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Nagold. Die SchultheißcnZmter ha» ben unfehlbar am nächsten Botentag anzuzeigen, wie hoch sich die Besoldung des PförchmcisterS belaufe, und wann dieselbe genehmigt worden ftpe.

Den 22. November IgZF-

K. Oberamt.

Oberarm Freudcnstadt.

Freudenstadt. Die LrtsVorstcher werden erinnert, in Gemäßheit des §. 14 des VcrwaltungsEdict sowie der Verfügung der K. Ministerium deS Innern vom 4/13. August igz 4 »>n Fall einer beabsichtigten Reife außer dem GcmcindeBczirk, die einige Tage und länger dauern soll, dem Oderamt jedesmal so zeitlich Anzeige zu machen, baß das Oberamt von dem, ihm zustehenden Recht, einen andern, als den vorgeschlagenen AmtsDerweser zu bestellen, Gebrauch machen kann.

Im Fall länger dauernder Krankheit, und damit verbundener Unfähigkeit zu Füh­rung des Amtes, sowie bei sonstigen Ver­hinderungen auf längere Zeit ist ebenfalls Anzeige hicher zu erstatten.

Den 2z. November 1355.

K. Lberamt Friz.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. sGläubigerVorladungen.j In den rechtskräftig erkannten Gannt- sachen,

1) des weiland Michael Luz, gewesenen

Bauern in Schietingen, und

2) des weiland Jakob Renz, gewesenen

Zieglers in Egenhausen,

ist zur Vornahme der Schuldenliquida- tionen, womit VergleichsVersuche ver­bunden werden,

»ä 1) Tagfährt auf

Freitag den 11. December und

2) Tagfahrt auf

Samstag den 19. December «rvberaumt.

Die Gläubiger der gedachten Schuld­

ner werden daher aufgefordert, an den bemerkten Tagen

Morgens 8 Uhr

auf den Rathhäüsern in den Wohnorten der Gemeinschuldner entweder in Person^, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu' erscheinen, oder auch schriftliche Neceßs einzurcichen, ihre Forderungen unter Vorlegung der OriginalDocumente zu erweisen, und sich über einen Vergleich, so wie über die Genehmigung des Lie- genschaftsVerkaufö und der Aufstellung des Güterpflegers zu erklären.

Diejenigen Gläubiger, welche sich in vorbemerkten Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschluß der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Cache» gorie beitretend, angesehen, und diejeni­gen welche nicht liquidiren, durch den gleich nach der LiquidationöVerhandlung auszusprechenden PräclusivBescheid von den gegenwärtigen Maßen ausgeschlossen, und nach Möglichkeit die Eröffnungen des LocalionsErkenntnißes und Vor­weisungs-Projekts damit verbunden wer. den.

Der 19. Novbr. 1835 .

K. QberamtsGericht. Kameralamt Dornstetten. Dornstetten. sAccise von Lot, terien betreffend.j Höherer Weisung zu Folge wird den AccisAemtern nach» stehendes Dekret des K. SteuerColle- giums vom Zt. v. Mts. zur Nachach« tung eröffnet.

Da in mehreren Fällen wahrgenommen worden ist, daß die Accise von Lot» terien nicht rechtzeitig entrichtet, viel« mehr nach bereits erfolgter Looszie­hung und Verkeilung der Gewinnst«