und der einzelnen Sortimente rc. der Stadtforstwarth Walz auf Verlangen nähere Auskunft ertheilen wird.

Den 10 . Juli 1835.

Stadtschultheißenamt

Speidel.

Walddorf, Oberamts Nagold. sHarzWaldVerleihung.^ Da die Ver­leihung der hiesigen Harzwaldungen ein­getretener Hinderniße wegen nicht ganz beendigt werden konnte, so ist eine aber­malige Verleihung auf

Montag den 20 . d. M.

Mittags 1 Uhr

anberaumt. Liebhaber werden hiezu ein­geladen, und die Herrn OrtsVorsteher werden ersucht, ihren Amtsuntergebenen solches bekannt machen zu lassen.

Den io. Juli i835.

Im Namen des Gemeinderaths, Schultheiß Gänßle.

Fünfbronn, Oberamts Nagold. sLangholzVerkauf.^ Die Commun Fünf­bronn verkauft im öffentlichen Aufstreich . 142 Stamm starkes Holz aus ihrem Communwald welches schon gefällt worden ist und sich zum Klotz- oder Floßholz eignet.

Dieser Verkauf wird am 25 . Juli d. I.

als am JakobiFeiertag im Adler zu Fünf­bronn vorgenommen, wozu sich die Kaufs- liebhaber an diesem Tage einzufinden haben.

Den 9 . Juli 1835.

Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß,

Kalmbach.

Außeramtliche Gegenstände.

Das Fest wegen des Anschlusses von Baden an den großen ZollVerein findet an Jakobi auf dem Kniebis Statt. Dabei wird insbesondere ein großes Feuer­werk abgebrannt.

Den 15. Juli 1835.

Wenden, Oberamts Nagold. fScheiterholz- und ReisachVer- kauf.^ Es werden von dem Unter» zeichnetem

50 Klafter tannen und sichten Scheuterholz wie auch

Z 000 Bund Reisach an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft.

Zu dieser Verkaufsverhandlung hat er Samstag den 25. d. MtS. als den JakobiFeiertag festgesetzt; es wer» den daher die Kaufslustige mit dem Be­merken höflich Ungeladen, daß sie an obigem Tage

Morgens 10 Uhr

sich in Wenden bei ihm einfinden wollen.

Die näheren Bedingungen werden vor Anfang des Verkaufs veröffentlicht werden.

An die Herrn OrtsVorsteher ergeht die geziemendste Bitte, ihren Amtsun­tergebenen diesen Verkauf publiciren lassen zu wollen.

Den 14 . Juli 1835.

Jakob Lang, Schmidmeister.

Altenstaig. fScheiter- und PrügelholzVerkauf und Wag- nerEichen.^ Der Unterzeichnete ver­kauft gegen gleich baare Bezahlung an dis Meistbietende