Intelligenz

für die OberamtS

Nagold, Freuderrstadt. Nro. 75.

^ Dienstag,

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Blatt

ke

Horb und Herrenberg 1835. 22 . September.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- ' Behörden.

Oberamt Horb.

Horb. Bei den letzten MedizinalVisi- tationen ist die Bemerkung gemacht worden, daß in einigen AmtSOrten von den Hebam­men todgeborne oder bald nach der Geburt gestorbene Kinder zu Grabe getragen werden.

Da diese Verrichtung den bestehenden Vorschriften zuwider läuft, so ist solches gleichbald aller Orten abzustellen.

Den 17. September iLzz-

K. Oberamt. «

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. sSchuldenLiquidationen.H In nachgenannten GanntSachen werden die SchuldenLiquidationcn und die ge­setzlich damit verbundenen weitere Ver­handlungen an den unten bezeichnten Tagen und Orten vorgenommen, wozu die Gläubiger und AbsonderungsBerech- tigten andurch vorgeladen werden, um entweder persönlich, oder durch hinläng­

lich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfarth ihre Forderungen durch schriftliche Re» cesse, in dem einen wie in dem Fall, unter Vorlegung der Beweißmittel, für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.

Die nicht liquidirenden Gläubiger wer­den, so weit ihre Forderungen nicht aus 1 den GerichtsAkten bekannt sind, durch Bescheid sogleich nach der Liquidations- Handlung von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläu­bigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Ver­gleichs^ der Genehmigung des Verkaufs der MasseGegenstände, und der Bestät­igung des Güterpflegers, der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beigetreten.

Liquidirt wird gegen: