für die Oberamts-

Nagold, Freuderrstadt,

Nro. 60.

Freitag,

Bezirke

U

Horb und Herrenberg.

18 34.

10. Oktober.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckern.

Verfügungen der Königlichen Be- . zirkö-Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. Da Fälle vorliegcn, daß in öffentlichen Blattern Jreischießen, welche in diesseitigen AmtöOrten gegeben werden sol­len, angekündigt werden, ohne daß vorherl die erforderliche Erlaubniß hiezu dahier nach-z gesucht worden, so sicht sich die unlcrze-ch-S riete Stelle veranlaßt, auch den diesseitigen I OrtSVorsianden sie genaue Beobachtung der Z von dem Oberamt Frcudenstadt dißfaUS er-S gangenen, in Nro. 71 des JntelligenzDlatteS Z enthaltenen Verfügung vom ü. v. M. hie- ^ mit aufzuerlegen.

Den g. Oktober iöZ4-

K. Oberamt, Engel.

Nagold. Da es die OrtsVorstande in »eurer Zeit häufig versäumen, den zum Oberamt berufene» Scortanlen diejenige Zeug- Niße mitzugeben welche im JnielligenzBlatt vom Jahr izz2 Seite 504 vorgeschriebe« find, so wird jene Anordnung nach ihrem ganzen Jnnhalt hiemit erneuert und einge­schärft. Den g. Okt. rgZ 4 .

K. Oberamt, Engel.

Oberamt Freudenstadt.

Freudenstadt. Zu Folge hohen Er­laßes K. KrcisRegicrung vom zo. Juni d. Zf. sind künftig in die vierteljährigen Berichte der OrtsVvrsiehcr über den Kassenstand und SteuerLieferung der Gcmeindcpficgen auch die Lieferungen an

Capital-Lteu-r, Brandschaden und an­deren dergl. BaarZahlungen an die Stmts- pflege und zwar jede Gattung ab- gesondert aufzunehmen.

Die OrtsVorfteher werden daher ange­wiesen, in de» gedruckten KasscnBcrichtcn zur linken Seite 2 weitere Rubriken und zwar : Kapital-Steuer, Brandschaden, anzubringen, und mit dem letzten December erstmals an- zuwenden. ,

Den Z. Oktober tZz4.

K. Oberamt, Friz. Freudenstadt. Um die Waldungen gegen Feuergefahr zu sichern, wird das schon in der WaldfeuerLrdnung enthaltene Verbot de- FeucrnS in und bei Waldungen bis aus eine Entfernung von 200 Schritten von dem nächsten Waldtrause wiederholt eingescharft. Die Uebertreter dieses Verbotes haben die