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auSwcisen können, daß sie das Geld zu Bezahlung von andern Schulden oder zu ihrem GewerbsBetrieb nothwendig haben, und daß ihnen ein sehr gutes Prädikat zur Seite steht. Auch Gemeinden oder Stiftungen können Anlehen er- halten.
7) In d«r Regel muß zweifache Sicherheit durch Unterpfänder geleistet werden, z) Der ZinsFuß ist bei Ausleihungen 5 Procent; bei Kapitalien von 500 fl. und darüber wird aber, wenn die Zinszahlung innerhalb 14 Tagen nach dem Termin erfolgt Vz Procent nachgelassen.
9) Die Heimzahlung der ausgeliehenen Kapitalien geschieht auf vorangegangene «/^jährige Aufkündigung und ist in Raten von 50 fl. gestattet. Säumigen ZinS- Zählern wird nach der ersten Mahnung das Kapital aufgekündiget.
Die Ortsvorsteher des disseitigen Bezirks ^werden nun angewiesen. Vorstehendes unver- weilt zur Kenntniß ihrer AmtSAngehörigen zu bringen, wobei noch bemerkt wird, daß weitere Anordnungen demnächst Nachfolgen werden.
Den 27 - August rz 35 .
K. Oberamt.
Nagold. Da vermöge der Instruk- tlon zu der allgemeinen GcwerbeOrdnung ss. 50 der gesetzlich ausgesprochenen Auf- Hebung der Zünftigkeit der Zinkenisten un- geachtet der zur Zeit der Verkündigung des Gesetzes bereits angestellt gewesene Zinkenisten die durch ihre Bestellung erworbenen Rechte Vorbehalten worden sind und Kraft dieser in Gemäßheit der Verordnung vom ,6. August 181 z in dem Bezirke eine- an- gestellten Zinkenisten in der Regel kein anderer Spielmann die Befugniß hat, bei Hochzeiten. Tänzen und andern Lustbarkeiten aufzuspielen, so wird dieß hiemit auf Berufen der hiesigen Zinkenisten wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich werden die SchuUhnßenämter angewiesen, ihre Amts- Untergebene hievon in Kenntniß zu setzen Und Falls sich, wie schon einigemal vorge- kommen ist, andere TemeinSpielleute auf-
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dringen wollten, diese aus dem Orte aus- zuweisen und im Falle sie nicht Folge leisten sollten, zu arretiren und an das HberMt einzuliefern. ^
Den 27. August 18 ZZ.
K. Oberamt.
Nebringen, Oberamts Herrenberg. Die Verblendung und Anstrichs- Arbeit des vor einigen Jahren dahier neu erbauten Schulhauses, deren Kosten sich nach dem vorliegenden Ueberschiag auf 280 fi. belaufen, kommt künftigen Samstag, den 29. d. M. Morgens 8 Uhr
auf hiesigem Rathhaus in Abstreich; hiezu werden die betreffenden Handwerksleute, mit dem Bemerken eingeladen, daß hier Ortsunbekannte Meister, mit Zeugnisse über Tüchtigkeit und Vermögen versehen seyn müssen und die weiteren Bedingungen am Tage der Verhandlung bekannt gemacht werden.
Den 2L- August 18ZS.
Stiftungsrath.
Im Namen dessen, Pfarrer Dürr. Schultheiß Fortenbacher.
Mühl a. N. Oberamts Horb. sSchafwaide-Verleihung.^ Die hiesige SvmmerSchafwaide, welche 100 Stück ernährt, und deren Bestandzeit bis Martini d. I. zu Ende geht, wird am 2 ll. September d. I.
Nachmittags 1 Uhr auf dem Rathhause dahier auf Z Jahre wieder an den Meistbietenden verliehen, wozu die Liebhaber Ungeladen werden.
Den 17. August 1835.
Im Namen des GemeindeRaths, Schultheiß Schneider.