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stehenden Gläubiger betreten, und das­jenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschließen.

Am 3. Februar 1827 .

Oberamtsrichter

Straub.

Gült! in gen, GerichtsBezirks Na­gold. sSchuldenLiquidation.j In der rechtskräftig erkannten Gantsache des weil. Christian Haug, Waldschützen zu Gültlingen hat man zur Schuldenliqui. dation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaß-Vergleiches, Tagfahrt auf

Montag den 6. März 1.857 Vormittags 8 Uhr

anberaumt. Hiebei haben die Gläubi­ger und Bürgen, und überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, in dem Rathhaus zu Gültlingen mit den Beweismitteln für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schrift­licher Eingaben angemeldet und ausge­führt werden. Wer aber weder das Eine, noch das Andere thut, wird, so weit seine Forderungen und Vorzugs­rechte nicht aus den GerichtsAkten be­kannt sind, durch den AusschlußBescheid, welcher in der nächsten Sizung des Oberamtsgerichts ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor noch an der Tagfahrt schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg- oder NachlaßVergleiches, so wie über den Verkauf der zur Masse gehö­

rigen Gegenstände und die Bestellung des Güterpflegers erklären^ wird ange­nommen, daß sie hinsichtlich des Per­gleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleich­stehenden Gläubiger beitreten, und das­jenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschlossen.

Nagold den 6. Februar r837.

K. Oberamtsgericht, Straub.

KameralamL Dornftetten.

Dornstetten. sKirchenbauwesen zu Schopfloch.j Ueber die Herstellung und Erweiterung der FilialKirche in Schopfloch wird

Montag den 6. Merz d. I.

Vormittags g Uhr auf dem Amtszimmer des Kameralamts eine Abstreichs-Verhandlung vorgenom- men. Nach dem Ueberschlag beträgt did

Maurerarbeit . . 619 fl. 56 kr,

Steinhauerarbeit . zrO fl. z4 kr.

Jpser- und Vecputzarbeit 255 fl. rz kr.

Zimmerarbeit . . 84 z fl- Z5 kr.

Schreiiierarbcit . . ZOz fl. 45 kr.

Glaserarbcil . . 69 fl. 40 kr.

Schlvsserarbeit . . 76 fl. 16 kr.

Schmidarbeit . . 76 fl- Z2 kr.

Flafchncrarbcit . . 2z fl- 12 kr,

Anstricharbeit . . 45 fl- 44 kr.

Zu der AbstreichsVerhaudlung wer­den, soweit sie den Unterzeichneten Stel­len nicht persönlich bekannt sind, nur solche Meister zugelassen, welche nicht nur über ihr gutes Verhalten und den Be­sitz der erforderlichen Mittel mit einem gemeinderäthlichen vom betreffenden Ober­amte beglaubigten Zeugnisse, sondern auch über erprobte Tüchtigkeit und Zuverlässig­keit mit dem Zeugnisse eines im Staats­dienste angestelllen oder zu einem Staats-