5. Oktober d. 2- Morgens 8 Uhr.
2 ) Gegen Johann Georg Rükfch/Fuhr- mann von Egenhausen am 8 » Oktober d. I»
Morgens 8 Uhr.
Z) Gegen Bernhardt Schlenker, Fuhrmann von Altenstaig am 9 . Oktober d. I.
. Morgens 8 Uhr.
4 ) Gegen Johann G. Roller, gewesnen Schuhmacher von Gültlingen am i 6 . Oktober d. I.
Morgens 8 Uhr.
Den rs. Sept. 18Z5.
K. Oberamtsgericht, Akt. Rieker.
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ForstamL Altenstaig.
Altenstaig. sStraßenbauAkkord.j An dem Straßenzug von Heselbronn nach Simmersfeld ist durch Versehen des Geometers eine Strecke von hundert Ruthen außer Berücksichtigung geblieben und es wird daher über die Anlage derselben Samstag den 19 . September d. I. ein Akkord nach den Bedingungen wel- che dem früheren Akkord über die Herstellung der Straßen bei Heselbronn zu Grund gelegt wurden in der Forfiamts- Kanzlei Vormittags Lv Uhr vorgenommen.
Der herrschaftliche WegbauFührör Heschel wird auf Verlangen die fraglichen 100 Ruthen vorzeigen.
Den 8 . Sept. r835.
K. Forstamt.
üdorrg.
Mildberg. sFlcßSperre.j Wesen ^«nehmender B wr?paration:n an ^ Thumlingen, Oberamts Freuden-
ftcidt. sGläubigerAufruf.j Auf Ansuchen der Erben des kürzlich zu Thumlingen mir Tod abgegangenen Mattheus Wolf
den UoßC'asssu zu Calw und Pfrondorf kann der NagoldFluß vom 2 r. bis Zv. d. Mfs. mit Flößen nicht befahren werden, was nun hiemit bekannt gemacht wird.
Den 10 . Sept. l835.
> K. Forstamt.
Mildberg, Revier Nagold. Am Samstag den 19 . d. M. Morgens halb neun Uhr wird in der Kanzlei des
gewesenen Bürger und Bauren, werden dessen etwaige unbekannte SchuldGläu- biger andnrch aufgefordert, ihre Ansprüche an ornsclbcn bei dem Waisengerichte zu Thumlingen, binnen Z Wochen unerstreck» licher Frist anzumelden, widrigenfalls sie es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn
ForstamtS Wildberg die Veraccordirru g ^ bei der VerlassenschaftsTheilung weder der Holzhauerlöhns von vom ^ auf ihre Befriedigung noch auf ihre Ver»
Revier Nagold vo.'genommen, wovon sämt-H sicherung Bedacht genommen, überdieß liche Herrn Ortsvorsteher des diesseitigen ß den Erben, die ihnen dermalen zustehende
Reviers ihre AmtsUntergebenen zeitig in Kenntniß setzen wollen.
Nagold den 12 . Sept- 1835.
Reoierförster Rau.
Einrede der Vorausklage für immer Vorbehalten werden würde.
Insbesondere werden noch diejenigen, welche sich für den Erblaßer verbürgt haben, zur Anmeldung ihrer Ansprüche