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Intelligenz
für die Lberamts-
Nagold, Freudenstadt, Nro. 95 .
Dienstag,
Blatt
Bezirk«
Horb und Herrenberg, 18 ZS.
24. November.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Iw Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckerei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freudenstadt. Horb. Herrenberg. In Beziehung auf die Ver« sicherungder Darlehen der Amtskörperschafts. Gemeinde- und StiftungsKasscn mit Nach- hppotheken wird den StistungS- undGemein- deRäthcn eröffnet, daß das Königliche Ministerium des Innern durch hohen Erlaß vom 5. dieses Monats gestattet hat, bei Nachversicherungen für Anlehen der genannten Kassen den Abzug der bereits aus dem Pfand- Objekte haftenden Kapitalschuld, welcher in
d°m VSjE->«ss-°-m LN>S-S unter Ziffer i. auf den dreifachen Betrag derselben festgesetzt ist, je nach vorgängigcr Prüfung der Umstande des einzelnen Falles, bis zum zweifachen Betrag dieser Kapital- schuld, und bei Anlehen aus Gemeinden- und StiftungSkasscn an Ge m e i n d eAn gehörige nach Analogie der Bestimmung des CircularErlassis vom 17. Decbr. iz 25 Zif- ser 1. (W-ißer's Ausgabe des VerwaltungS- EdictS Beilage 49b.) bis zum anderthalbfachen Betrag derselben zu beschränken.
Auch versteht rS sich von selbst, daß gleich
wie in dem Falle des §. 155 des Vermal- tungsEdicts Anlehen zu Unterstützung einzel- ncr besonders bedrängter aber gut pradicir- ter GemeindeGlieder aus den örtlichen Armenkassen selbst ohne gesetzliche Versicherung gemacht werden dürfen (CircularErlaß vom 17. Decbr. ,325 Ziffer 2.) die betreffenden VerwaltungsBehörden auch befugt sind, bet Anlehcn an solche unterstützungsbedürftig« GemcindcAngehörige sich mit einem noch geringeren als dem oben bestimmten Abzug der Vorhppotheken zu begnügen.
Hienach haben sich die StistungS- und Gemeinderathe zu achten und die Anordnung zu treffen, daß die Versicherungen mit Nach- Hypotheken, da wo sie den obigen Vorschriften nicht,entsprechen, gehörig ergänzt werden.
Den 2g. Novbr. igzz.
K. Gem. Oberämter.
OberamL Nagold.
Nagold. Die K. Pfarrämter werde» ersucht, die Bevölkerungs-Listen jzuverlaßig Mittwoch den 2. Decbr. d. Z. anher einzu- senden.
Den 22. Novbr. igZö-
K. Oberamt.