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festgesezt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem RechisGrunde, Ansprüche an diese Gant­masse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,

Morgens 9 Uhr

in dem Wirthshaus zum Ochsen daselbst entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein nach der LiquidationsHandlung aus- zusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichk- erscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzug­ten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Gü­terpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt, den 1. Septr. 1884.

K. Oberamtsgerichl,

Kübel.

Altingen, Gerichtsbezirk Her­renberg. sGläubiger Aufruf.j Bei der VerlaffenschaftsTheilung des Weil. Jo­hann Georg Wolf, gewesenen Müllers dahier, ist die Vermuthung begründet, daß außer den zur Anzeige gekommnen, noch weitere, insbesondere Bürgschafts- Schulden vorhanden scyn möchten.

Es ergeht daher an die etwa unbe­kannten Wolf'schenGläubiger, insbeson- dere auch an diejenigen, welche aus über­nommenen BürgschaftsVerbindlichkeiten

des Verstorbenen, Ansprüche an dessenVer, lassenschaft zu machen haben, die Auf­forderung, ihre Ansprüche binnen Zo Tagen bei dem Waisengericht in Al­tingen um so gewisser anzumelden und nachzuweisen, als widrigenfalls auf ihre Befriedigung oder Sicherstellung, von Amtswegen keine Rücksicht genom­men werden, und ihnen dann nur noch die Verfolgung des nach dem Pfandge­setz Art. 40. vorbehaltenen, beschränkten AbsonderungsRechts übrig bleiben würde.

Den 28. August L8Z4.

K. AmtsNotariat,

B 0 nd 0 rf

und Waisengericht in Altingen, Väk. AmksNotar Hausse.

Vollmarlngen, Gerichtsbezirk Horb. sGläubiger Aufruf.) Der längst als mundtvdt erklärte Bürger Ignaz De», ling beabsichtigt sein Vermögen an sein, Kinder abzutreten.

Da nun die Vermuthung, es Hab« derselbe noch mehrere unbekannte Gläu­biger, nicht unbegründet seyn dürfte, so werden hiemit solche Gläubiger öffent­lich aufgefordert ihre Forderungen binnen ov. Tagen bei dem K. AmtsNotariat Eutingen schriftlich einzureichen.

Diejenigen welche dieser Aufforde­rung keine Folge leisten, haben sich die hieraus für sie entspringenden Nachtheilr selbst zuzuschreiben.

Den Z. September 18Z4.

K. AmtsNotariat Eutingen,

und GemeindeRath Vollmaringen.

Vät. Amt-Notar Hämmerte.