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für die Oberamts
Nagold, Freudenstadt/
Nro. 5.
Blatt
Bezirke
^ Horb und Herrenberg.
Freirag,
13 3 5 .
16. Januar.
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Mil Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vlschcr'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Freudenstadt.
' Ffr e u d e n st a d t. Um Unordnungen zu Verhüten, und einen geregelten Gang in die FeuerlöfchAnstalten bei GebäudeBränden zu bringen, sieht das Oberamt sich veranlaßt, zu verfügen :
i) Der an's Oberamt abzusendende Feuerleiter darf unterwegs nicht abgelöst wer- - den. Es bedarf künftig eines schriftlichen ' Berichtes nicht. z
L) Vom Brandplatz darf sich ohne Erlaub- i niß des Oberbeamtcn oder seines Stell- ! Vertreters Niemand aus der Löschmann- z schaft entfernen. §
Wenn der Brand geendigt ist, so werden f die FeuerEimer auf dem Brandplatz zu- H mal ausgelesen. Die Mannschaften, wel- - che sich vorher entfernen, mäßen die Ei- ^ mer'ersetzen, welche den anderen fehlen.» 4) Jeder Rotkenmeister hat am Ende des Brandes seine Mannschaft zu verlesen, und die Ungehorsamen dem Ortsvorstand zur Bestrafung anznzeigcn.
Die Schultheißenamter haben diese Ver«
fügung allgemein, besonders aber den Not- tenmeistern zur pünktlichen Nachachkung bekannt zu machen.
Den i 2 - Januar izZg.
K. Oberamt, Friz.
Freudenstadt. Die Berichtigung der Rekrutirungslisten und die vorläufige Prüfung der BefrciungsGründe wird am Dienstag den Z. Februar d. I. Vorgenommeu.
Hiebei haben Morgens y Uhr auf dem Rathhaus dahier die Militärpflichtigen, wel- che Befreiung anzusprechen, mit sämtlichen Ort-vorstehern, i» deren Gemeinden Militärpflichtige sind, sich cinzufinden, und die Urkunden mitznbringen, welche durch Art. 27 — zo des RckrutirungsGcsctzes von igLg und durch die Instruktion K. 45. 36 — 92 Vorgeschrieben sind.
Hiebei ist immer zu bemerken, ob der Militärpflichtige ein ehelicher oder unehelicher Sohn ftp.
Den 12. Januar iözg.
K. Oberamt, Friz.
Oberamrsger-cht Nagold.
N agold. sSuldenLiquidatlolieti.^ In nachstehenden rechtskräftig erkannten