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daß wegen des SchnittwaarenhandclS sämt­liche Thcilhader einer Sägmühl« mit einem SteuerAnsatz belegt werden, den sie wieder unter sich ausgleichen.

Don denjenigen, welche nicht in die Reihe der. Kleinhändler sich eignen, sind förmliche Faffionen über ihr GcwerbSEapi- tal zu den Akten zu bringen.

Im Allgemeinen wird aus die Instruktion Vom 26. Octbr. v- I. (Reg.Bl. S. S97) wiederholt verwiesen.

Den 4- 3uli 1ÜZ7-

- K. Oberamk, Friz.

Frcudensiadt. Die OrtsVorsteher wer­den angewiesen, die Urkunden über von iz^s^ angesallenc Stra>cn. BürgcrAnnahmeGcbüh- ren, MarkstcinGelder u. prgl. ohne Verzug den Gcmeindepflegern zuzulicllen, und dafür zu sorgen, daß sämtliche Kostcnzettcl bei der Gemeinde und. Stiftung in den nächsten Z Tagen dekrctirt werden.

Den 5. Juli 1857.

K. Oberamt, Friz.

Freudenstadt. Am Samstag den 15. d. M. Morgens Iv Uhr haben sämtliche neugewahtle Gcmeinderälhe. Gemcindepstcger und Stiftungspfleger zur Beeidigung auf hiesigem RathhauS zu erscheinen.

Ausgenommen sind die Gemeindcräthe, deren Dienstzeit am 1. Juli abgelauscn ist, und die nun zum zweiten Mal gewählt wor­den sind, diese sind auf ihren schon abgeleg­ten Eid zu verweisen.

, Die Gemeinde- und Stiftungspfleger ha­ben die vorgeschricbene CautionsUrkunde, sowie die Beschlüsse wegen Verwahrung der Obligationen unfehlbar mitzubringen.

Den 4. Juli 1657.

K. Oberamt, Friz.

Frcudensiadt. Schon am 4- Februar ,gz 5 (JntclligenzBl. Nko. 11)-wurden die OrtsVorsteher angewiesen, für den zeitlichen Einzug der Steuern zu sorgen, und es wurde dabei bemerkt, daß die Ausstände nicht für passirlich erkannt werden würden, worüber nicht am Ende eines jeden Jahres eir, Ver­zeichniß dem Oberamt vorgelegt und von diesem die Legitimation zur auStzäblichen Verrechnung ertknilt worden.

Das Oberamt hat aber die Beobachtung

gemacht, daß diese nicht allein für die Ge« memdckaffen sondern auch für die Schuldner selb,! wvylthätlge Einrichtung nicht überall vollzogen worden, sie wird daher in Erinne» rnug gebracht und cS wird dabei bemerkt, daß solche durch Decket der K. Kreisregie­rung vom i2- v. Mt». Nro. 3, 915 die ausdrückliche Bestätigung erhalten har.

Er sind rinn Angesichts dieses alle Steuer­pflichtigen, und andere Schuldner der Ge­meinde zut Zahlung ihrer Schuldigkeiten pro^/z binnen g Tagen aufzusvrdern. und am LL. d. M. sind vom Schultheiß und Gemeiudepfleger unterschriebene Berichte zu erstatten, ob und welche Schuldner noch im Rückstand sich befinden, damit sofort das Weitere etngcleitel werden kann.

Den 4.. Jul, 1357.

K. Oberamt, Friz.

Freud ensta dt, Dornstetten. sAn die OrtsDorfiehcr.sj Da häufig und nament- lich bei dem Befuch von Jahrmärkten vie K. Verordnung vom rz. Mai d. I. Ncgie- rungsBl. Nro. 29. Seite 25Ü nicht beachtet wird, so erhalten sämtliche -OrtsVorsteher,deS Bezirks den Aullrag, diese Verordnung ihren AmtsUntergevencn besonders bekannt zu ma­chen , und ihnen die genauest« Befolgung derselben cinzuschärfen.

Den Z. Juli 18Z7..

K- Oberamt. K. Kameralamt.

Freuden sta dt. Die OrtsVorsteher werden beauftragt, die von dem ObcraMlS- rvcgmeister Wälde ausgestellten Visitativns» Desecte ohne Verzug zu erledigen und bis zum r. Oktober mittelst Vorlegung der be­antworteten DefeklSProtokolle den Vollzug nachzuweiscn. Auch sind die Straßengrä­ben überall zu öffnen.

Den 5. Juli , 857 -

K. Oberamt Friz.

Oberantt Horb.

Horb. sBrandUnglück.s Die gemein- fchaftUchen Aemter des diesseitigen Bezirks werden auf das große Brandunglück aufmerk, sam gemacht, welches »ach der öffentlichen Bekanntmachung in dem allgemeinen Lan- desJntcllrgcnzBlatt Nro. 157 vom 4. Juli d. I. S- 1016 die Gemeinde RuteSheim, Oberamts Leonberg betroffen hat, welches