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Nagold, Frn denstadr Nro. 17.

Freitag,

genz-

für die Oberarms

Bezirke

,A> Horb und Herrenberg.

13 3 5.

27. Februar.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'sehen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

OberamtsgerichL Freudenstadt.

Freudenstadt, sSchuldenLiqui- dation.j Gegen Jakob Fried. Bliklen, Tuchmacher von Freudenstadt ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vor­nahme der SchuldenLiquidation in Ver­bindung mit einem VergleichsVersuche Freitag der 2?. Merz 1835 festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechts- Grunde Ansprüche au diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,

Morgens 8 Uhr

auf"dem Rathause dahier entweder per­sönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre For­derungen rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nich zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkennt» von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Ver­gleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich bevorzugten, und in Betreff des Verkaufs " der MasseObjekte, so wie der Wahl des - Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt den. Febr. 1835.

K. Oberamtsgericht, Kübel.

Baiersbronn, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sSchulden-Liquidation.j Gegen Martin Trichtinger, Lindenwirth in Baiersbronn ist der Gant rechtskräf­tig erkannt und zu Vornahme der Schul- denliquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Freitag der 3. April d. I.