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bekannt bleiben, erkennt über die Preis- Würdigkeit der Musterstücke.
Wenn diese Commisston ihr Urtheil abgegeben hat, werden die Zettel urkundlich eröffnet, und demjenigen, dessen Muster als das beste erkannt wurde, die Lieferung inner den Gränzen der von ihm angebotenen Ellenzahl zugeschlagen , der hierüber etwa noch weiter verfügbare Rest aber demjenigen zuerkannt, dessen Muster zunächst nach dem preiswürdigsten für das Beste erkannt worden ist.
Bei gleichen Mustern findet eine Vertheilung des Bedarfs nach Regimentern unter die Einsender, im Ver- hältniß der angebotenen Ellenzahl statt.
Die Ablieferung erfolgt sodann unmittelbar an die Regimenter unter der bei denselben bestehenden Controls genau in der Beschaffenheit des eingesendeten Musters. Die MontirungsVerwaltnng wird über Preis, Farbenmuster und weitere Bedingungen, nach Verlangen,mündliche oder schriftliche Auskunft geben.
Den 15. Juli 1854 .
K. KriegskassenVerwaltung.
Veit. Sekr. Zimmermann.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Obcramt Nagold.
Nag 0 lv. sAuswauderung.j Nachstehende Personen wanvern aus und stellten aus Jahresfrist die gesetzliche Bürgen.
1) Christian Roller von Effringen, nach Grostrevistge in Ungarn, für welchen her Pfleger Christian Roller in Effrin- gen aus Jahresfrist sich verbürgte.
4 ) Ich; Matthias Bailinger, Beck von
Wildberg, nach Necchwhl in Frankreich; Bürge ist dessen Vater Martin Bailinger, Beck in Wildberg.
Den ir. Juli igz 4 .
K. Oberamt.
Oöeramt Frcudenstadt.
Frcudenstadt. Nach hohem Erlaße König!. Regierung des SchwarzwaldKretseS erhalt Christian Frei von Göttelsingen, hiesigen Oberamts, für die Anzeige seiner poken- kranken Kuh — deren Lymphe mit Erfolg zu Impfungen benützt werden tonnte, die Prämie von vier Kroncnthaler.
Den uz. Juli 1354-
K. Oberamt.
AmtsVerweser, O.A.Akt. Brecht.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Pfalzgrafen weiler, Gerichts- bczirks Freudenstadt. sSchuldenLiquida- tion.g Gegen Johannes Luz, Tagldhner in Pfalzgrafenweilcr, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche
Freitag der i5. August d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrunde, Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhause daselbst entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzu- thun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt Haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntniß