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für die Lberamts»

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 17.

Freitag,

Slatt

Bezirke

Horb und Hecrenberg.

1836.

26. Februar.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schcn Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. sNekrutenEinliefcrung.^ Da vermöge Decrcts des K. Oberrekrutirungs- Naths vom 17. Februar d. I. die hcucr ausgehobenen Nekrulen des hiesigen Obcr- amtsbezirks am Donnerstag den rv. Merz d. I. bei dem 7. JnfanterieRegiment in Stuttgart einzutreffen haben, so erhalten die Ortsvorstände hiemit den Auftrag, allen denjenigen, (jedoch mit Ausschluß der in die Reserve Aufgenommenen) welche zur Ein­reihung bezeichnet worden sind, und nicht die gesetzliche Einsiandssumme hinterlegt haben, aufzuerlegen, daß sie sich am Dienstag den g. Merz Nachmittags 1 Uhr pracise auf dem hiesigen Nathhause cinsinden sollen, um in die vorgeschriebenen Einlieferungs- listen ausgenommen und folgenden Tag bei TagesAnbruch abgeliefert werden zu können.

Die sammtlichcn OrtSDorsteher werden NUN dafür Verantwortlich gemacht, daß den Einberufenen kein Aufenthalt in den Orten gestattet werde, wodurch sie am präcisen Er­scheinen verhindert werden.

Mit nächstem Boten sind unfehlbar gemeinderäthliche Zeugnisse, ob und welche Kriminalstrafen und wegen welchen Verbre­

chen der eine oder andere der Einzuli'efcrn- dcn etwa schon erstanden hat, und ob etwa Einer confinirt sch, einzuscnden.

Den 24. Februar igzü.

K. Oberamt Engel.

Oberamt Horb.

Horb. sAn die OrtsVorstehcr.^ AuS den eingcforderteii Berichten hat man ersehen, daß in mehreren Orten die Schäfer mit den vorgeschriebenen Dienstbüchern nicht versehen sind.

Es werden daher die OrtsVorsteher zur strengsten Handhabung der dießfallsigen In­struktion vom 14. April iZ2F

RegierungsBlatt von röLg Seite aZg aufgefordert, und ihnen bemerkt, daß ein Uebcrsehcn von ihrer Seite unnachsichtlich bestraft werden würde. Besonders ist auch darauf zu sehen, daß die Schäfer mit einem Exemplar der Belehrung über dik Natur und Behandlung der Schafraude

virle Verfügung betreffend die Vorsicht-» Maasregeln gegen die Schaafraude Vom 27. März 133- §. 7

Regierungsblatt Seite zoz Versehen ist.

Den 20. Februar 1356.

K. Oberamt.

Horb. sAn die OrtsVorsteher.^ Nach den von demK. FinanzMinisterium neuer»