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des Lorenz Schöttle von Ebhausen ist zur SchuldenLiquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nach- laßVergleiches, Tagfarth auf

Freitag den io. März 1807 Vormittags um 8 Uhr anberaumt. Hiebei haben die Gläubi­ger und Bürgen, so wie überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Ebhausen mit den Beweismitteln für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich'durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schrift­licher Eingaben angemeldet und ausge­führt werden. Wer aber weder das Eine noch das Andere thut, wird, so weit seine Forderungen und Vorzugsrechte nicht aus den Gerichts-Acten bekannt sind, durch den AusschlußBescheid, welcher nach beendigter Liquidation ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor noch an der Tagfahrt schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg« oder NachlaßVergleiches, so wie über den Verkauf ver zu Masse gehöri­gen Gegenstände und die Bestellung des Güterpflegers erklären, wird ange­nommen, daß sie hinsichtlich des Ver­gleiches der Mehrzahl der ihnen derRang- Ordnung der Forderungen nach gleich­stehenden Gläubiger beitreten, und das­jenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschließen.

Am 5 . Februar 1807. l ' Oberamtsrichter

- Stiaub. .

Ebhausen, Gerichtöbezirks Nagold. sGläubigerAufruf.j Die Erben des wei­land Christian Kempf gewesenen Gemein« deraths und Kronenwirths von hier, ver« muthen, daß ausser den, zur Anzeige ge­kommenen noch weitere, insbesondere Bürg« schaftsschulden vorhanden seyn möchten.

Es ergehet deßwegen an die etwa unbe­kannten Kempf'schen Gläubiger, besonders auch an diejenigen, welche aus übernom­menen BürgschaftsVerbindlichkeiten des Verstorbenen, Ansprüche an dessen Ver­lassenschaft zu machen haben, die Auf­forderung, ihre Ansprüche binnen Zo Tagen bei dem Waisengericht in Ebhausen uni so gewisser anzumelden und nachzurvei- sen, als im entgegengesetzten Falle auf ihre Befriedigung oder Sicherstellung von Amtswegen keine Rücksicht genommen, und ihnen dann nur noch die Verfol­gung des nach dem Pfandgesetz Art. 40 vorbehaltenen, beschränkten Absonderungs- Rechtes übrig bleiben würde.

Den 18. Febr. 1887-

K. Amtsnotariat Altenstaig, und Waisengericht Ebhausen.

V>It. Amtsnotar Stroh.

Reichend ach, Oberamts Freuden­stadt. Ein silberbeschlagener Tabakspfei« fenkopf wurde auf der Chausee beim Anker in Hcselbach gefunden. Der recht­mäßige Eigenthümer hat sich binnen Zo Tagen bei der Unterzeichneten Stelle zu melden. Nach Verfluß dieser Zeit wird solcher dem Finder zugestellt.

Den 21. Februar 18Z7.

Schultheißenamt E i l b e r.

Bildechingen, Obcramts Horb. sPfiasierVerakkordirung.j Nach dem Be­schluß des Gemeinderaths werden dieses Jahr eine Strecke durch das.Ort statt seither Gräben, PflasterKanteln geführt.