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JMligen;
für die Oberamts
Nagold, Freuderrstadr,
Dienstag,
und Herrenberg.
13 34.
9. September.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckcrei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Freüdenftadt.
Freudenstadt. Die OrtsVorsteher werden angewiesen, die jetzige günstige Jahreszeit zur vollständigen Herstellung der Ge- meindeWege und zur Beseitigung der Mängel an den Staatsstraßen, soweit sie den Gemeinden obliegt, zu benützen.
Nach »4 Tagen wird gründliche Visitation vorgenommen, und cs müßten die wider Derhoffen säumigen OrtsVorsteher strenge bestraft werden.
Den 6. September i6z4-
K. Oberamt, Friz.
Freudenstadt. Um Mißverständnissen und Nachtheilen vorzubeugen, wird den Schuldheißenämtern zur Nachricht und Nachachtung und zur Bekanntmachung in der Gemeinde eröffnet: daß nach dem Sportel- Gestze vom 2Z. Juni 1328. Reg.Blt. S. 510. von den Freischießen, welche von einem Unternehmer auf Speculation gegeben werben, 6 kr. Sportel vom Gulden der Einlage für die Erlaubniß bezahlt werden müssen; baß daher in allen Fällen, worin öffentliches
, Schießen gegeben wird, die Erlaubniß dahier unter dem Beibericht des Schuldheißcnamts nachzusuchen ist.
Den 6. September > 884 -
K. Obcramt, Friz.
Hofkameralamt Herrenberg.
Herrenberg. fObstverkauf.^ Am Montag, den 15. September ^ Morgens Z Uhr,
j wird in der Zehentscheuer zu Kayh ein j Quantum von 450 — 500 Sri. Ze, ^ hentobst in Aepfeln und Birnen beste» hend, parthiemveise und im Ganzen an den Meistbietenden verkauft werden.
Den 4. September 1804.
K. Hofkameralamt Herrenberg.
Kameralamt Rcuthm.
Reuthin. Wildberg. fVer» kauf einer Scheuer, eines Waschhauses, Schwein- und Geflügel-Stalles und eines Gartens Die Unterzeichnete Stelle wird am