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für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt/

Nro. 5.

Blatt

Bezirke

^ Horb und Herrenberg.

Freirag,

13 3 5 .

16. Januar.

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Mil Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vlschcr'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

' Ffr e u d e n st a d t. Um Unordnungen zu Verhüten, und einen geregelten Gang in die FeuerlöfchAnstalten bei GebäudeBränden zu bringen, sieht das Oberamt sich veranlaßt, zu verfügen :

i) Der an's Oberamt abzusendende Feuer­leiter darf unterwegs nicht abgelöst wer- - den. Es bedarf künftig eines schriftlichen ' Berichtes nicht. z

L) Vom Brandplatz darf sich ohne Erlaub- i niß des Oberbeamtcn oder seines Stell- ! Vertreters Niemand aus der Löschmann- z schaft entfernen. §

Wenn der Brand geendigt ist, so werden f die FeuerEimer auf dem Brandplatz zu- H mal ausgelesen. Die Mannschaften, wel- - che sich vorher entfernen, mäßen die Ei- ^ mer'ersetzen, welche den anderen fehlen.» 4) Jeder Rotkenmeister hat am Ende des Brandes seine Mannschaft zu verlesen, und die Ungehorsamen dem Ortsvorstand zur Bestrafung anznzeigcn.

Die Schultheißenamter haben diese Ver«

fügung allgemein, besonders aber den Not- tenmeistern zur pünktlichen Nachachkung be­kannt zu machen.

Den i 2 - Januar izZg.

K. Oberamt, Friz.

Freudenstadt. Die Berichtigung der Rekrutirungslisten und die vorläufige Prü­fung der BefrciungsGründe wird am Dienstag den Z. Februar d. I. Vorgenommeu.

Hiebei haben Morgens y Uhr auf dem Rathhaus dahier die Militärpflichtigen, wel- che Befreiung anzusprechen, mit sämtlichen Ort-vorstehern, i» deren Gemeinden Militär­pflichtige sind, sich cinzufinden, und die Ur­kunden mitznbringen, welche durch Art. 27 zo des RckrutirungsGcsctzes von igLg und durch die Instruktion K. 45. 36 92 Vorgeschrieben sind.

Hiebei ist immer zu bemerken, ob der Mi­litärpflichtige ein ehelicher oder unehelicher Sohn ftp.

Den 12. Januar iözg.

K. Oberamt, Friz.

Oberamrsger-cht Nagold.

N agold. sSuldenLiquidatlolieti.^ In nachstehenden rechtskräftig erkannten