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auSwcisen können, daß sie das Geld zu Bezahlung von andern Schulden oder zu ihrem GewerbsBetrieb nothwendig haben, und daß ihnen ein sehr gutes Prädikat zur Seite steht. Auch Gemein­den oder Stiftungen können Anlehen er- halten.

7) In d«r Regel muß zweifache Sicherheit durch Unterpfänder geleistet werden, z) Der ZinsFuß ist bei Ausleihungen 5 Procent; bei Kapitalien von 500 fl. und darüber wird aber, wenn die Zinszahlung innerhalb 14 Tagen nach dem Termin erfolgt Vz Procent nachgelassen.

9) Die Heimzahlung der ausgeliehenen Ka­pitalien geschieht auf vorangegangene «/^jährige Aufkündigung und ist in Ra­ten von 50 fl. gestattet. Säumigen ZinS- Zählern wird nach der ersten Mahnung das Kapital aufgekündiget.

Die Ortsvorsteher des disseitigen Bezirks ^werden nun angewiesen. Vorstehendes unver- weilt zur Kenntniß ihrer AmtSAngehörigen zu bringen, wobei noch bemerkt wird, daß weitere Anordnungen demnächst Nachfolgen werden.

Den 27 - August rz 35 .

K. Oberamt.

Nagold. Da vermöge der Instruk- tlon zu der allgemeinen GcwerbeOrdnung ss. 50 der gesetzlich ausgesprochenen Auf- Hebung der Zünftigkeit der Zinkenisten un- geachtet der zur Zeit der Verkündigung des Gesetzes bereits angestellt gewesene Zinke­nisten die durch ihre Bestellung erworbenen Rechte Vorbehalten worden sind und Kraft dieser in Gemäßheit der Verordnung vom ,6. August 181 z in dem Bezirke eine- an- gestellten Zinkenisten in der Regel kein an­derer Spielmann die Befugniß hat, bei Hoch­zeiten. Tänzen und andern Lustbarkeiten aufzuspielen, so wird dieß hiemit auf Berufen der hiesigen Zinkenisten wiederholt zur öffent­lichen Kenntniß gebracht. Zugleich werden die SchuUhnßenämter angewiesen, ihre Amts- Untergebene hievon in Kenntniß zu setzen Und Falls sich, wie schon einigemal vorge- kommen ist, andere TemeinSpielleute auf-

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dringen wollten, diese aus dem Orte aus- zuweisen und im Falle sie nicht Folge leisten sollten, zu arretiren und an das HberMt einzuliefern. ^

Den 27. August 18 ZZ.

K. Oberamt.

Nebringen, Oberamts Herren­berg. Die Verblendung und Anstrichs- Arbeit des vor einigen Jahren dahier neu erbauten Schulhauses, deren Kosten sich nach dem vorliegenden Ueberschiag auf 280 fi. belaufen, kommt künftigen Samstag, den 29. d. M. Morgens 8 Uhr

auf hiesigem Rathhaus in Abstreich; hie­zu werden die betreffenden Handwerks­leute, mit dem Bemerken eingeladen, daß hier Ortsunbekannte Meister, mit Zeug­nisse über Tüchtigkeit und Vermögen versehen seyn müssen und die weiteren Bedingungen am Tage der Verhandlung bekannt gemacht werden.

Den 2L- August 18ZS.

Stiftungsrath.

Im Namen dessen, Pfarrer Dürr. Schultheiß Fortenbacher.

Mühl a. N. Oberamts Horb. sSchafwaide-Verleihung.^ Die hiesige SvmmerSchafwaide, welche 100 Stück ernährt, und deren Bestandzeit bis Mar­tini d. I. zu Ende geht, wird am 2 ll. September d. I.

Nachmittags 1 Uhr auf dem Rathhause dahier auf Z Jahre wieder an den Meistbietenden verliehen, wozu die Liebhaber Ungeladen werden.

Den 17. August 1835.

Im Namen des GemeindeRaths, Schultheiß Schneider.