Eine Commission von unbetheiligten Sachkundigen, welcher die Einsender unbekannt bleiben, erkennt über die Preis- würdigkeit der Musterstücke.
Wenn diese Commission ihr Urtheil abgegeben hat, werden die Zettel urkundlich eröffnet, und demjenigen, dessen Muster als das Beste erkannt wurde, die Lieferung inner der Gränzen der von ihm angebotenen Ellenzahl zugeschlagen, der hierüber etwa noch weiter verfügbare Rest aber demjenigen zuerkannt, dessen Muster zunächst nach dem preiß- würdigsten für das Beste erkannt worden ist. Bei gleichen Mustern findet eine Vertheilung des Bedarfs nach Regimentern unter die Einsender im Ver- hältniß der angebotenen Ellenzahl statt.
Die Ablieferung erfolgt sodann unmittelbar an die Regimenter unter der bei denselben bestehenden Controle genau in der Beschaffenheit des eingesendeten Musters.
Die Montirungs-Verwaltung wird über Preiß, Farbenmuster und weitere Bedingungen, nach Verlangen mündliche oder schriftliche Auskunft geben.
Den 2t. Juli i8Z5.
K. KriegskassenVerwaltung. Vckt. Kanzleirakh Niel her.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberjettingen, Gerichtsbezirks Herrenberg. sGläubigerAufruf. j Aus Anlaß des — bei jung Jakob Friedrich Schäfer Lammwirth dahier, und dessen Mutter, Johann Georg Schäfers Eheweib, stattgehabten Haus- und Güter-
Verkaufs und der nunmehr zu treffenden SchuldenVerweisung werden alle diejenigen, welche an die genannten Personen Ansprüche machen zu können glauben, hiermit aufgefordert, solche binnen 15 Tagen bei dem Gemeinderath Obcrjet- tingen anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls die unbekannt bleibenden Gläubiger es sich sielbst zuzuschreiben haben würden, wenn sie bei der Verweisung unberücksicht bleiben.
Den 26 . Juli 1835.
K. Amtsnotariat Bondorf und Gemeinderath Oberjettingen, Vät. Amtsnotar Hausse.
Freudenstadt. sGläubiger- und SchuldnerAufruf. Warnung.^ Zum Zwecke der Richtigstellung des Verlas- senschaftsJnventarS des kürzlich verstorbenen Wagners Christian Schwenk von hier werden alle diejenigen, welche mit dem Verstorbenen in activer oder passiver Abrechnung stehen, andurch aufgefordert, ihre Ansprüche beziehungsweise Schuldigkeiten binnen 2 t Tagen anzuzeigen, widrigenfalls die betreffenden Gläubiger die aus der unterlassenen Anmeldung für sie entspringenden Nachrheile nur sich selbst zuzuschreiben haben, die Schuldner aber gewärtig seyn mäßen, daß sie gerichtlich belangt werden.
Zugleich wird auf den Antrag der Psse» ger der minderjährigen Kinder jedermann verwarnt, sich mit der Wittwe ohne Zustimmung ihres Beistands des Oberamts- gerichtsBeisihers Louis Schmid dahier in ein Rechtsgeschäft einzulassen, oder derselben etwas zu borgen, indem die