erkannt worden, wenn kein Vergleich zu Stande kommt.
Dessen Gläubiger und Bürgen haben daher am
Samstag den 5 . August d. I.
Morgens 8 Uhr
ln dem Stadtrathszimmer zu Hciterbach entweder persönlich oder durch gesetzlich Bevollmächtigte bei der SchuldenLiqui- dation zu erscheinen, ihre Forderungen und deren Vorzugsrechte zu beweisen, auch sich über einen Vergleich zu erklären.
Wer dieser Vorladung nicht Folge leistet, und dessen Ansprüche aus den Acten nicht zu ersehen sind, wird in der nächsten Gerichtssitzung von der Masse ausgeschlossen.
Nagold am 1. Juli 1 837 - ,i>, K. OberamtsGericht,
Straub.
Oberamtsgericht Horb.
.. Nordstetten. sSchuldenLiquida» tioa.fi Die SchuldenLiquidation des alt
Jakob Auerbacher, jüdischen Handelsmanns von Nordstetten wird am
Montag den 14. August l. I, Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhause zu Nordstetten vor» genommen, wobei die Gläubiger und Bürgen desselben bei Strafe des Ausschlußes ihre Forderungen geltend zu machen haben, wie dieß aus den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen und dem schwäbischen Merkur näher zu ersehen ist.
Horb den 10. Juli 1827.
K, Oberamtsgericht.
A.V. Herrmann.
Nordstetten. sSchuldenLiquida- tion.j Die Schuldenliquidation des jung Immanuel Auerbacher jüdischen Handelsmanns von Nordstetten wird am
Montag den 14. August l. I.
Vormittags 11 Uhr
,aus dem Rachhause zu Nordstetten vorgenommen , wobei die Gläubiger und Bürgen desselben bei Strafe des Ausschlußes ihre Forderungen geltend zu machen haben, wie dieß aus den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen und dem schwäbischen Merkur näher zu ersehen ist.
Horb den 10. Juli 1827.
K. Oberamtsgericht.
A.V. Herrmann.
Weitingen, Gerichtsbezirks Horb. sEdiktalladung.fj Cölestin Kallbacher von Weitingen, welcher längst verschollen ist, und wenn er noch lebt, das 70ste Jahr zurückgelegt Hat, so wie seine etwaigen Leibeserben werden hiemit aufgeforbert, sich binnen 90 Tagen bei dem Waisen- gericht daselbst um so gewisser zu melden und ihre Ansprüche an das zwar geringe Vermögen desselben geltend zu machen, als nach fruchtlosem Verlauf dieser Frist der Verschollene für todt würde angenom-