5. Oktober d. 2- Morgens 8 Uhr.

2 ) Gegen Johann Georg Rükfch/Fuhr- mann von Egenhausen am 8 » Oktober d. I»

Morgens 8 Uhr.

Z) Gegen Bernhardt Schlenker, Fuhr­mann von Altenstaig am 9 . Oktober d. I.

. Morgens 8 Uhr.

4 ) Gegen Johann G. Roller, gewesnen Schuhmacher von Gültlingen am i 6 . Oktober d. I.

Morgens 8 Uhr.

Den rs. Sept. 18Z5.

K. Oberamtsgericht, Akt. Rieker.

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ForstamL Altenstaig.

Altenstaig. sStraßenbauAkkord.j An dem Straßenzug von Heselbronn nach Simmersfeld ist durch Versehen des Geometers eine Strecke von hundert Ru­then außer Berücksichtigung geblieben und es wird daher über die Anlage derselben Samstag den 19 . September d. I. ein Akkord nach den Bedingungen wel- che dem früheren Akkord über die Her­stellung der Straßen bei Heselbronn zu Grund gelegt wurden in der Forfiamts- Kanzlei Vormittags Lv Uhr vorgenom­men.

Der herrschaftliche WegbauFührör Heschel wird auf Verlangen die fragli­chen 100 Ruthen vorzeigen.

Den 8 . Sept. r835.

K. Forstamt.

üdorrg.

Mildberg. sFlcßSperre.j We­sen ^«nehmender B wr?paration:n an ^ Thumlingen, Oberamts Freuden-

ftcidt. sGläubigerAufruf.j Auf Ansu­chen der Erben des kürzlich zu Thumlingen mir Tod abgegangenen Mattheus Wolf

den UoßC'asssu zu Calw und Pfrondorf kann der NagoldFluß vom 2 r. bis Zv. d. Mfs. mit Flößen nicht befahren wer­den, was nun hiemit bekannt gemacht wird.

Den 10 . Sept. l835.

> K. Forstamt.

Mildberg, Revier Nagold. Am Samstag den 19 . d. M. Morgens halb neun Uhr wird in der Kanzlei des

gewesenen Bürger und Bauren, werden dessen etwaige unbekannte SchuldGläu- biger andnrch aufgefordert, ihre Ansprüche an ornsclbcn bei dem Waisengerichte zu Thumlingen, binnen Z Wochen unerstreck» licher Frist anzumelden, widrigenfalls sie es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn

ForstamtS Wildberg die Veraccordirru g ^ bei der VerlassenschaftsTheilung weder der Holzhauerlöhns von vom ^ auf ihre Befriedigung noch auf ihre Ver»

Revier Nagold vo.'genommen, wovon sämt-H sicherung Bedacht genommen, überdieß liche Herrn Ortsvorsteher des diesseitigen ß den Erben, die ihnen dermalen zustehende

Reviers ihre AmtsUntergebenen zeitig in Kenntniß setzen wollen.

Nagold den 12 . Sept- 1835.

Reoierförster Rau.

Einrede der Vorausklage für immer Vor­behalten werden würde.

Insbesondere werden noch diejenigen, welche sich für den Erblaßer verbürgt haben, zur Anmeldung ihrer Ansprüche