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für die Oberamts

Nagold, Freudeustadr,

Nro. 39.

Drenstag,

Horb

irke

und Herrenberg.

1837 .

23. Mai.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. 2

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freudensiadt. Der Fuhrmann Georg Friedrich Schneider von hier hat heute dahier vorgebracht: daß er als Bote je am Mitt­woch in der Früh von hier nach Obcrkirch und am FreitagAbend zurückzufahrcn im Sinne habe. Da diesem Vorhaben von Seile des Oberamts kein Hinderniß im Wege steht, so wird dieses mit dem Anfügen öffenilich bekannt gemacht, daä Schneider Sicherheit für 20v fl. mittelst Bürgschaft dahier gelei­stet hat.

Den 20. Mai 1357.

K. Oberamt, Friz.

Freudensiadt. Da die oberamtliche Verfügung vom y. Oktbr. Nro. gt S. 505 dieses Blatts von 16Z5 die Vorladung der Parthien zum Oberamt betreffend nicht durchgängig genau befolgt wurde, so sieht sich das Oberamt veranlaßt, dieselbe wieder­in Erinnerung zu bringen.

Den 19. Mai 1857.

K. Oberamt, Friz.

Freudenstadt. sAn die Schulthei- ßenamter und Gemeindcpfleger.^s Das Ober­amt hat bei Prüfung der vierteljährigen Kassenberichte schon öfters wahrnehmen müssen, daß die Erstattung dieser Berichte

tsch er'scheu Buchdruckerei.

höchst oberflächlich behandelt und dazu sehr wahrscheinlich die in den Händen der Ge- meindepflcger befindlichen Abrechn,niashefte der Gemeinde mit der Oberamtspflege gar nicht benützt werden, indem in den Berichten dieser Stelle in der Regel größere, Stimmen in Einnahme als bei den Gemeindepflegen in Ausgabe kommen.

Insbesondere stellen sich solche Differenzen heraus beim Uebergang vom einen auf den andern RcchnungsTermin, indem hiebei nicht unterschieden wird, welche Summen auf den allen oder neuen Nechnungslauf prastirt wurden.

Um nun eine geregelte Uebcrsicht in dieser Beziehung herbeizuführen, werden die Schult- heißenämter, angewiesen, bei Fertigung der vierteljährigen Kassenberichte, jedesmal das vom Gemeindepfleger besitzende Abrech» nungsheft mit der OberamtSpflege als Grundlage zu benützen, wo eS dann nicht schwer fallen wird, die Eingangs erwähnten Differenzen zu vermeiden.

Den 17. Mai 1337.

K. Lberamt, Friz.

Oberarm Horb.

Horb. sAn die gemeinschaftlichen Un­terämter.^ ES ist zur Anzeige gekommen, daß die Bestimmungen der MinisterialDer- fügung vom iz. Juli i8z6(RegBl. S. 522.) betreffend eine Ergänzung der Vorschriften