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Oberamt Freudenstadt.

, Freudenstadt. Nachdem nunmehr sammtliche Dizinalwege des Oberamtsbezir- kcs durch den OberamtsWcgmeister visitirt und die betreffenden OrlSvorsteher durch Aus­züge aus dem DefectProtokvll von den Vor­gefundenen Mangeln in Kennlniß gesetzt wor­den sind, so wird ihnen aufgegeben ohne Verzug anzuordnen, daß die erforderlichen Reparationen vorschriftmüßig vorgenommen werden. Die für den Landman» weniger geschäftsvvlle Zeit zwischen jetzt und der Fruchterndte macht die Ausführung der er­forderlichen StraßenArbeiten möglich.

Nach 6 Wochen wird Nachvisitation vor­genommen werden. Finden sich hiebei Man­gel, so werden die säumigen Ortsvorsteher zur Strafe und Verantwortung gezogen werden- ,

Den z. Juli 48Z4- !

K. Lberamt.

Oberamt Horb.

Horb. Alle Stistungs- und Gemein- derathe des Oberarms, deren Gemeinden und Stiftungen seither aus dem Fond des Ministeriums des Innern AllmosenBeilräge erhalten haben, werden hiemit aufgefordert, binnen höchstens i- Tagen den Ursprung dieser Beiträge in den LrigrnalAkten hieher Vorzulegen.

Es ist zu dem Ende in den gemeinde- und stiftungsrä'hlichen auch PfarrRegistra- turcn und iu den Lagerbüchern genaue Nach­forschung zu veranstalten, und können von den StistungsrätHcn, was die ersten Regist­raturen betrifft, weirns Noth thut, die be­treffenden Verwaltungs-Aktuare verwendet werden.

Den 2- Juli igZ4-

K. Oberamt.

Horb. Um den Verheerungen, welche die Engerlinge oder die Larven der Maikä­fer aus den Feldern und Wiesen anrichtcn, entgegen zu wirken, hat zunächst auf Ver­anlassung der KreisNegierung in EUwangen die CentralLtclle des iandwirthschaftlichen

Vereins den Professor Or. Plininger auf­gefordert, zum Zwecke der Vertilgung der benannten Insekten eine gemeinfaßliche Be- lchrung zu entwerfen, waS die Herausgabe einer eigenen, kürzlich in der I. G. Cotta'- schcn Buchhandlung erschienenen Druckschrift über den Maienkafer nnd seine Vcr- Wüstungen rc."

zur Folge hatte, in welcher der Verfasser nicht nur die NaturGeschichte des Maienkä- fers gründlich abgehandelt, sondern auch alle bisher bekannt gewordenen Mittel zu seiner Vertilgung zusammengestellt hat, wodurch sie für die beabsichtigte Belehrung sehr geeig­

net erscheint.

Da die allgemeine Verbreitung dieser empfehlenswcrthen Schrift von Wichtigkeit ist, indem sie den Landmann über ein nach dem Gange der Natur periodisch wieder« kehrendes Ucbel belehren soll, welches we­nigstens sehr vermindert werden könnte, wenn ihm mit Sachkenntnis und Beharrlichkeit entgegen gearbeitet würde, dergleichen An­stalten zur Vertilgung schädlicher Insekten aber nur bei einem gleichzeitigen und ge­meinsamen Einwirken einen entsprechenden Erfolg erwarten lassen, so werden die geist­lichen und weltlichen Ortsvorsteher höherer Weisung gemäß auf die gedachte Schrift aufmerksam gemacht, und sie werden sor­gen, daß auf Kosten der örtlichen Kaffen Exemplare davon angeschafft, die LrtsEin- wohncr und insbesondere die Jugend unter etwaiger Benützung der Lonntagsschule, mit ihrem Jnnhalt auf zweckmäßige Weise be­kannt gemacht, und die vorgeschlagencn Mit­tel nach Umständen mit vereinigten Kräften zur Anwendung gebracht werden.

Den i. Juli iZz4-

Horb. sAn die Gcmeinderäthe des OberamtsBezirkS Horb.^ Die Gemcinde- räthe, mit Ausnahme des Skadtraths zu Horb, des Gemeinderaihs zu Bildechingen und Nordstetten, werden hiemit zur Einsen­dung der Erklärung binnen der Frist von 14 Tagen aufgefordcrt, ob sie die neuen