HAtträKLsLAes Arnci
Oer beste Marsch
Musikalischer Wettbewerb im Wehrkeis V
Stuttgart. Das kulturelle Leben im Wehrkreis V erfreut sich der besonderen Förderung des Befehlshabers im Wehrkreis V und im Elsas;. General der Infanterie Oßwald. Jedes Jahr werden im Wehrkreis k ü n st- leriiche Wettbewerbe veranstaltet. Zuletzt wurde >m Wehrkreis ein Wettbewerb zur Erlangung guter Märsche und Marschlieder durchgesuhrt. Den Ersten Preis in der Gruppe „Märsche" erhielt für den Marsch „Mein Schwabenland" Unteroffizier Rudolf Eberl, den Zweiten Preis für den Marsch „Deutscher Heldenaar" Gefreiter Adolf Kern, I» der Gruppe „Marschlieder" erhielt den Ersten Preis Gefreiter Fred Kühlenthal für das Lied „Die -Trommeln und die Pfeifen" den Zweiten Preis Oberfeldwebel Oskar K i st für das Lied „Auf dem Marsch".
Zuchthaus für paketabgabeschrvindler
Stuttgart. DaS Sondergericht verurteilte de» Lfijährigen geschiedenen Alwin Acher- mann aus Zürich als Polksschädling wegen neun vollendeter und drei versuchter Pergehen des Betrugs und wegen neun Verbrechen der erschwerten Privaturkundenfälschuug u acht Jahren Zuchthaus. Achermann. er m der Schweiz aus dem Gefängnis entwichen und nach Deutschland geflohen war. mißbrauchte seine Anstellung in einem Stuttgarter Krankenhaus dazu, um bei Nachbarn ortsabwcsender Personen für diese angeblich im Auftrag der Krankenliausverwättnug gegen Auslegung des Preises Pillen oder Tabletten abzugeben, die sich nach dem Aus- paeken meist als mit Sand gefüllte Streichholzschachteln erwiesen. Einen ähnlichen Schwindel verübte er mit angeblich zu überbringenden Herrenarmbanduhren.
Schwere Folgen einer unbedachten Tat Rottweil. Wegen Unterschlagung eines Kleides wurde eine Frau auS dem Kreis Rottweil zu sechs Monaten Gefä'iig- n i s verurteilt. Die Angeklagte hatte im Winter 1939/40 von der NS.-Frauenschaft den Auftrag bekommen, für die rückgeführten Wolhyniendeutschen Kleidungsstücke zu sammeln. Sie erhielt nun von.einer Damenschneiderin für diesen Zweck ein blaues Wollkleid, das ihr aber so gut gefiel, daß sie es gegen zwei andere, ihr gehörende Kleider umtauschte. Die Sache kam aber an den Tag, als sie das Kleid nach einer Abänderung trug. Das Gericht sah die Sache noch milde an, da die Angeklagte nicht die Absicht hatte, sich zu bereichern oder die Wolhyniendeutschen zu schädigen. Erschwerend war aber andererseits, das; cs sich hier nm eine Sammlung handelte, die von der Partei eingeleitet und von der Ncichsregicrung befürwortet war und zu der jeder Volksgenosse nur im Vertrauen auf die unbedingte Ehrlichkeit der Sammelnden seine Sbendc nab.
Neues aus aller Welt
Oie aleidertikirke verkcmft
Eine Frau aus Wiesbaden hakte ihre Kleioerkarte, die noch sechzig Punkte enthielt, für fünfzehn Mark an eine Polin verkauft. Sie wurde vom Amtsgericht Wiesbaden zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Die Polin, die bei dem Versuch, auf die fremde Karte Kleider einzulaufen, festgenommen worden war, wurde zu drei Monaren Straflager verurteilt.
Reich auf Kosten der Sparkasse Zwei Jahre lang genoß ein sijähriger Mann aus Solingen unverdientes Vertrauen. Während dieser Zeit bestahl er die gesamte Gefolgschaftssparkasse vazi rund 6000 Mark. Dazu gesellten sich noch I30o fV-i-ck einer Organisatigyskasse. Den ganzen Betrag
Neu lengstett, 28. November 1942
Todesanzeige
Tieferschüttert geben wir die schmerzliche Nachricht, daß mein tb. Mann, der treubesorgte Bater feiner Kinver, unser lb. Sohn, Schwiegersohn, Bruder, Schwager u. Onkel
Adolf Ayafse
Elektro-Lchweitzer
durch einen Unglückssali im Alter von 36 Jahren von uns gerissen wurde.
In tiefer Trauer: Die Gattin: Rosa Ayafse geb. Stoll mit Kindern Han«, Manfred und Rolf. Die Mutter: Christiane Ayafse geb. Klenzle. Der Schwieger- nater: Mi»^. Stall. Die Brüder: Familie Karl Ayaffe, Ebersbach, Familie Heinrich Ayafse. Erwin Holzäpfel mit Frau Johanna geb. Stoll, Unterhaugslett. Die Schwester: Familie Wilh. Müller, Ebersdach.
Beerdigung Sonntag 15 Uhr.
Srnstmühk. den 28. Noo. 1942
Todesanzeige
Wir machen die traurige Mitteilung, daß unsere lb. Schwester, Schwägerin und Tante
Helene Schöltle
geb. Morgeneier
nach schwerem Leiden von uns gegangen ist. Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Aug. Morgeneier. Hirsau Familie Gottl. Rathfelder, Ernstmühl Familie Jak. Menge«, Ernstmiihl ^ und Anverwandten.
D Die Beerdigung findet am Sonntag, den
8 29. Novcinber, 15 Uhr, statt.
Der Wulst ist Lrbaiun^sstiltte, kein kanedsaion!
E«W. Ssllttdlnstk
Adventssest, 29. November:
9.30 Uhr Hauplgortesdienst. Abendmahlsseier. Kirchenopfer für den Gustav-Adols-Berein.
Mittwoch, 2. Dezember:
8.30 Uhr Kriegsbelstunde.
20 Uhr Helferinnenabend.
Donnerstag. 3. Dezember:
20 Uhr Bibelstunde.
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/Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Calw
Viehzählung am 3. Dezember 1942
Auf Anordnung des Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft findet am 3. Dezember 1942 im gesamten Reichsge- itet eine aüqemeine Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich ans vferbe (ohne Militärpseioe), Maultiere, Maulesel, Esel, Rindvieh Schafe, Schweine. Ziegen. Federvieh, Bienenstöcke und Kaninchen.
2» jever viehdesitzenden Haushaltung muß am Tage der Zählung 3. Dezember 1942) eine Person anwesend sein, die über den Vieh- lestand, insbesondere auch über die Zahl der Hühner, genau unter- lichiet »st. .
Falls eine viehbesitzende Haushaltung oder ein Bienenhalter am Tage der Zählung nicht ausgeiucht sein jollle, ist der Haushaltungs- oorstaiid verpflichiet. enlwcdcr persönlich oder durch einen von ihm Beauftragten sogleich am nächuen Tage (4. Dezember 1942) die Angaben zur Zählung bei dem Bürgermeister zu machen.
Die Ergebnisse dieser Zählung werden sür dü^Maßnahmcn zur Sicherung der Volksernährung gebraucht und dienen damit wichtigen, Kriegswirtschaftlichen Zwecken. Viehhaller, die falsche oder unvollständige Angaben (auch über die Geflügelbeslände) machen, haben nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine strenge Bestrafung zu gewärtigen.
Im Anschluß an die Zählung findet wieder eine Nachkontrolle statt.
Calw, den 27. November 1942.
Der Bürgermeister: Göhner
i Sicherung des Fußgängerverkehrs
Auf Grund des Art. 51 des Pol.-Str.-Gesetzes in Verbindung mit Z 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. 2.1923 (Reg.-Bl. S. 79) wird zur Ordnung des Personenverkehrs auf Straßen und Wegen für die Zeit bis 1. April 1943 folgende ortspolizeiliche Vorschrift erlassen:
1. Tie Anlieger an Straßen und öffentlichen Plätzen sind verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt anzuwcpden, um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs vor ihrem Anwesen zu gewährleisten. Witternngseinflüffen, die den gefahrlosen Verkehr beeinträchtigen, haben sie tagsüber sofort mit geeigneten Mitteln zu begegnen. Während der Dunkelheit ruht diese Verpflichtung; sie ist aber spätestens bei Tagesanbruch zu erfüllen.
2. Bei Glatteis und Schneeglätte hat der Anlieger die Fußgängerwege und Straßenübergänge alsbald mit Sand, Asche oder anderem geeignetem Material (Sägemehl und Spreu sind nicht geeignet!) nachhaltig zu bestreuen. Im Bedarfsfall ist wiederholt zu streuen. Bei Wegen ohne besonders angelegten Gehweg ist die für den Fußgängerverkehr erforderliche Wegfläche zu streuen.
3. Bei . größerem Schneefall sind-Ine Gehwege insoweit von» Schnee frei zu machen, daß sie wieder leicht gaügbar sind. Bei Straßen ohne besonders angelegten Gehweg ist die für den Fußgängerverkehr erforderliche Wegfläche zusammenhängend zu bahnen. Bei Straßcnübergängen ist bis zur Straßenmilte eine Bahn herzllstellen. Die Straßenkandeln sind für den
brachte er in teure»» Lokale»» veuachbcrrtes Großstädte unter, wo er den reichen Mann spielte. Er wurde zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt.
Tintenfisch in der Nordsee gefangen
Wie aus der nordschleswigschen Stadl -rsonderburg gemeldet wird, fing e»n Fischer aus der Umgebung einen etwa 4Ü Zentimeter großen Tintenfisch, der zehn Arme besaß. Die Zoologen können sich den Kopf jetzt darüber zerbrechen, wie dieses nur in südlichen Gewässern anzutreffenbc Tier so weit nach dem Norden verschlagen wurde. .
Systematisch Güterwagen ausgeranbt
Zwei Angestellte einer Privateisenbahn im Protektorat hatten zahlreiche Güterwagen aufgebrochen und ans ihnen unter Ansnützung der Verdunkeluim große Mengen Stoffe. Zucker, Marmelade, Margarine, Oel, Benzin n. a. m. entwendet; sie wurden ebenso wie der .Haupthehler vom Sondergericht beim deutschen Landgericht in Prag zum Tode verurteilt. — Vor demselben Gericht hatten sich auch zahlreiche Angestellte der Böhmisch-Mährischen Bahn, die im Güterbahnho? Pilsen beschäftigt Ware»», zu verantworten. Sie hatten dort systematisch viele Monate hindurch Güterwagen ausgeranbt. Der Anführer der Bande wurde zum Tode verurteilt, seiue Mittäter erhielten bis zu acht Jahren Zuchthaus.
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75 Fahre Württembergksche Hypothekenbank
T.e Württemlicrgische Hooochckentmnk in Stult- nart, eine der ältesten Hvvocüekenbankcn Tcutlch- lands, kann im November auf ein 7SiähriaeS Be- stelle» ziirückblickcn. Das Institut wurde als reine Hvvvtbekciibank acoründet. seine Aufgabe bestand alw von Beginn an ausscblieblich j» der Ausgabe von Pfandbriefen und der Hingabe erftstelllaer Hvvolbekcndarlebeii. Im Jahre 1874 wurde den Pfandbriefen der Bank die Mltndelsilberbeit ver- lieben. Nachdem slcv schon vorher die Bank rasch entwickelt batte, dehnte Ne ihren Geschäftsbetrieb
ha!d ». . ...... ..aus. chre Psandbrttsc
sandelt auch bei den Gemeinden und j» breitesten Svarkreiscn Eingang. Die Württembergischc Hyvo- thekcnbank aalt bald als eines der anaesehendsten deutschen Pfandbrick-JnNitnte. Belm Ausbruch des Weltkrieges im Iabre 1914 hatte Ne einen Pfandbrief-Umlauf von 290 Millionen Mark und einen Hvvotbekcnbestcind von rund 220 Millionen Mark. Durch die Inflation wurde das alte Geschäft weitgehend »erschlagen. Die Aufwertung der Pfandbriefe kiel dank Sem guten HuvotbekcnbeNand ver- hältnisuiäbl» hoch aus. Trotz der Ziiflationsvcrliiftc gewannen die Pfandbriefe bald wieder ihren alten R„s als sichere Kapitalanlage zurück. Am 1. November 1842 hatte die Württcmbcrgtsche Hupotbckcnbank bei einem Aktienkapital von ti.k! Millionen Mart einen Pfandbrief-Umlauf und eine» Hvvothekcnbr- sland von te rund 171 Millionen Mark und Reserven von fast S Millionen Mark. Seit dem I. Avril 1S35 unterüält sie in Berlin eine Zweigstelle. In ondcrcn deutschen Grotzstädten ha» Ne Bertretnngen Das Hauvttätigkeitsseld der Bank bildet die Kuia». »icrnrig von Wohnhaus-Neubauten, von Siedlungen und Neichsbeimstättcn. Darüber hinaus ist dir Württembergischc Hiivotlickeiibank bestrebt allen Zweigen der Wirtschgkt zu dienen. Durch die Ben ordnung zur Ausbebuna der GcbKudcenlschuIdnnaS Neuer vom 81. Int! 1943 ist ibr auch während de» Kriege? mit der Gcwäbrung von Abgcltuiigöda»- lebcn eine umfangreiche Aiifgcibe ,»gefallen.
scheu Reiches eine allgemeine BiebMilung statt DI« Iranctcllnna en-spricht im wcienttichen der de» Zusätzlich werden die Kaninchen " den schufen nnd liegen werden die zu< Zucht benutzten Blicke besonders ausaewicken. Di« Hübner unterliegen diesmal eine-- besonders get Wahlen der Prämienberccht niing bei der Ablieferung ,»gründe gelegt werden
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Wasserabfluß offen zu halten.
4. Schleifen auf den Gehwegen oder in den Straßenkandeln
sowie Eiskrusten auf den Gehwegen sind tagsüber sofort zu beseitigen. °
5. Sobald das Wasser gefriert, dürfen Wasserausgüsse, die auf einen öffentlichen Weg münden, nicht mehr benützt werden; auch ist es verboten, Abwasser in den Straßcnkandel zu gießen und Wasser in der Umgebung von Brunnen auszuschütten. Während des Frostes sind Abwasser in die nächste Schacht- össnung einzugießen.
6. Bei Eintritt von Tauwetter sind die Gehwege sofort zu reinigen; für geordneten Abzug des Schnee- und Eiswassers ist Sorge zu tragen.
7. Die vorstehenden Verpflichtungen treffen in erster Linie die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken. Ihnen ist die Möglichkeit gegeben, sie aus die Besitzer (vor allem die Mieter und Pächter) zu übertragen.
8. Den an Ort und Stelle ergehenden Anweisungen der Polizeibeamten ist unverzüglich Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen werden nach 8 366 Ziff. 10 des R.St.G.B. bestraft.
Calw, den 27/ November 1942.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
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llnzees hisilmilisl unci Icormsiircsisn ^cspstals rinci isst in cier gsnrsn ^(slt laslcsnnt matt gsnishsn ülretsll clen iosztsn kuk
Um ?lsct»tereknp!gc von V/eiderteinck ergibt «Ick wng- ssm ober sicker. llss kiest seiner kelcelirunß keillt:
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Im Vorprogramm: .8pltrvex - ein Kalorpoot" unst
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Vorstellungen: Lsmslsx. LonntsZ 19.30Okr, Lonnigs 141)kr unst 17 Okr.
lugenstlicke ksben keinen Zutritt.
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Osmen-, ^lüttliisii- uatt Xincier-KIeittiiliA
kkorrkeim, IttetzZersirsös
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