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für die Oberamts.

Nagold, Freudenstadr, ^

Nro. 90.

Freitag,

Bezirke

Horb und Herrenberg. 13 34.

14. November.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberarnt Herrenberg.

Herrerber g. sGültsiein, Entringen, Poltringen, Ailingen und Kayh; SchafRau- deKrankheit betreffend.j Da von diesen Or­ten, in welchen sich theile mehr, theils we­niger mit der MildenRaude behaftete, oder derselben verdächtige Schafe, vorgefunden hüben, in den Orten Altingen, Kaph, En­tringen und Poltringen sammtliche Schaf- waare, und in dem Ort Gültsiein, diejenige Heerde, unter welcher die angesieckten und ver­dächtigen Schafe gelaufen, ganz hinwegge­schafft, und dis in Gültstein,, zum Thcil noch vorhandene andere Heerde immer ganz rein und gejund erfunden worden ist; so wird die­ses mit dem Bemerken hiemit öffentlich be­kannt gemacht, daß die angeordnete Sperre wieder aufgehoben ist, und der Verkehr in Schafwaare mit gedachten Orten, wieder frei und ungehindert statt finden könne.

Den :o. November igz4.

K. Oberamt.

^ OberamLsgenchL Freudmsiadt.

Freudenstadt, Gerichtsbezirks Freudenstadt. fSchuldenLiquldation.j Ge­gen Georg Friedrich Weitert, Tuchma­cher zu Frcudenstadt ist der Gant rechts­kräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Freitag der lg. Der. 18Z4 festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechts- Grunde Ansprüche an diese Gantmasss zu machen haben, so wie die Bärgen des Gemeinschuldners,

Morgens 9 Uhr

auf dem Rathause dahier entweder per­sönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre For­derungen rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquid.Handlung

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