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für die Oberamts.
Nagold, Freudenstadr, ^
Nro. 90.
Freitag,
Bezirke
Horb und Herrenberg. 13 34.
14. November.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberarnt Herrenberg.
Herrerber g. sGültsiein, Entringen, Poltringen, Ailingen und Kayh; SchafRau- deKrankheit betreffend.j Da von diesen Orten, in welchen sich theile mehr, theils weniger mit der MildenRaude behaftete, oder derselben verdächtige Schafe, vorgefunden hüben, in den Orten Altingen, Kaph, Entringen und Poltringen sammtliche Schaf- waare, und in dem Ort Gültsiein, diejenige Heerde, unter welcher die angesieckten und verdächtigen Schafe gelaufen, ganz hinweggeschafft, und dis in Gültstein,, zum Thcil noch vorhandene andere Heerde immer ganz rein und gejund erfunden worden ist; so wird dieses mit dem Bemerken hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß die angeordnete Sperre wieder aufgehoben ist, und der Verkehr in Schafwaare mit gedachten Orten, wieder frei und ungehindert statt finden könne.
Den :o. November igz4.
K. Oberamt.
^ OberamLsgenchL Freudmsiadt.
Freudenstadt, Gerichtsbezirks Freudenstadt. fSchuldenLiquldation.j Gegen Georg Friedrich Weitert, Tuchmacher zu Frcudenstadt ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche
Freitag der lg. Der. 18Z4 festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechts- Grunde Ansprüche an diese Gantmasss zu machen haben, so wie die Bärgen des Gemeinschuldners,
Morgens 9 Uhr
auf dem Rathause dahier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquid.Handlung
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