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Hiebei haben sich auch sammtliche Orts- Vorsteher einzufinden.

Die Ziehung des Looses wird am Mittwoch den i. Februar iüZ7 borgenommcn werden.

Dlese'Verhandlung beginnt Morgens Prä- cise ö Uhr, aus dem hiesigen Rathhause.

Hiebei hat nicht nur der Rekrulirungs- Rath, sondern auch sammtliche Ortsvorsieher mit ihren Militärpflichtigen ohne Unterschied zu erscheinen.

Für etwaig abwesende Militairpflichtige haben ihre Eltern oder Vormünder bei der Ziehung zu erscheinen.

Ueber die Eröffnung de» Vorstehenden ist ein kurzes von den Nekrutirungspflichtigen zu unterzeichnendes Protokoll aufzunehmen, und solches längstens bis Freitag den zO. d. M. hieher vorzulegen.. ,

Den 10. Lcebr. 1356.

K. Oberamt Dilleni u S.

Horb. s'An die Pfarrämter. Die Be- Völkerungsliste auf 15.'December igg6 de- treffend.s Die aus den iZ. d.--M. verfal­lenen Bevölkerungslisten sind aus- den 1. Janr. IZZ7 unfehlbar an daSObcraml einzusenden und damit dasselbe nicht veranlaßt ist, solche zur Ergänzung, wiederum hinauszugeben, werden sich die Pfarrämter an die gele- ge'nheikli'ch der Vorjährigen Verzeichnisse ge­rügten Mängel und dcsfalls gegebenen -Vor­schriften,-die mit den höher» Orts crtheilten Weisungen übereinstimmen, genau halten, und insbesondere die Verzeichnisse über die Herrin- und Hinausgezogenen mit der gehö­rigen Pünktlichkeit abfassen.

In den Verzeichmßen über die Hin- und - .Hergezogennff sind hei den Parzellen auch - 'die Haüptgcmemden zu benennen, sind zur Erleichterung, der Abfassung des Hauptv'er- zeichnisse'ss sind' die im OberamtsBezirke -Horb selbst Hin- und Hergezogenen von den in andern Oberämtcrn Hinaus- und aus solchen Hercingezogcnen abzuschciden. . Bei jenen sind die Ortschaften, worunter nur die Hauptgemeinden verstanden. bei, diesen die betreffenden auswärtigen Oberämter je nach dem Alphabet aufzutühren. '

Bei Orten, außer des diesseitigen Ober­

amtsBezirkS ist jedesmal auch das Lberamt dem sie angehören, beizusetzen.

Den io. Decrmber 1356.

K. Oberamt, D i l l e n i u S.

Horb. sSln die OrtsDorsteher.Z Be- schälRegnlirung pro lüz/ betreffend. Die OrlsVorsteher erhalten hiermit den Auftrag den zur hiesigen Beschalplatte zugetheilten Stuttenbesitzern bekannt zu machen, daß die Beschalregulirung am

Freitag den 17. Februar igz7 Vormittags 9 Uhr

dahier vorgenommen werde, wo alle Stutten die belegt werden sollen, auf dem gewöhnli­chen Platz am Nordstelter Thor vorzuführen sind..

Der Obmann jeden Orts hat das Be­schälgeld mitzubringen, die vorgeschriebenen StuttenDcrzeichnisse aber, sind längstens bis zum ig. Januar 1537 anher einzusende». Hierbei werden die OrtsVorsteher auf die Veschalordiiung überhaupt, insbesondere aber auf de» ß. 6, derselben aufmerksam gemacht, würnach nach der Aufnahme des Beschalre- gijeers ohne Genehmigung des K, Landaber» paUMeijieramts, beziehungsweise des Obcr- amts, keine Stulle mehr znm Beschälen zugelassen werden darf. Man erwartet daß die Befchalrczister nach dem Vorgeschrlebcnen Formular ausgefertigt, und auf obige Zeit zuverlässig cingesendet werden.

Den ro. Lecember 1336.

K. Oberamt Dillenius.

Horb. sAn die OrtsVorsteher.s Be­treffend die Bcizichung der Wein- und Holzhandler zur Gewerbesteuer. Den Orts- Vorstehern wird hiermit unter Hinweisung auf die FinanzministeriaiVerlügung vom 26. Olflbr. ö. I ' (NegierungsBlatt Nro. g6 Seite 5H7) betreffend die Catastrirung der gewerbsmäßigen Wein- und Hotzhändier zum Behuf der Beiziehung derselben, zur Gewerbesteuer, und unter fernerer Hinwei­sung auf die gedachter Verfügung angehang- tcn näheren VollzichungsVorschrifken §. iv und f. sNegierungsBl. Seite 60os.der Auf­trag eriheilt, sogleich das Geeignete zu be­sorgen, und sofort bei Vermeidung eines Wartbotten längstens binnen io Tagen nach