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im Stokmath beim Mülleracker oben, im Hagwald am GumpelscheuerWeg gemacht werden wird.

Die Löbliche Ortsvorstände werden gebeten, ihrer Gemeinde dieß bekannt machen zu lassen.

Den 5 . September 1834.

Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Schanz.

Mindersbach, Oberamts Nagold. ^Gläubiger Aufrufs Die Gläubiger des Friedrich Rothfuß, Metzgers von hier, werden zu Anmeldung ihrer Forderun­gen binnen Zo Tagen unter dem Nechts- Nachtheil andurch aufgefordert. Dieje­nige Gläubiger welche ihre Forderungen bis dahin nicht anzeigen, haben sich die für sie hieraus entspringenden Nachtheile selbst zuzuschrciben.

Diejenige Herren Ortsvorsteher de­nen dieß Blatt amtlich zukommt, wer­den um Bekanntmachung dessen gebeten.

Den 27. August 1834.

Schultheißenamt,

Köhler.

Außeramtliche Gegenstände.

Königlich Sächsische confirmirte

Lebens - Vcrsichenmgs - Gesellschaft

z-u Leipzig.

Wie sehr die LebensVersichcrungen Jeden, er sei reich oder unbemittelt, anzuempfehlen stnd, lehrt die tägliche Erfahrung. Der Fa­milienvater ohne Vermögen, der den seinigen nach seinem Tode ein sorgenfreies Leben sichern will; der Schuldner, der nach seinem Ableben seine Gläubiger befrie­digt wünscht; der Geschäftsmann, der ein anvcrtrautes, oder im Handel und an.

dern Unternehmungen angelegtes Capital ge­gen die Wechseltälle des Glücks schützen will; ein Anderer, der zwar Vermögen besitzt, aber den Seinigen im Falle seines Todes ein Capital sichern will, um unvermeidliche Ausgaben zu decken, um Auseinandersetzun» gen möglich zu machen, ohne daß sie das Stammvermögen anzugreifen genöthigt wä­ren; der Kaufmann, welcher der Hem­mung seines Geschäfte Vorbeugen will, die daraus entstehen könnte, daß sein reicherer Associe plötzlich mit Tode abzinge und er verbunden wäre, dessen Vermögen herauszu­zahlen ; Derjenige, der uneheliche Kinder ohne Wissen und Beeinträchtigung der recht­mäßigen Erben bedacht wissen will, oder des­sen Absicht es ist, edlere Zwecke z. B. milde Anstalten, das Wohl treuer Diener u. s. w. auch nach dem Tode noch zu befördern, ohne den Nahcrstehenden vielleicht unangenehme Ausgaben aufzuerlcgen; für sie alle bie­tet die Versicherun g des eigenen Lebens oder- des Lebens eines Andern, das zweckmäßigste, leichteste und sicherste AuskunftSmittel dar.

Da die Leipziger LebensVersicherungsGe- sellschaft auf Ocffentlichkcit und Gegenseitig- kcit begrünvet ist, so findet ein besonderes Interesse für Einzelne auf keine Weise Statt, vielmehr gehören die entbehrlichen Überschüsse den sämtlichen lebenslänglich Versicherten, wodurch die ohnehin mäßigen Beiträge ver­mindert werden. Eine Erfparniß von 2 */z kr. täglich reicht bei einem Alter von ZO Jahren hin um ein Capital von mehr als Loo fl. auf Lebenszeit versichern zu können.

Nach erlangter Ueberzeugung, daß Le- benSVersicherungen aus die mannigfachste Art auf die Verhältnisse dcS Menschen wohllhtaig einwirken können und, daß die Einrichtung der Leipziger LebensVersicherungsGeselischaft ihren Mitgliedern wichtige Vorthcile dar­bietet, habe ich mich zur Uebernahme der Agentur für das hiesige Oberamt wie auch für die angrenzenden Oberämter entschlossen, und halte es für Pflicht das Publicum mit dem Bemerken hierauf aufmerksam zu ma­chen daß jede nähere Auskunft ingleichen die