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Rus 8iadt und Kreis Calw

^lttttee iäckekt

Fünf Kinder sitzen bei Tisch. Mädchen mit steifen Flechten, Buben mit wilden Schöpfen. Alle mit blitzblanken Augen und roten Backen Die Mutter trägr das Essen auf. Die Köpfe recken in die Höhe, die Augen richten sich nach der Schüfst!.

Laßt es euch schmecken!" sagt die Mutter und nimnn den Kleinsten auf den Schoß. Stille herrscht, nur die Löffel klappern. Glück­lich sicht sich die Mutter im Kreis um.

Warum ißt dn nicht?" fragt das älteste Mädchen die Mutter.

Mutter lächelt Täglich erwidert sie das­selbe:Bin ganz satt. Hab schon in der Küche gegessen. Schmeckt es?"

Ja, Mutter. Gut."

Tann ist es recht."

Keines der Kinder bemerkt die kleinen Fal­ten um die Augen. Kriegszcit bringt auch Sorgen, und Vater steht schon seit drei Jah­

ren an der Front. Es ist auch nicht leicht für eine Frau, kräftige Männerarmc zu ersetzen. Aber sie schafft es und ist stolz darauf.

Als die Kinder satt sind, ist noch etwas in der Schüssel geblieben. Sie wischen sich den Mund ab und geben der Mutter einen Kuß.

Wenn ich groß bin", sagt da einer der Knirpse,sollst du nur Kuchen essen, Mutter."

Die Mutter lacht hell auf:Ta freue ich mich aber drauf, mein Junge. Wenn dn es nur nicht vergißt. Eine Mutter kann leicht fünf Kinder ernähren, aber fünf Kinder oft nicht eine Mutter "

Einen Augenblick ist cs still am Tisch. Dann laufen" die Kinder ins Freie. Nun sitzt die Mutter allein in der Stube und löffelt den Nest ans der Schüssel.

Plötzlich kommt einer der kleinen Knirpse wieder herein, es hat ihm keine Ruhe ge­lassen. Seine Stirn ist nachdenklich. Breitspu­rig stellt er sich vor die Mutter hin und fragt:

Sag, ißt denn eine Mutter so viel?"

Willi Auffermann.

Der neue Bürgermeister in Unterhaugstett eingesetzt

Anstelle des kürzlich verstorbenen Bürger­meisters Keppler ist nunmehr dessen Stellver­treter Pg. Friedrich Umbeer im Einver­nehmen mit dem Kreisleiter der NSDAP, ehrenamtlich zum Bürgermeister der Gemeinde Unterhaugstettt ernannt und dieser Tage durch Landrat Dr. Haegele feierlich in sein Amt eingesetzt worden. Der Herr Landrat sprach vor der Verpflichtung in Ausführungen grundsätzlicher Art über die Amtsstellung, die Amtsführung und die hohen Pflichten des Bürgermeisters einer Gemeinde in unserer Zeit. In Vertretung des Kreisleiters zeigte prtsgruppenleiter Pg. He stk er, Bad Lieben­zell in eindringlicher Ansprache die politische Aufgabe des Ortsvorstehers auf, während Bürgermeister Klepser, Bad Liebenzell zu­gleich mit dem Willkomm der benachbarten Badcstadt den Gruß der Bürgermeister des Kreises entbot.

Oie Semesterdauer 1943/44

An den wissenschaftlichen Hochschulen (Uni­versitäten, Hochschulen. Akademien) beginnen die Vorlesungen usw. im Sommerseme­ster 1943 am 29. April, im Winter­semester 1943/44 am 1. November 1943. Sie enden im Sommersemester am 31. Juli, im Wintersemester am 29. Februar 1944. Die Einschreibung hat stattzufinden für das Sommesemester vom 15. April bis 6. Mai, für das Wintersemester vom 18. Oktober bis 8. No­vember 1943. Die Rektoren werden ermächtigt. Lle Gesuche u,n nachträgliche Einschreibung selbständig zu entscheiden.

Lehrlinge in Landhandelsbetrieben

Landhandelsbetriebe haben die Einstellung von Jugendlichen zur Ausbildung als kauf­männische Lehrlinge wie jeder andere gewerb­liche Betrieb bei dem zuständigen Arbeits­amt spätestens bis zum 1. Oktober für eine Einstellung im darauffolgenden Kalenderjahr zu beantragen und eine Durchschrift die­ses Antrages an die zuständige Industrie- und Handelskammer einzureichen. Für die fachliche Beurteilung der kaufmännischen Betriebe im Reichsnährstand ist, soweit es sich nicht um Gemischtbetriebe handelt, die gleichzeitig einer Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft angehören, die Fachschaft der Nährstandskaufleute zuständig. Bei Gemischtbetrieben, bei deren fachlicher Be­treuung eine Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft mitwirkt, ist diese für die Abgabe des fachlichen Gutachtens maß­gebend.

Oer Stundenbuchhalter

Der Reichsarbeitsminister hat in einem Er­laß zur arbeitsrechtlichcn Stellung der Stun- denbuchhalter eine Klärung gegeben. Eine .Beschäftigung als Stundenbnchhalter kommt nicht nur in der Form der Nebenbeschäftigung in Betracht, sondern auch für ältere ar­beitsfähige Ange st eilte, die nur noch stundenweise tätig sein können ans deren Ar­beitsleistung heute aber nicht verzichtet wer­den kann. Es kommt hinzu, daß z. B- R u he- geldempfänger der Angestellten­versicherung, die ihr Berufsleben als Buchhalter zugebracht haben, für andere als buchhalterische Arbeiten auch im vorgerückten Lebensalter meist nicht in Betracht kommen. Um auch diesen Kräften, soweit sie nicht die Zulassung als Helfer in Steuersachen besitzen, eine stundenweise buchhalterische Beschäftigung zu ermöglichen, wird daher aus den Abschlug ordentlicher Arbeitsverträge hinzuwir­ken sein, damit die Verantwortung des Ge­werbetreibenden für die Einhaltung finanz­wirtschaftlicher Vorschriften erhalten bleibt.

HVicktiKe» in

Ein Erlaß stellt fest, daß bei Filial be­trieben die Anträge aus Gewährung einer Mietbeihilfe bei den für den Sitz der einzelnen Filialen zuständigen Stellen einzu­reichen sind.

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Aus Anlaß des Europäischen Postkongresses sind dem Postamt Wien l in so großer Zahl Anträge aus Gefälligkeits stem­peln ng-en zugegangen, das; sich die Erledi­gung unter den durch den Krieg bedingten Personalverhältnissen noch geraume Zeit Hin­ziehen wird.

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Die Finanzämter können die Betriebs- Prüfer ermächtigen, den Gesamtbetrag an Steuern und anderen.Einnahmen, die auf

Grund der Betriebsfüyrung voraussichtlich nachzuentrichten sind, anzn nehmen und über den angenommenen Betrag zu quit­tieren.

Untersuchungen haben ergeben, daß bei den meisten Gemüsen der Geaalt an Vita­min 6 auch durch das Winterlagern nichtsonderlich beeinträchtigt wird und somit der Wintergehalt dem Sommer­gehalt gar nicht viel nachsteht.

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In feuergefährdeten Betrieben mutz die strikte Einhaltung des Rauchver> bots gesichert werden. Auf dem Gelände einer Munitionsanstalt hatte ein Wachmann v-rbotenerweise geraucht. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn zu drei Monaten Gefängnis.

Oer Rnndfnnlr am Mittwoch

Relchsvrogramm; 14.15 bis IS Ubr: Das deutsche Tau». und Unteriialtunasorchcltcr kviclt: 15.80 v,s I« Ubr: Klassisch« Kammermusiksäve: IS bis 17 Ubr: Lymvbonische Tanzmusik aus Mähren und Lcble- sien: IS bis 18.15 Ubr: Konteradmiral tziivow »vcr Seekrieg und Seemachi": 18.45 bis 20 Ubr: Poli­tischer Vortrag: 20.15 biS 21 Ubr: UnierbaliungS- feuduna: 21 bis 22 Ubr: Die lustige Stunde. Teutschlanbseader: 17.15 biS 18.15 Ubr: Das Linzer Kammcrorchcster wieg; 18.15 biß 18.30 Ubr: Lied- und Kammermusik: 20.15 bis 21 Ubr: Bivaldi. Vach: 21 bis 22 Ubr: Unterhaltsame Kunst von Domzctti b!S Johann Straus.

Jubilar« der Arbeit. Bei der Mineralbrun­nen A. G. in Bad Teinach feierten die Ge- folgschaftsmitglicder Frau Kathr. Rentschler und Frau Berta Schorratz das 25jährige Ar­beitsjubiläum. Die Jubilarinnen wurden in einem Betriebsappell geehrt und ihnen die Ehrenurkunde der DAF. sowie ein Geschenk der Firma übergeben.

Auszeichnung. Dem Kriegsfreiwilligen Ger­hard Hengstberger, Sohn ües Obersteucrinspek- tors Artur Hcngstbergcr in Geislingen a. St., früher in Calw, wurde für Tapferkeit im Osten das Eiserne Kreuz 2. Klasse sowie das Ver­wundetenabzeichen in Silber verliehen.

Am -24. und 31. Dezember Samstags-Ver­kehr auf iwr Reichsbahn. Mit Rücksicht aus die Arbeitszeit der Großbetriebe Verkehren die Reisezüge am Donnerstag, 24. und 31. Dezem­ber wie samstags. Eine Bekanntmachung der Reichsbahn befindet sich im Anzeigenteil der heutigen Ausgabe.

Sulz a. E- Die hiesige Frauenfchaft spendete 82 Pfund Brätle und 13 Hefekränze für ver­wundete Soldaten. Die Hitlerjugend fer­tigte 176 Stück Spielzeuge an. Der Verkauf von 100 Stück erbrachte für das K.-WHW. 517,75 RM.: der Rest von 75 Stück wurde für örtliche Weihnachtsspenden an alle Kinder voll verheirateten Soldaten und einige andere Familien verteilt.

Nagold. Am letzten Sonntag hielt die Stadt- gemeindc einen Bejriebsappell in Verbindung mit einem Kameradschaftsabend ab. Der Stadt­vorstand, Bürgermeister Maier, sprach dabei allen Angestellten und Arbeitern der Stadt­gemeinde für die in diesem Jahre geleistete Arbeit den Dank aus. Die ausmarschierten Kameraden wurden mit einem Kartengruß erfreut. Anläßlich des 20jährigen Bestehens der Weckerlinie fand am Samstag ein Kame­radschaftsabend der Freiwilligen Feuerwehr statt.

Dobel. Abends fiel hier der 81 Jahre alte Friedrich Galt von der Scheuer. Er zog sich hiebei so schwere Kopfverletzungen zu, daß er ins Kreiskrankenhaus eingeliefert werden mußte.

Weilderstadter Marktbericht. Schweine­markt: 15 Läufer 140250, 350 Milch­schweine 70115 RM. das Paar. Handel leb­haft, Preise schwankend. Viehmarkt: 4 Stiere 450910, 24 Kühe 480860, 42 Kalbeln 500930, 26 Einstellvieh 140400 Reichsmark das Stück. Handel schleppend, Preise fest.

Wie steht esr mit der Berjiihrung?

Nachdem infolge des Kriegsausbruchs zu­nächst eine allgemeine Hemmung der Ver/ä- rung verfügt worden war, ist der Verjäh­rungstermin durch Verordnung vom 3. No­vember 1941 (RGBl, l S. 684) wieder aus den 31. Dezember festgelegt worden. Es gelten also wieder die allgemeinen Vorschrif­ten über die Verjährung:

Welche Forderungen verjähren?

Am 31. Dezember 1942 verjähren zunächst die im Laufe des Jahres 1941 entstandenen Forderungen der Kaufleute, Fa­brikanten und Handwerker für die Lieferung von Waren und Ausführung von Arbeiten, wenn die Lieferung oder Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist. die Forderungen auf Rückstände von Zinsen und anderen wiederkehrenden Leistungen, z. B. Miet- und Pachtzahlungen, Renten, Unter­haltsbeiträgen usw.

Ferner verjähren am 31. Dezember 1942 folgende Forderungen aus dem Jahre 1949 mit zweijähriger Verjäh­rungsfrist:

1. Forderungen der Käufleute, Fabrikanten und Handwerker für die Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten usw., so­fern die Leistung nicht für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist,

2. Forderungen der Eisenbahn und sonstiger Fuhrunternehmunge» wegen des Fahrgeldes, der Fracht usw. mit Einschluß der Auslagen,

3. Forderungen der Bauern und Landwirte für Lieferung von land- und forstwirtschaft­lichen Erzeugnissen, sofern diese für den Haushalt des Schuldners erfolgt ist,

4. Forderungen von Aerzten, Rechtsanwäl­ten, Wirtschaftsprüfern. Steuerberatern und sonstigen Personen, die die Besorgung frem­der Geschäfte und die Leistung von Diensten gewerbsmäßig betreiben,

5. Forderungen von Gast- und Schankwir­ten, Hotelbesitzern usw. für die Gewährung von Wohnung und Beköstigung und sonstige den Gästen gewährte Leistungen,

6. Lohn- und Gehaltsansprüche aus Ar- beits-, Dienst- und Lehrvertrag,

die übrigen in 8 196 BGB. aufgezählten Ansprüche aus dem Rechtsverkehr des täg­lichen Lebens.

Unterbrechung der Verjährung

Eine Unterbrechung der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner die Forderung aus­drücklich oder durch entsprechende Handlun­gen, wie insbesondere Abschlags- oder Zinszahlung, Sicherheitsleistung und ähnliches anerkennt oder der Gläubiger sei­nen Anspruch gerichtlich geltend macht. Durch sie wird bewirkt, daß die Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt. Eine bloße Mahnung odet Zusendung der Rechnung unterbricht dagegen die Verjährung nicht. Häufig wird es der Fall sein, daß dem Gläubiger die An­schrift seines Schuldners nicht genau bekannt ist, weil dieser zum Beispiel verzogen ist. Dann darf er zur Unterbrechung der Ver­jährung nicht das Mahnverfahren wählen, da dieses, wenn der gegenwärtige Aufenthalt

des Schiuoners incur ermureir weroen rann, ohne weiteres erledigt und somit die Ver­jährung nicht unterbrochen ist. Ein Zahlungs­befehl kann bekanntlich nicht öffentlich znge- stellt werden. Der Gläubiger muß also in derartigen Fällen gerichtliche Klage' einreichen. Erweist sich dann die öffentliche Zustellung als notwendig, so kann diese nach­geholt werden. Diese bewirkt zugleich, daß die Verjährung rückwirkend mit der Ein­reichung der Klage als unterbrochen gilt.

Wann bleibt die Verjährung gehemmt?

Die Hemmung der Verjährung bewirkt, daß die in Betracht kommende Zeit nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Sie tritt z. B. ein. wenn der Gläubiger dem Schuldner Stundung bewilligt. Ferner hat der Gesetzgeber für Personen, denen wegen der Kriegsverhältnisse eine ordnungsmäßige Wahr­nehmung ihrer Rechtsgeschäfte nicht möglich ist. die Hemmung der Verjährungsfristen ver­fügt. Dies gilt für:

1. Wehrmachtsangehörige; 2. Personen, die ohne Wehrmachtsangehörige zu sein, wegen der Auswirkungen des Krieges zu ständigen Dienstleistungen außerhalb ihres regelmäßigen Aufenthaltsortes herangezogen sind; 3. Per­sonen, die ihren regelmäßigen bisherigen Auf­enthaltsort infolge unabwendbarer Kriegs­ereignisse verlassen mußten.

Die Hemmung der Verjährung beginnt bei Wehrmachtsangehörigen und Dienstverpflich­teten mit der Einberufung, bei allen übrigen Personen mit dem Antritt der Aus­landsreise bzw. mit dem Verlassen des Auf­enthaltsortes, jedoch frühestens mit dem 25. August 1939. Sie endigt jedoch nicht mehr wie bisher mit dem Wegfall der Gründe, aus denen sie beruht, sondern erst sechs Monate später, bei Wehrmachtsangehörigen also erst sechs Monate nach der Beendigung des Wehr­verhältnisses.

Verjährung in der Sozialversicherung

Der Anspruch auf Rückstände von Beiträgen zur Sozialversicherung ver­jährt, soweit sie nicht absichtlich hinterzogen sind, in zwei Jahren nach Ablauf des Kalen- derjahres, in dem sie fällig geworden waren. Mit dem 31. Dezember 1942 verjähren also alle Beitragsrückstände aus dem Jahre 194». Anders als im bürgerlichen Recht unterbricht die Mahnung des zuständigen Sozialversiche­rungsträgers die Verjährung. Das gleiche gilt für die Bcreiterklärung des Unterneh- "!!2E..°der des Versicherten zur Nachzahlung rückständiger Pflichtbeiträge. Ist die Bei­tragszahlung ohne Verschulden oes Versicher­ten unterblieben, so kann Nachzahlung für volle vier Jahre gefordert werden.

Für die Reichssteuern beträgt die Ver­jährungsfrist im allgemeinen fünf Jahre: Am 31. Dezember 1942 verjähren also diejeni­gen Einkommen-, Umsatz- und Bermögens- stencrbeiträge, die im Jahre 1937 entstanden sind. Jedoch tritt die Verjährung nur dann ein, wenn die Verjährungsfrist wie dies z. B. die Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer Steuererklärung bewirkt nicht unterbrochen worden ist.

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11. Kapitel.

Der Sommer war über das Land gegangen. Ein Cammer voll raslw'er Arbe'i

D'e Buchen hatten ihr Krün mit dem fahlen Rot des Vergehens vertauscht, der Ahorn schüt­telte 'seine westen B'ii'str im Winde Die Ab- hünge batten sich mit Taufenden von scharlach­roten Beerendolden ge'chmückt, in dncn die W"-' olderdrolieln ihre Nahrung suchten.

Auf den Almwie'sn. auf denen schon d^s Krümmet eingeheimll war. tummelten sich d'e stattlichen R'nderherd-n mit ihrem Sc'el'en- geläute. Ein schöner Qtt"bertag folgte dem an­deren, tiesblau wölbte sich der Himme' über den Wenden und Bergen, van denen d'e Keller'nche mit ihren kahlen Türmen förmlich in das-B'au des Firmamentes zu ta"-l'en schien Am srüchm Margen tropfte es rötlich van den B -'-en o^!d- qelb fiel der Tau von den Ulmen. Der Himmel Tcmverlen herab daß sie funkelnd liegen blleb-n aitt *Mi-'ennd Almböden

Die Wände logen aber nicht mdhr einsam da wie in früheren Zähren, in den unteren

Hängen waren Wege d»rch das Zmer^tzotz aus­getreten. ibr weiter Käst leuchtete au« dem Dunkel des om Boden lieoen^m N-dsIbolzes. 5m Gän'emnrfch stieaen die ArbeUerka'onnen hinauf und hinab, schwere Lallen auf den Rill'en tragend, vornübergeneios, rnit gebe»gt?n stillen. In den zer'pollenen.'iderd-"'ckllel-ten Wenden erklang da« Hammmn von Meißel »nd Ham­mer. das dnmpjr Knallen von Sprengichüsien >ur Mittagszeit.

Dort wo der Baumwuchs aufhörte, über der Block- und K-röllhalde des Königskars. sah man tagaus, tagein Menschen hinansteigen. Sie hingen in den Nissen der Notwand, und wenn m m ?u bestimmten Stunden mit dem Glas mit dis L>!- lerspitze sah, konnte man auch dort oben die feinen blauen Nauchwölkchen der Sprengfchüsi« cunllej' gen sehen.

Rostrote Türme wuchsen aus dem Krau der Wände in die Höhe: Die Turmstützcn der Seil- bahn.

Am kühnsten von allen stand der eiserne Turm auf dem Teufelsgrat.Stütze IV" nannten ihn die Ingenieure, dieTeufclsstütze" die Arbeiter, die täglich ihr Leben auf das smel fehlen. Er stellte heraus aus dem schmalen Grat, zu bellen beiden Seiten es senkrecht in die Tiefe ging. lin­ier dem mächtigen Stahlgerüst lag Schutt und Ge­röll, das die Arbeiter aus dem Grat gclvrcno! hatten.

Die Menschen vergewaltigten den Berg mit Stabt und Eisen. Zuerst waren die Seitenstützen im Felsen verankert worden, tief waren sie ihm zn Leibe gegangen, mit Bohrern und mit Spreng­stoff. Bis die Turmspitze IV stand; festgefügt aus Stahl und Eisen.

Hans Wundt. der Bezwinger des Teufeisara. tes, hatte seine Slief-l fest in den Leib des Ber- ges getreten, hatte ihn fühlen lassen, wer der Herr war. Manchmal war es aus den Tälern und Schluchten hervorgebrochen, der Himmel zog* graue Schleier über Gipfel und Wände, verwischte die Farben, ließ die Blitze aus schwefelgelbem Dunste niederzucken. Immer wieder hatten sie auf den Turm geschlagen, hatten ihn mit ihren Pran­ken geschüttelt und gerüttelt. SG'- »»-7 w. - stand.

Stütze V »nd VI, die kleineren den auf der Notwond. Ter Sturm der Gipfel­grate rüttelte vergebens an den breiten und un- zeftzoen Rahmenstützen unterhalb der Kellersvitze.

Im Tal waren derweilen die leich'-r zu bauen-

vsr spart cm Qa??. äsr sskr yssckiclLi 2ivsi lÄpts autsmcmäsrrückt!

den Stützen I und II gewachsen und als le'-'s wurde die Turmstütze HI am Goldsattel f-r , sie stand inmitten grüner Wiesen und dm 0 Tannen, sie um Kirchturmhöhe überragend. ' r der Schwere und dem Dunst der Tiefe umgeacu. konnte sie nichts ahnen von dem Kampf, den ib.e höher gelegenen Brüder gegen die Elemente ans- zufechten hatten. Sie ahnte aber auch nichts m 1 den Glücklichen, die den Walken näher standen« manchmal sogar über den Wolken. Sie streckte ihre beiden Arme wagrecht zur Seite, leere Arme, d'e spater die Tragseile halten sollten. Sie wurde nicht bestaunt und bewundert, und sie wurde nicht ge­haßt.

Im Dundo-Wald war es still geblieben. Keine der Arbeiterkolonnen hatte ihren Weg durch das verbotene Gelände genommen. Keiner der keu­chenden und schwitzeiiden Männer hatte es ge­wagt, aus der schattigen Quelle im kühlen Wc. - gründe das köstliche Naß zu schlürfen, nach dem ihre hitzedurchglühteii, Körper so oft verhaiigtcn.

Der Mann aber, der den himmelstrebenden Türmen' ihre Form, ihre stählerne Widerstands­kraft geschenkt hatte, lebte hoch über der Kleinbe-t der Neider und Hasser, ein Glück genießend, da» nur wenigen Menschen vergönnt ist und da» ihnen immer das höchste bleiben wird: Zu schaf­fen, zu bauen, zu planen, zu kämpfen.

Hans Wundt wußte, das schwierigste stand »och bevor: Das Spannen des ersten Tragseiles von Turm zu Turm, vom Sattel zum Grat, vom Grat zum Gipfel. Eine kleine Unachtsamkeit und^das armdicke Seil würde wie eine wildgewor« dene Schlange znrückschnellen, würde die Men­schen erschlagen, die es zu bändigen versuchten. stein Werk des Menschen, keine künstliche Bin- ung konnte das Seil dann mehr retten.

auch die viele tausend Meter lange Stahlschlang« bewältigen. Cr mit seinen Ingenieuren, Arbei­tern. Geometern.

(Fortsetzung folgt.!