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hörigen Zeit ihren Ortsangehörigen öffentlich bekannt machen zu lassen. Den 15. November 18Z4.
Aus Auftrag der Wittwe und Waisen,
Waisengericht, Schultheiß Göttler.
Außeramtttche Gegenstände.
K. Sachs, conf. Lebensversiche- rungs- Gesellschaft zu Leipzig.
Lebensversicherungen sind Maasregeln der Vorsicht bei der Ungewißheit der Dauer des menschlichen Lebens. Sie dienen dazu, die Nachtheile abzuwenden, oder zu mildern, welche aus dem allzufrühen oder unerwar-i teten Tode einer Person für andere entsprin-1 gen können. Sie sind wichtig und beherzi- genswerih für Jedermann; wahrhaft wohl- thuend aber für Familienglück, und sicher wird willig jeder wohldenkcnde Familienvater, welchre die Schicksale derer überdenkt, die er «inst zurücklaßt, alles was ihm durch Fleiß und Sparsamkeit zu erübrigen möglich ist, zusammenzulegen, um die Existenz derjenigen die seinem Herzen theuer sind, selbst bei einem plötzlichen Tode zu sichern. Gewöhnliche Ersparnisse reichen aber hiezu nicht aus, denn sie setzen ein langes Leben und einen festen Willen, auch in bedrängten Tagen zurückzulegen, voraus, ehe sie zu einer nur irgend namhaften Höhe gelangen können. Durch Versicherung des Lebens allein kann man ein nach Belieben gewähltes größeres oder kleineres Capital sogleich nach Eintritt des Todes, wenn derselbe auch wenige Stunden nach dem Abschlüsse erfolgt, Hinkerlassen; und Jedermann, reich oder unbemittelt, wird daran Theil nehmen können, wenn er die Versicherungssumme nach seinen Einnahmen einrichtet.
Die lebhafte Theilnahme, welche die un» trr Aufsicht des Magistrats stehende Lebens»
Versicherungs-Gesellschaft, seit Jahren schon aus allen Standen erfahren hat, und das ihr fortwährend werdende Vertrauen, sind sprechende Zeugen ihres hohen Werthes und ihrer, durch das Band der Gegenseitigkeit, unerschütterlichen Kräfte.
Ich mache meine Mitbürger auf dieses Institut aufmerksam und werde gern dis Statuten derselben unentgeldlich auktheilen, so wie Versicherungsanträge annehmen.
Nagold im November isz4-
F. W. Bischer,
Agent der Lebens-Verstchcrungs-Gesellschaft zu Leipzig.
Hörschweiter, Oberamts Freudenstadt. sEntlaüfener Hund.^j Dem Unterzeichneten ist sein Hund weggelau- fen, derselbe ist mittlerer Größe, rother Farbe, hat einen weißen Streif um den Hals, ist weiß über die Nase, hat Halbweißen Schwanz, ist ein Rüde und geht auf den Ruf „H i rschle". Der Auffänger wird gebeten gegen die darauf haftende Fütterungs- und etwaige anders Kosten denselben ihm zuzusenden.
Den 14. Nov. 1824.
Joseph Kübler, JagdPächter.
Nagold. Eine ganz gute Pelzkappehat aus Auftrag um billigen Preiß feil.
Lutz Schneidermeister.
Nagold. Schön ltthographirte Meister- und Lehrbriefe nur der Ansicht der Qberamtsstadt Nagold sind das Stück auf feinst holländischem Papier zu 9 kr.. Buch- weise aber zu S kr. zu haben bei F.W. Bischer
Buch- und SreindruckerctJnhaber.