- 55 —
sucht, vorstehendes ihren Amtsuntergebenen bekannt machen zu lassen.
Dornstetten den 26. Jan. 1835.
K. Amtsnotariat, Hoffake r.
Freudenstadt. sNuzholz-Ver- kauf.) Am Samstag den 21. d. M.
Nachmittags präcise 2 Uhr werden aus den städtischen Waldungen Sandwald, Steilerwald, Sommerhalde und Langenwald
450 Stück Sägklötze von vorzüglicher Qualität, wovon die kleinsten am schwachen Ende noch 14 De- cimalZoll halten, und
eine bedeutende Quantität Langholz nemlich
Z2ger oder Säul,
5oger und boger
auf dem Rathhaus öffentlich verkauft, wozu man die Liebhaber einladet.
Den Z. Februar 1 . 855 .
Stadtschultheißenamt,
Weimer.
Huzenbach, Oberamts Freudenstadt. sBauakkord.) Die hiesige Gemeinde ist gesonnen dieses Frühjahr ein neues Schulhaus zu erbauen. Zu dieser AbstreichsVerhandlung wird Dienstag der 17. Februar 1855 festgesetzt, wobei die Liebhaber Morgens 10 Uhr
in der Schmidte sich einflnden können.
Nach dem Ueberschlag betragen Grabarbeit . . . . . Z4 fl. g6 kr.
Maurer u. Steinhauerarbeit 554 fl. 17 kr. Gebrannte ZieglerMaterial. zri fl. zz kr. Material.Beifuhr zu Maurer-
Arbeit .276 fl- 40 kr.
Zimmerarbeit ..... 264 fl. 4L kr.
Nagel zur Zimmerarbeit . 25 fl. 54 kr. BauholzBeifuhr . . . . 35 fl. 42 kr. Vchreinerarbeit .... 450 fl. 49 kr. Glaserarbeit ..... i6r fl. 42 kr.
Schlosserarbeit.243 fl- 41 kr.
Hafnerarbeit.7 fl. — kr.
Pflasterarbeit. 42 fl. — kr.
Die Herrn Ortsvorsteher werden ersucht Vorstehendes den betreffenden Handwerksleuten gefälligst bekannt machen zu lassen, mit dem Bemerken, daß nur solche Handwerksleute zugelassen werden/ welche entweder dem Gemeinderath hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit und Tüchtigkeit persönlich bekannt sind, oder sich hierüber mit glaubwürdigen Vermögensund Tüchtigkeits-Zeugnissen vollkommen befriedigend auszuweisen vermögen.
Den 4. Februar 180 5 .
Im Namen des Gemeinderaths, Schultheiß Frey.
Bittelb ronn, Oberamts Horb- sGläubigerAufruf.) Auf bas Ableben am 1. Januar 1835 des Michael Schäfer, gewesenen Lindenwirths zu Bittelbronn, werden alle diejenige Gläubiger, welche von dem Schäfer Schuldurkunden, oder geleistete Bürgschaften in Händen haben, und an das Schäfer'sche vorhandene Vermögen eine rechtmäßige Ansprache machen wollen, aufgefordert, binnen 15 Tagen ihre Forderungen bei dem Waisengericht zu Bittelbronn schriftlich anzuzeigen, indem sich sonst die Gläubiger nach Verfluß obiger Frist, alle daraus entsteheden Nachtheile selbst zuzuschreiben hüben.
Den 5. Februar 1855 .
Im Namen des WaisenGerlchts Schultheiß Dettling.