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bekannt bleiben, erkennt über die Preis- Würdigkeit der Musterstücke.

Wenn diese Commisston ihr Urtheil abgegeben hat, werden die Zettel ur­kundlich eröffnet, und demjenigen, dessen Muster als das beste erkannt wurde, die Lieferung inner den Gränzen der von ihm angebotenen Ellenzahl zuge­schlagen , der hierüber etwa noch weiter verfügbare Rest aber demjenigen zuer­kannt, dessen Muster zunächst nach dem preiswürdigsten für das Beste erkannt worden ist.

Bei gleichen Mustern findet eine Vertheilung des Bedarfs nach Regi­mentern unter die Einsender, im Ver- hältniß der angebotenen Ellenzahl statt.

Die Ablieferung erfolgt sodann un­mittelbar an die Regimenter unter der bei denselben bestehenden Controls genau in der Beschaffenheit des eingesendeten Musters. Die MontirungsVerwaltnng wird über Preis, Farbenmuster und wei­tere Bedingungen, nach Verlangen,münd­liche oder schriftliche Auskunft geben.

Den 15. Juli 1854 .

K. KriegskassenVerwaltung.

Veit. Sekr. Zimmermann.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Obcramt Nagold.

Nag 0 lv. sAuswauderung.j Nachste­hende Personen wanvern aus und stellten aus Jahresfrist die gesetzliche Bürgen.

1) Christian Roller von Effringen, nach Grostrevistge in Ungarn, für welchen her Pfleger Christian Roller in Effrin- gen aus Jahresfrist sich verbürgte.

4 ) Ich; Matthias Bailinger, Beck von

Wildberg, nach Necchwhl in Frank­reich; Bürge ist dessen Vater Martin Bailinger, Beck in Wildberg.

Den ir. Juli igz 4 .

K. Oberamt.

Oöeramt Frcudenstadt.

Frcudenstadt. Nach hohem Erlaße König!. Regierung des SchwarzwaldKretseS erhalt Christian Frei von Göttelsingen, hie­sigen Oberamts, für die Anzeige seiner poken- kranken Kuh deren Lymphe mit Erfolg zu Impfungen benützt werden tonnte, die Prä­mie von vier Kroncnthaler.

Den uz. Juli 1354-

K. Oberamt.

AmtsVerweser, O.A.Akt. Brecht.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Pfalzgrafen weiler, Gerichts- bczirks Freudenstadt. sSchuldenLiquida- tion.g Gegen Johannes Luz, Tagldhner in Pfalzgrafenweilcr, ist der Gant rechts­kräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Freitag der i5. August d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts­grunde, Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhause daselbst entweder persönlich oder durch gehörig Bevoll­mächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzu- thun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt Haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntniß