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Wirth Wein in seinen Keller über» nimmt, dem OrtsAcciser bei Strafe vvn Z fl. pr. Eimer die Anzeige zu machen.
Indem man daher diese Gesctzes- Bestimmung wiederholt zur Kenutuiß bringt, werden die OrtsVorsteher angewiesen, dieselbe in ihren Gemeinden sogleich bekannt machen zu lassen.
Den 18. Okt. 1824.
K- Kameralamt.
Horb. Den Aceiscrn wird hiemit wiederholt eröffnet, daß sie das zum Versiegeln der Fässer erforderliche Siegellak nebst Drathbändern bei dem StadtAcciser, Herrn Oberamtspfleger Gräßle abholen lassen müßen, und daß Niemand anders es ihnen bringen werde.
Freudenstadt. Am Montag den 27. Okt. d. I. Vormittags 10 Uhr werden auf dem hiesigen Rathhaus gegen baare Bezahlung, nachstehende in den Waldschlägen
Langenwald und Engelmannswak-
erzeugte, Lang- und Sägholzstämme lm öffentlichen Aufstreich an den Meistbietenden verkauft: wozu die Liebhaber höflich Ungeladen werden.
Sägklötze ...... Ziy Stück.
Säul oder zager . . . . ZZ Stämme.
gOgcr von 9 — t2 Zoll . 72 Stämme.
6oger von 12 Zoll ... g Stämme.
62ger von iz Zoll ... i Stamm.
44ger oder Kreuzbalkcn von 12 — 14 Zoll .. . 7 Stamme.
— > 442 Stamme.
Sollte es bei der Ankunft des Um- geldsCommissairs an Siegellak und Drathbändern mangeln, so haben die OrtsAc» riser oberamtliche Untersuchungen und Bestrafungen zu erwarten.
Den 18. Okt. 1824.
K. Kameralamt.
Kameralamt Domstetten.
D 0 rnstetten. Die vielen auswärtigen Verrichtungen des Vorstands der Unterzeichneten Stelle legen ihm dieNoth- wendigkeit auf, für die amtlichen Verrichtungen auf der Kanzlei die beiden Wochentage
Mittwoch und Samstag zu bestimmen. Die Schultheißenämter haben diese Anordnung ihren Amtsun- tergcbenen bekannt zu machen.
Den 20. Oktober 1834.
K. Kameralamt, Mayer.
Den lg- Oktober iö 34 -
Stadtschulthelßenamt AmtsVerweser Züfke.
Oberthalheim, Oberamts Nagold. sSchafwaideVerleihung-H Der Bestaub der hiesigen Schafwaide geht bis Martini d. I. zu Ende, und der Gemein« derath wird solche auf weitere Z Jahre und zwar von 1855 bis 1828 an den Meistbietenden verliehen. Die Wald» ernährt 1 50 Stück Mutterschafe. Zum Tag dieser Verhandlung ist Mittwoch der 12. November d. I. festgesetzt, an welchem Tage die Pacht- lustige,
Morgens 10 Uhr
auf dem hiesigen Rathhaus erscheinen und diel näheren PachtBedingungen vernehmen wollen.
' Die Wohllöbliche Ortsvorstände bit-