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s» spiegelklarer See, und wucherndem Ge- >al, das auf bcydc» »wänden umschlossen, eäldern umkränzl ist. des MaldcS hatten Sehen schnell ^wieder cschwisier nicht gcnü- re jetzt am Lude de.» chal hinadsahcn, de» kleinen Adhange ei» hrc Früchte einladend Wanderer bei ihnen Früchre bemächtigt, »genehme» Schatten- igt, mit den Oliven
ß brannte die Juny- s jctzi noch kein br- raren von dem Mor« kein Wunder, daß sie gestillt hatten, in das bald in einen sanften
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südlichen Auen d häuslicher Frauen; >e dem Worte beweint zu der Pforte, ewig verschließt, wohl »immer vergißt, sch einen Buchstaben, m Walde erhaben, n Müden erquickt,
>d Hoheit geschmük't. wenn er nach Jahren, u Sylbcn erst waren, umfaßt,
:» so hast
erlaß Dich auf mich, seit, als — ich,
e in Nro. 9. d e.
für die Oberamts
Nagold, Freudenstadr Nro. 11.
Freitag,
Bezirke
HorbundHerrenberg.
1 3 3 5 .
^6. Februar.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
K. Oberamt Nagold.
Nagold. sNotizenAufnahme für die Revision des GewerbesteucrCatasters ^ Diejenige Stadt- und Gemeinderathc, welchen die zur Aufnahme der Notizen für die an- gevrdnete Revision des GewcrbestcuerCata- stcrs erforderlichen Tabellen durch die Amts- boten zukommen werden, erhalten hiemit den Auftrag, dieses Geschäft der NotizenAnfnah- me genau nach den Vorschriften des jj. z. der Verfügung des K. FinanzMinisterium Vom 15. Dec. 1854 (Reg.Bl. Nro. 59) zu besorgen und zuverlaß'g »och vor dem ersten März d. I. an den mit der beziehungsweise Leitung und Besorgung des ganzen Ncvision- geschaftes vom K. SteuerCoUcgium beauftragten Amtspflegcr Schosser einzusendcn, an welchen sie sich auch in AnstandsFallen zu wenden, und dessen Weisungen in Bczie., hung auf dieses Geschäft anzunehmcn haben.
Den z. Februar iö 35 -
K. Oberamt, Engel.
Oberamt Freudcnstadt.
Freuden stad t. Montag den 2 - Marz d. I. früh g Uhr haben sämtliche Lrtsvor- sicher mit ihren Nekrutirungspflichtigcn ohne Ausnahme, und mit den Duplicaten der Re- krutirungslisien versehen, sich auf dem Rath» Haus dahier cinzufinden, und der Loosziehung sowohl als der Fällung der Erkenntnisse über Befreiungsansprüche anzuwohnen.
Zugleich wird bemerkt, daß die Musterung am Donnerstag den 5. Merz Statt findet, wo ebenfalls Morgens 8 Uhr neben den Orts- Vorstehern alle diejenigen Militärpflichtigen welche noch nicht definitiv freigesprochen sind, auf dem Nathhaus dahier zu erscheinen haben.
Den 4. Februar 1335.
K. Oberamt, Friz.
Freudenstadt. Da der Steucreinzug immer noch nicht so regelmäßig vor sich geht, wie es im Interesse der Gemeinden und der Steuerpflichtigen selbst zu wünschen ist, so werden die Gemeindevorsteher ernstlich erinnert, daran zu sepn, daß, wenn nicht monat» lich, doch vierteljährlich von einem jeden Steuerpflichtigen die Schuldigkeit berichtiget wird; und daß die Steuern und alle anderen Forderungen der Gemeinden und Stiftungen