daß sie mit Eifer auf die Erreichung des gewünschten Zieles hinwirken werden.
Bis i. Juni igz6 ist über da-, was geschehen ist. Bericht zu erstatten.
Den 4 . Juli ig 35 > .
K. Oberamter, Engel. Friz.
Nagold. Freudenstadt. Diejenigen Herren, welche einen befreiten Gerichts- stand genießen, werden aufgefordert, ihre CapitalsteuerZassionen proig"/^ nach dem Besitzstand vom i> d. M. längstens binnen 14 Tagen hiehcr cinzusenden.
Die Ortsvorsteher haben diese- Blatt den Herrn Geistlichen, Revierförstern rc. sogleich mitzutheilen.
Den z. Juli i 8 z 5 . ^ ^ ^
K. Oberamter, Engel. Friz.
OberamL Fceudenstadt.
Freuden stadt. Am Dienstag den 14. d. M- Morgens 9 Uhr haben auf dem Nathhaus dahier die neugewählten Gemein- dcräthc, Gemeinde- und Stiftungs-Pfleger zur Beeidigung sich einzufindcn.
Wegen der neuen Gemeinde- und Stif- tungsPfleger sind inzwischen die erforderlichen Beschlüsse in Betreff der Caution und Aufbewahrung der Pfandscheine zu fassen, und vorzulcgen.
Den z. Juli löZZ.
K. Oberamt, Friz.
Oberamt Horb.
Horb. Nachstehende Personen sind aus- gewandcrt und haben auf Jahresfrist Bürgschaft geleistet.
r) Ursula Schäfer ledig, von Wiefenstetten, nach Sigmaringen.
L) Rosalie Lohrer ledig, von Gündringen, nach Kurhessen.
z) Louis Hanna Löwengart von Rexingen, nach Frankreich.
4) Agnes Brändle von Wiesenstetten, nach Sigmaringen.
5) Caspar JunghanS ledig, von Horb, nach Baiern.
6) Johann Georg Nupp mit Familie und seiner Schwägerin Regina Helferin von Lüzenhard, nach Polen.
7) Johann Kummer mit Familie von da, nach Polen.
8) Lorenz Tromm mit Familie von da, nach Polen.
9) Mathias Brandeker mit Ehefrau und seinem Bruder Michael von da, nach Polen.
10) Mathias Lipp, von Eutingen, nach Oesterreich.
11) Zikonie Epstein von Möhringen, nach Baden.
12) Mathias Saicr, von Rexingen, nach Oesterreich.
> 3 ) Franz Joseph Walz von Hochdorf, nach Amerika.
Den 1. Juli 1855-
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. fGläubigerAufforderung. Warnung.j 1) Um die bekannte Gläu» oigec der Wittwe des schon vor 5 Jahren gestorbenen UmgeldsCommissärö Stotz dahier ans die vorhandene ActivPostcn gehörig verweisen zu können, sieht man sich veranlasst, deren etwaige weitere und bis jetzt nicht bekannte Gläubiger auf» znfordern, daß sie ihre Forderungen mit den erforderlichen Beweis - Dokumenten versehen, binnen Zo Tagen anzuzeigen haben, widrigenfalls sie es sich selbsten beimessen müssen, wenn ihnen nach Ver- fluß jenes Termins eine verlangte Zah- lungsHülfe erschwert werden wird.
2) Johann Georg Großmann, ledig von Wenden, dessen Vermögen in pfleg- schaftlicher Administration von Friedrich Großmann daselbst steht, contrahirte neuerer Zeit Schulden, deren Betrag nicht in dem Verhältniß mit seinem Vermö« gen steht.