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Revision der ZunftRechnung;
4) Die Abhör der, von den bisherigen Oberzunftmeistern auf 3 Jahre abgelegten und revidirten Rechnungen;
5 ) Die Bestimmung der Mittel, wegen einem etwaigen Ueberschuß oder Deficit.
Die Ortsvorstände des hiesigen Oberamts werden geziemend ersucht, die betreffenden Meister von dieser Anordnung in Kenntniß setzen zu lassen, und daß dieses geschehen, den Unterzeichneten hievon benachrichtigen zu wollen.
Den 7. Oktober 1824.
Obmann dieser Zünfte Stadtpfleger Hausch.
Außeramtliche Gegenstände.
Oberschwa ndorf, Obcramts Nagold. sGeldauszuleihen.j Der Unterzeichnete hat aus der Fried. Helzlerschen Pflegschaft ioo fl. gegen gesetzliche Versicherung auszuleihcn.
Den 6. Oktober 1834 .
Jakob Walz.
Ueberberg, Gericht-Bezirk Na- gvld. sGeld auszuleihen.j Bei dem Unterzeichneten liegen 100 fl. Pfleg- schaftsGeld gegen gesetzliche Versicherung auszuleihen parat.
Den 6. Oktober 1824.
Johannes Dürr.
Freuden stadt. sGeschäftsEm- pfehlung.j Unterzeichneter empfiehlt sein Geschäft, in Buchbinderarbeit jeder Art, besonders sind bei ihm immer vorräthig, Schreib-, Predigt-, Gebet-, Gesang- und Schulbücher, große und kleine Schreib
tafeln, Schreibhefte, Kalender und beschnitten Papier, und wohnt im altem Haus im hintern Zimmer.
Den 9. Oktober 1824.
Alt, Christian Kodweiß, Buchbinder.
Hörschweiler, Oberamts Freudenstadt. Die Wittwe des LiudenwirthS Rieger ist gesonnen am
28. Oktober d. I.
Morgens 10
als am Sim. Judä Feiertage, in der Linden in Hdrschweiler, die nachstehende Schafe zu verkaufen in folgenden Sorten.
1) Mutterschafe.47 Stück.
2) Zeithammel.20 Stück.
z) Hammellammer .... 25 Stück.
4) Külberlammer . ' . . . 16 Stück.
Diese Schafwaar lauft in Oberiflin- gen auf der Sommerwaide.
Die Herrn OrtsVorsteher werden ersucht dieß gef. bekannt machen zu lassen. Den 6. Oktober 1824.
Aus Auftrag der Wittwe Ochsenwirth Steeb zu Spielberg.
Für Gegenden wo auf die Kirchweih Knollenkuchcn gebacken werden, empfiehlt Unterzeichneter erprobte und jedes Meß haltende, zu billigen Prcißen, mit der Zusiche, rung, daß wenn auch Knollen vom vorigen und noch früher» Jahren dazu kommen soll- ten, kein Platzen zu befürchten ist.
X. Y. Z.
Wöchentliche Frucht-, Fleisch- und - Brod - Preiße.
In Freude nstadt, den 4. Lkt. igZ4.
Kernen 1 Schfl. i2fl. —kr. 11 fl. irkr. löst. 4vkr.
Roggen t — 7fl. 44kr. —fl. —kr. —fl. —kr.
Geisten t — 6fl. —kr. ?fl- hokr- —fl. —kr.
Haber — sfl. —kr. 4fl. hökr. hfl. 5ükr.