für die Oberamts-
Nagold, Freuderrstadt,
Nro. 60.
Freitag,
Bezirke
U
Horb und Herrenberg.
18 34.
10. Oktober.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckern.
Verfügungen der Königlichen Be- . zirkö-Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. Da Fälle vorliegcn, daß in öffentlichen Blattern Jreischießen, welche in diesseitigen AmtöOrten gegeben werden sollen, angekündigt werden, ohne daß vorherl die erforderliche Erlaubniß hiezu dahier nach-z gesucht worden, so sicht sich die unlcrze-ch-S riete Stelle veranlaßt, auch den diesseitigen I OrtSVorsianden sie genaue Beobachtung der Z von dem Oberamt Frcudenstadt dißfaUS er-S gangenen, in Nro. 71 des JntelligenzDlatteS Z enthaltenen Verfügung vom ü. v. M. hie- ^ mit aufzuerlegen.
Den g. Oktober iöZ4-
K. Oberamt, Engel.
Nagold. Da es die OrtsVorstande in »eurer Zeit häufig versäumen, den zum Oberamt berufene» Scortanlen diejenige Zeug- Niße mitzugeben welche im JnielligenzBlatt vom Jahr izz2 Seite 504 vorgeschriebe« find, so wird jene Anordnung nach ihrem ganzen Jnnhalt hiemit erneuert und eingeschärft. Den g. Okt. rgZ 4 .
K. Oberamt, Engel.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. Zu Folge hohen Erlaßes K. KrcisRegicrung vom zo. Juni d. Zf. sind künftig in die vierteljährigen Berichte der OrtsVvrsiehcr über den Kassenstand und SteuerLieferung der Gcmeindcpficgen auch die Lieferungen an
Capital-Lteu-r, Brandschaden und anderen dergl. BaarZahlungen an die Stmts- pflege und zwar jede Gattung ab- gesondert aufzunehmen.
Die OrtsVorfteher werden daher angewiesen, in de» gedruckten KasscnBcrichtcn zur linken Seite 2 weitere Rubriken und zwar : Kapital-Steuer, Brandschaden, anzubringen, und mit dem letzten December erstmals an- zuwenden. ,
Den Z. Oktober tZz4.
K. Oberamt, Friz. Freudenstadt. Um die Waldungen gegen Feuergefahr zu sichern, wird das schon in der WaldfeuerLrdnung enthaltene Verbot de- FeucrnS in und bei Waldungen bis aus eine Entfernung von 200 Schritten von dem nächsten Waldtrause wiederholt eingescharft. Die Uebertreter dieses Verbotes haben die