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stehenden Gläubiger betreten, und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschließen.
Am 3. Februar 1827 .
Oberamtsrichter
Straub.
Gült! in gen, GerichtsBezirks Nagold. sSchuldenLiquidation.j In der rechtskräftig erkannten Gantsache des weil. Christian Haug, Waldschützen zu Gültlingen hat man zur Schuldenliqui. dation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaß-Vergleiches, Tagfahrt auf
Montag den 6. März 1.857 Vormittags 8 Uhr
anberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, und überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, in dem Rathhaus zu Gültlingen mit den Beweismitteln für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schriftlicher Eingaben angemeldet und ausgeführt werden. Wer aber weder das Eine, noch das Andere thut, wird, so weit seine Forderungen und Vorzugsrechte nicht aus den GerichtsAkten bekannt sind, durch den AusschlußBescheid, welcher in der nächsten Sizung des Oberamtsgerichts ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor noch an der Tagfahrt schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg- oder NachlaßVergleiches, so wie über den Verkauf der zur Masse gehö
rigen Gegenstände und die Bestellung des Güterpflegers erklären^ wird angenommen, daß sie hinsichtlich des Pergleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten, und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschlossen.
Nagold den 6. Februar r837.
K. Oberamtsgericht, Straub.
KameralamL Dornftetten.
Dornstetten. sKirchenbauwesen zu Schopfloch.j Ueber die Herstellung und Erweiterung der FilialKirche in Schopfloch wird
Montag den 6. Merz d. I.
Vormittags g Uhr auf dem Amtszimmer des Kameralamts eine Abstreichs-Verhandlung vorgenom- men. Nach dem Ueberschlag beträgt did
Maurerarbeit . . 619 fl. 56 kr,
Steinhauerarbeit . zrO fl. z4 kr.
Jpser- und Vecputzarbeit 255 fl. rz kr.
Zimmerarbeit . . 84 z fl- Z5 kr.
Schreiiierarbcit . . ZOz fl. 45 kr.
Glaserarbcil . . 69 fl. 40 kr.
Schlvsserarbeit . . 76 fl. 16 kr.
Schmidarbeit . . 76 fl- Z2 kr.
Flafchncrarbcit . . 2z fl- 12 kr,
Anstricharbeit . . 45 fl- 44 kr.
Zu der AbstreichsVerhaudlung werden, soweit sie den Unterzeichneten Stellen nicht persönlich bekannt sind, nur solche Meister zugelassen, welche nicht nur über ihr gutes Verhalten und den Besitz der erforderlichen Mittel mit einem gemeinderäthlichen vom betreffenden Oberamte beglaubigten Zeugnisse, sondern auch über erprobte Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit mit dem Zeugnisse eines im Staatsdienste angestelllen oder zu einem Staats-