Bekanntwerdung dieses Erlasses namentlich das in §. iO erwähnte Vcrzeichniß hieher einzusenden. In Orken, wo sich keine Ge- werbtreidenden sWein- und Holzhändler der Art befinden, sind gleichwohl Fehlurkun- ben vorzulcgen.

Den 10. December igzü-

K. Oberamt, D i! l e n i uS.

Oberamtsgcricht Nagold.

Oberschwa ndorf, GerichtsBezirk Nagold. sSchuldcnLiquidation.^ Gegen Andreas Hdlzle, Bürger und Küfer zu Oberschwandorf ist der Gannt erkannt worden, im Fall kein Vergleich zu Stande kommt.

Tagfarth zur Schulden-Liquidation wurde auf

Samstag den 14- Januar 1837 festgesetzt.

Dessen Gläubiger und Bürgen wer­den daher vorgcladen, an obigem Tag Morgens 8 Uhr

in dem Gemeinderathszimmer zu Ober­schwandorf entweder persönlich, oder durch gesetzlich Bevollmächtigte bei der Ver­sammlung zu erscheinen, oder auch vor derselben schriftliche Reccsse einzureichen und ihre Forderungen zu liquidiren, auch sich über einen Vergleich zu er­klären.

Wer nun dieser Aufforderung nicht nachkommt, und dessen Ansprüche aus den Akten nicht ersichtlich sind, wird durch ein in der nächsten Gerichts­sitzung ergehendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen.

Am 13 . December 1806.

K. Oberamtsgericht iu Nagold, Straub.

Oberamtsgericht Frcudenstadt.

Freuden stad t. sVerlorne Schuld- Urkunde.^ Johannes Maulbetsch von

Huzenbach hat einen Pfandschein über 100 fl., welcher dem Friedrich Frey zu R'oth am iZ. Merz 1827 ausgestellt, und worüber ein Eintrag in dem Unter­pfandsbuch von Huzenbach Bl. 99 ent­halten ist, verloren, nachdem der Gläu­biger auf den Pfandschein die im Okt. dieses Jahrs erfolgte Beglaubigung des Capitols beurkund.t hatte. Der etwaige Jnnhaber der Urkunde wird nun auf­gefordert, seine Ansprüche an dieselbe un­ter deren Vorlegung binnen 45 Tagen bei Unterzeichneter Stelle um so gewisser darzuthun, als nach Ablauf dieser Frist die gerichtliche Kraftloserkläru kg erfolgen würde.

1 Den 12. December i8ö§.

K. OberamtsGencht,

Kübel.

Vollmarin ge n, Oberamts Horb. sGeld auszuleihen.s Es liegen bei der hiesigen Gemeindepflege 600 fl. gegen gesetzliche zweifache Versicherung und 5 Procent Verzinsung zum Ausleihen parat.

Den 4. December 1806.

GemeindePflege.

Vollmarin gen, Oberamts Horb. sGeld auszuleihen.^ Bei der hiesigen StiftungsPflegc sind gegen gesetzliche Versicherung und Fprocentige Verzinsung 200 fl. zu haben.

Den 4. December 1856.

Stiftspflege,

AmtsVerweser Müller»

Außeramtliche Gegenstände.

Bern eck. sBaumDiebstahl.^ Zwi­schen dem 8. bis 13 . d. Mts. sind mir aus meiner Baumschule wieder etwa 30 Stück Apfelbäume gestohlen worden. Dieselbe sind aus dem Kerne erzogen,