Bekanntwerdung dieses Erlasses namentlich das — in §. iO erwähnte Vcrzeichniß hieher einzusenden. In Orken, wo sich keine Ge- werbtreidenden sWein- und Holzhändler der Art befinden, sind gleichwohl Fehlurkun- ben vorzulcgen.
Den 10. December igzü-
K. Oberamt, D i! l e n i uS.
Oberamtsgcricht Nagold.
Oberschwa ndorf, GerichtsBezirk Nagold. sSchuldcnLiquidation.^ Gegen Andreas Hdlzle, Bürger und Küfer zu Oberschwandorf ist der Gannt erkannt worden, im Fall kein Vergleich zu Stande kommt.
Tagfarth zur Schulden-Liquidation wurde auf
Samstag den 14- Januar 1837 festgesetzt.
Dessen Gläubiger und Bürgen werden daher vorgcladen, an obigem Tag Morgens 8 Uhr
in dem Gemeinderathszimmer zu Oberschwandorf entweder persönlich, oder durch gesetzlich Bevollmächtigte bei der Versammlung zu erscheinen, oder auch vor derselben schriftliche Reccsse einzureichen und ihre Forderungen zu liquidiren, auch sich über einen Vergleich zu erklären.
Wer nun dieser Aufforderung nicht nachkommt, und dessen Ansprüche aus den Akten nicht ersichtlich sind, wird durch ein — in der nächsten Gerichtssitzung ergehendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen.
Am 13 . December 1806.
K. Oberamtsgericht iu Nagold, Straub.
Oberamtsgericht Frcudenstadt.
Freuden stad t. sVerlorne Schuld- Urkunde.^ Johannes Maulbetsch von
Huzenbach hat einen Pfandschein über 100 fl., welcher dem Friedrich Frey zu R'oth am iZ. Merz 1827 ausgestellt, und worüber ein Eintrag in dem Unterpfandsbuch von Huzenbach Bl. 99 enthalten ist, verloren, nachdem der Gläubiger auf den Pfandschein die im Okt. dieses Jahrs erfolgte Beglaubigung des Capitols beurkund.t hatte. Der etwaige Jnnhaber der Urkunde wird nun aufgefordert, seine Ansprüche an dieselbe unter deren Vorlegung binnen 45 Tagen bei Unterzeichneter Stelle um so gewisser darzuthun, als nach Ablauf dieser Frist die gerichtliche Kraftloserkläru kg erfolgen würde.
1 Den 12. December i8ö§.
K. OberamtsGencht,
Kübel.
Vollmarin ge n, Oberamts Horb. sGeld auszuleihen.s Es liegen bei der hiesigen Gemeindepflege 600 fl. gegen gesetzliche zweifache Versicherung und 5 Procent Verzinsung zum Ausleihen parat.
Den 4. December 1806.
GemeindePflege.
Vollmarin gen, Oberamts Horb. sGeld auszuleihen.^ Bei der hiesigen StiftungsPflegc sind gegen gesetzliche Versicherung und Fprocentige Verzinsung 200 fl. zu haben.
Den 4. December 1856.
Stiftspflege,
AmtsVerweser Müller»
Außeramtliche Gegenstände.
Bern eck. sBaumDiebstahl.^ Zwischen dem 8. bis 13 . d. Mts. sind mir aus meiner Baumschule wieder etwa 30 Stück Apfelbäume gestohlen worden. Dieselbe sind aus dem Kerne erzogen,