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Oberamt Freudenstadt.
, Freudenstadt. Nachdem nunmehr sammtliche Dizinalwege des Oberamtsbezir- kcs durch den OberamtsWcgmeister visitirt und die betreffenden OrlSvorsteher durch Auszüge aus dem DefectProtokvll von den Vorgefundenen Mangeln in Kennlniß gesetzt worden sind, so wird ihnen aufgegeben ohne Verzug anzuordnen, daß die erforderlichen Reparationen vorschriftmüßig vorgenommen werden. Die für den Landman» weniger geschäftsvvlle Zeit zwischen jetzt und der Fruchterndte macht die Ausführung der erforderlichen StraßenArbeiten möglich.
Nach 6 Wochen wird Nachvisitation vorgenommen werden. Finden sich hiebei Mangel, so werden die säumigen Ortsvorsteher zur Strafe und Verantwortung gezogen werden- ,
Den z. Juli 48Z4- !
K. Lberamt.
Oberamt Horb.
Horb. Alle Stistungs- und Gemein- derathe des Oberarms, deren Gemeinden und Stiftungen seither aus dem Fond des Ministeriums des Innern AllmosenBeilräge erhalten haben, werden hiemit aufgefordert, binnen höchstens i- Tagen den Ursprung dieser Beiträge in den LrigrnalAkten hieher Vorzulegen.
Es ist zu dem Ende in den gemeinde- und stiftungsrä'hlichen auch PfarrRegistra- turcn und iu den Lagerbüchern genaue Nachforschung zu veranstalten, und können von den StistungsrätHcn, was die ersten Registraturen betrifft, weirns Noth thut, die betreffenden Verwaltungs-Aktuare verwendet werden.
Den 2- Juli igZ4-
K. Oberamt.
Horb. Um den Verheerungen, welche die Engerlinge oder die Larven der Maikäfer aus den Feldern und Wiesen anrichtcn, entgegen zu wirken, hat zunächst auf Veranlassung der KreisNegierung in EUwangen die CentralLtclle des iandwirthschaftlichen
Vereins den Professor Or. Plininger aufgefordert, zum Zwecke der Vertilgung der benannten Insekten eine gemeinfaßliche Be- lchrung zu entwerfen, waS die Herausgabe einer eigenen, kürzlich in der I. G. Cotta'- schcn Buchhandlung erschienenen Druckschrift „über den Maienkafer nnd seine Vcr- „Wüstungen rc."
zur Folge hatte, in welcher der Verfasser nicht nur die NaturGeschichte des Maienkä- fers gründlich abgehandelt, sondern auch alle bisher bekannt gewordenen Mittel zu seiner Vertilgung zusammengestellt hat, wodurch sie für die beabsichtigte Belehrung sehr geeig
net erscheint.
Da die allgemeine Verbreitung dieser empfehlenswcrthen Schrift von Wichtigkeit ist, indem sie den Landmann über ein nach dem Gange der Natur periodisch wieder« kehrendes Ucbel belehren soll, welches wenigstens sehr vermindert werden könnte, wenn ihm mit Sachkenntnis und Beharrlichkeit entgegen gearbeitet würde, dergleichen Anstalten zur Vertilgung schädlicher Insekten aber nur bei einem gleichzeitigen und gemeinsamen Einwirken einen entsprechenden Erfolg erwarten lassen, so werden die geistlichen und weltlichen Ortsvorsteher höherer Weisung gemäß auf die gedachte Schrift aufmerksam gemacht, und sie werden sorgen, daß auf Kosten der örtlichen Kaffen Exemplare davon angeschafft, die LrtsEin- wohncr und insbesondere die Jugend unter etwaiger Benützung der Lonntagsschule, mit ihrem Jnnhalt auf zweckmäßige Weise bekannt gemacht, und die vorgeschlagencn Mittel nach Umständen mit vereinigten Kräften zur Anwendung gebracht werden.
Den i. Juli iZz4-
Horb. sAn die Gcmeinderäthe des OberamtsBezirkS Horb.^ Die Gemcinde- räthe, mit Ausnahme des Skadtraths zu Horb, des Gemeinderaihs zu Bildechingen und Nordstetten, werden hiemit zur Einsendung der Erklärung binnen der Frist von 14 Tagen aufgefordcrt, ob sie die neuen