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Qberamt Freudenstadt.

F r e u d e n sl a d t. Dem Centralausschuß des Vereins zur Fürserge für cntlaffcne Strafgefangene ist ein junger Mensch vor­gekommen, der in Folge der Verabsircichung seiner Verpflegung durch Hunger und Un- reiulichkeit auf das ausserstc verwahrlost, wegen NichtanhaltenS zur Schule ohne allen Unterricht geblieben, und wegen wiederholter Diebstähle in Untersuchung und Gelängniß gerathcn ist.

Es erhalten nun die gemeinschaftl. Un­terämter den Auftrag, in Balde hieher be- kichtl. anzuzeigen, ob die Einrichtung, wor- nach die Verpfl gung der von den Gemein­den zu besorgenden Armen in Abstreich hin­gegeben wird, oder die. nach welcher die A.'mcu wochen- oder monatweise von den Bürgern des Ort» an Kost und Wohnung genommen werden müssen (da» sog. Um­ätze») in ihren Orten bestehe, und ob die­selbe nach der bisherigen Beobachtung mit wesentlichen Nachtheilen für die Armen, be­sonders für die Kinder verbunden sey.

Diesem Berichte haben die gemeinschaftl. Unterämter Vorschläge beizuiügen. ob und auf welche Weise diesen Nachtheilen zu be­gegnen, und die Verpflegung der von den Gemeinden zu unterstützenden Armen zweck­mäßig cinzurichten setin möchte.

Den 6. Ju.i igZ4-

K. gem. Oberamt, Friz.

dl. Zi kling.

OberanttsgerichL Fceudenstadt.

Fr enden stadt. sAufruf.j Nach­dem die ledige Rosine Knauß von Ober- iflingen, welche mit dem WagnerGesel- len Johann Martin Schittenhelm von Hörschweilcr, am 17. August l 8 Z 3 ein EheVerlöbniß geschlossen, vor der unter-,! zeichneten Stelle erklärt hat, daß sie dieses EheVerlöbniß unter allen Umstän­den aufzugeben entschlossen sei, so wird

ehegerichklicher Weisung zu folge der g«. dachte Schittenhelm, dessen gegenwärti» ger AufeiithaltsOrt unbekannt ist, hier» mit anfgefordert, sich innerhalb Zo Tagen .um so gewißer schriftlich oder mündlich hinsichtlich jenes Entschlusses der Rostua Knauß bei Unterzeichneter Stelle zu er» klären, als im Versäumnißfalle sein Ehe» Verldbniß mit der Rosina Knauß würd« aufgehoben werden.

Den 7. Juli 1854.

K. gem. Oberamtsgerichk,

Kübel.

^1. Zilling.

D 0 rnstetten, Gerichtsbezirk- Freudenstadt. sSchulden - Liquidation.^ Gegen Johanne« Wöbe», Schukmaacher von Dornstetten und dessen verstorben« Ehefrau, ist der Gant rechtskräftig er­kannt und zu Vornahme der Schuldsn- Liquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Freitag der 1. August d. I. . festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts^ Grunde, Ansprüche an diese Gantmassr zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldnerr,

Morgens 8 Uhr

aus dem Nathhause zu Dornstrtten entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Reccsse ihre Forderungen rechtsgenüg«nd darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes ErkenntniK von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenomm»»