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Güicrbücheiv nach den Vorschriften der. Mi. nistcrialDerfügung vom z. Dcz. igz 2 . Neg. B!. Von izz2 Seite 4t i n. f. anlegen, oder wegen des Wunsches einer andernForm die bevorstehende weitere Verfügung abwar. ten wollen. Da mehrere Gemcinderäihe ln ihren Beschlüssen vom vorigen Jahr über die Anlegung neuer Güterbüchcr den Wunsch ausgedrückt haben, daß mit diesem Geschäft eine DetaiiEmschatzung der ganzen Markung für den Zweck gleicher Besteurung verbünd." werden sollte; so wird denselben zu erkennen gegeben, daß von Seite des K. Gerichtshofes und der K. KreiSNegierung wegen Vollziehung der erwähnten Verfügung vom 5. Dez. >zZ 2 gemeinschaftliche Anfrage bei den K. Ministerien der Justiz und des Innern gemacht worden sep, worauf die Erwiederung erfolgte, daß eine weitere Verfügung hierüber auf höchster Entschließung Sr. Königlichen Majestät beruhe.
Die Gcmeinderäthe werden die verlangte Erklärung um so gewisser binnen der bestimmten Frist einscndcn, als man sie sonst auf 'Kosten der Säumigen abholen lassen würde.
Den z. Juli igz4-
K. Oberamtsgericht, und Oberamk, H 0 ner. Ovel 0 g.
Horb. Es liegen bei Unterzeichneter Stelle z Stücke leinenes ganz ungebleichtes Tuch, wovon eines 16 Ellen, eines 20 Ellen, (diese bcede saamcntragend Tuch,) und eines 2l Ellen (simmel Tuch) in der Lange, alle z aber etwas zu 5 Viertel in der Breite halten.
Dieses Tuch war noch in keiner Wasch, auch ist eS mit einem sonstigen Zeichen nicht versehen, und scheint von der Blaiche entwendet worden zu scyn. Der Mann, dem das Tuch abgenommcn wurde, gab an, er habe es vor etlichen Tagen zwischen Besenfeld und der Erzgrub im sogenannten Schor- rcnthal von einer fremden MannsPerson erkauft. Er trug es in einem grob leinenen mit einem Sail umwundenen Sack.
Alle Behörden werden nun ersucht, dieß ihren Untergebenen bekannt machen zu las
sen und allenfallsige Anforderungen rc. in Bälde hiehcr mitzutheilcn.
Sollte sich in Zeit von 4 Wochen Nie» mand als Eigenthümer deS Tuchs melden, so müßte vor der Hand anders darüber verfügt werden.
Den 21. Juni 1354,
K. Oberamt.
Oberamt Herrenberg.
Hcrre n b erg sBaum Beschädigung und Belohnung für die Entdeckung deSTHä» lersst Auf dem Schloßgute der Frau Fürstin von Colloredo Mansfeld zu Sindlingen, sind an einer der PappelAlleen 15 Stück Pappclbäume an den untern Theilen der Stamme auf eine boshafte Weise so angehauen worden, daß solche unvermeidlich ver- derben mäßen. Indem man diesen Frevel zur öffcnllichcn Kennkniß bringt, und all« vbrlgkeitlicben Behörde» ersucht, für Entde- ckung des Thaters mitzuwirken,wird angcsügt, daß die Frau Fürsten von Colloredo Mansfeld für denjenigen, der den Thäter zur Anzeige bringt neben Verschweigung seines Namens eine Belohnung von 5O st. ausgesetzt hat»
Den 26. Juni lLZö«
K. Oberamt
D i l l e n i u S.
Fürstamt Altenstaig.
A l t e n st a i g. sSteinAkkord.^ In Folge höherer Weisung wird die Unterzeichnete Stelle
Mittwoch den 16. Juli Morgens Z Uhr
über die Lieferung von Nummernsteine an die Enzthalstraße, so wie des nöthi» gen Bedarfs an Steinen zu Vermarkung der Böschungen an der Straße vom Aiter- bis Dietterbach einen Akkord in der diesseitigen ForstamtsKanzlei abschlies- sen, wobei bemerkt wird, daß der Ge- sammtUeberschlag 42 fl. 48 kr. beträgt;