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auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nicht­erscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich bevor­zugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpfiegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt den di. Nov. 18Z4.

K. Oberamtsgerichk, Kübel.

Kameralamt Reuthin.

Wildberg. sBauAkkord.j Die Ar­beiten, welche die Erbauung eines Wasch­hauses, die Versetzung eines Schwein- und Geflügclstalles und die Ergänzung der Hof- und GartenUmfriedigungen bei der StadtpfarreiWohnung zu Wildberg ^ erfordern, werden am

Mittwoch den 19. November d. I.

Vormittags t0 Uhr

auf dem Rathhaus dahier im Absireich nach Procenten verakkordirt werden.

Sie betragen nach dem Ueberschlag L> MaurerArbeit

s . . 143 fl- 53 Er«

b . . 4 fl. kr.

«r . . z6 fl. zc> kr.

-I lg9 fl. 2Z kr.

L. Zimmerarbeit

a . . 62 fl. 42 kr.

d .. ic fl. kr.

e .. 49 fl. 13 kr.

->2z fl. kr.

6 . SchlosserArbeit

üä a » . 1^ fl- 34 kr.

I> . . 1 fl. 12 kr.

«r . . 6 fl. zO kr.

-> 2z fl. r 6 kr.

v- Schreinerarbeit

a und b . .^ 5 fl- 15 kr.

L. Glaftrarbeit

tnl a und t, . .'. 7 fl. 2z. kr.

543 fl- »7 kr.

Zu diesem Akkord werden nur solche Meister zugelassen, welche sich mit Zeug­nissen eines Kameralamtes oder Bau« Jnspektorats über ihre Tüchtigkeit und mit Zeugnissen ihrer OrtsObrigkeit über die Fähigkeit zu Leistung einer Caution im V2 fachen Betrag der Ueberschlags» Summe auszuweisen vermögen.

Den 6. November 1854.

K. Kameralamt K. BauJnspektorat

Reuthin, Calw,

Bühler. Fischer.

Oberschwandorf, Oberamts Na­gold. sAufgefangenes Schaff Schon vor einigen Wochen wurde auf hiesiger Markung ein Mutterschafmit deutschen Haaren, etwa 4jährig, im rechten Ohr zwei Zeichen, im linken Ohr einen Schliz, aufgefangen. Bis daher zeigte sich noch kein Eigenthümer, weßhalb die Aufforderung an denjenigen, der sich als rechtmäßigen Eigenthümer gehörig aus­zuweisen vermag, ergeht, sich bei der Un­terzeichneten Stelle zu melden, an die löbliche Ortsvorsiände aber ergeht um Bekanntmachung dessen die höfliche Bitte.

Den 6. Nov. 1804.

Schultheißenamt, Walz.

Oberthalhcim, Gerichts-Bezirks Nagold. sGläubigerAufruf.j Um die VerlaffenschaftsTheilung des kürzlich ge» storbenen Conrad Klink, gewesenen Bür­gers und Bauren vormals Schultheiß von hier, mit Zuverläßigkeit vornehmen zu können, werden dessen sämmtliche Gläubiger hiemit aufgefordert ihre An»