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des Lorenz Schöttle von Ebhausen ist zur SchuldenLiquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nach- laßVergleiches, Tagfarth auf
Freitag den io. März 1807 Vormittags um 8 Uhr anberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Ebhausen mit den Beweismitteln für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich'durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schriftlicher Eingaben angemeldet und ausgeführt werden. Wer aber weder das Eine noch das Andere thut, wird, so weit seine Forderungen und Vorzugsrechte nicht aus den Gerichts-Acten bekannt sind, durch den AusschlußBescheid, welcher nach beendigter Liquidation ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor noch an der Tagfahrt schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg« oder NachlaßVergleiches, so wie über den Verkauf ver zu Masse gehörigen Gegenstände und die Bestellung des Güterpflegers erklären, wird angenommen, daß sie hinsichtlich des Vergleiches der Mehrzahl der ihnen derRang- Ordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten, und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschließen.
Am 5 . Februar 1807. l ' Oberamtsrichter
- Stiaub. .
Ebhausen, Gerichtöbezirks Nagold. sGläubigerAufruf.j Die Erben des weiland Christian Kempf gewesenen Gemein« deraths und Kronenwirths von hier, ver« muthen, daß ausser den, zur Anzeige gekommenen noch weitere, insbesondere Bürg« schaftsschulden vorhanden seyn möchten.
Es ergehet deßwegen an die etwa unbekannten Kempf'schen Gläubiger, besonders auch an diejenigen, welche aus übernommenen BürgschaftsVerbindlichkeiten des Verstorbenen, Ansprüche an dessen Verlassenschaft zu machen haben, die Aufforderung, ihre Ansprüche binnen Zo Tagen bei dem Waisengericht in Ebhausen uni so gewisser anzumelden und nachzurvei- sen, als im entgegengesetzten Falle auf ihre Befriedigung oder Sicherstellung von Amtswegen keine Rücksicht genommen, und ihnen dann nur noch die Verfolgung des nach dem Pfandgesetz Art. 40 vorbehaltenen, beschränkten Absonderungs- Rechtes übrig bleiben würde.
Den 18. Febr. 1887-
K. Amtsnotariat Altenstaig, und Waisengericht Ebhausen.
V>It. Amtsnotar Stroh.
Reichend ach, Oberamts Freudenstadt. Ein silberbeschlagener Tabakspfei« fenkopf wurde auf der Chausee beim Anker in Hcselbach gefunden. Der rechtmäßige Eigenthümer hat sich binnen Zo Tagen bei der Unterzeichneten Stelle zu melden. Nach Verfluß dieser Zeit wird solcher dem Finder zugestellt.
Den 21. Februar 18Z7.
Schultheißenamt E i l b e r.
Bildechingen, Obcramts Horb. sPfiasierVerakkordirung.j Nach dem Beschluß des Gemeinderaths werden dieses Jahr eine Strecke durch das.Ort statt seither Gräben, PflasterKanteln geführt.