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Nagold, Frn denstadr Nro. 17.
Freitag,
genz-
für die Oberarms
Bezirke
,A> Horb und Herrenberg.
13 3 5.
27. Februar.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Bischer'sehen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
OberamtsgerichL Freudenstadt.
Freudenstadt, sSchuldenLiqui- dation.j Gegen Jakob Fried. Bliklen, Tuchmacher von Freudenstadt ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche Freitag der 2?. Merz 1835 festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechts- Grunde Ansprüche au diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,
Morgens 8 Uhr
auf"dem Rathause dahier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nich zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkennt»iß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich bevorzugten, und in Betreff des Verkaufs " der MasseObjekte, so wie der Wahl des - Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Freudenstadt den 2ö. Febr. 1835.
K. Oberamtsgericht, Kübel.
Baiersbronn, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sSchulden-Liquidation.j Gegen Martin Trichtinger, Lindenwirth in Baiersbronn ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der Schul- denliquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche
Freitag der 3. April d. I.