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lösungen zu belehren, >'ni Uebrigen anzu- weisen, daß sie, wenn sie ablösen wollen, dieß bei dem betreffenden K. Kamcralamt anzubringen haben.

Den 11. Juni i§z 4 -

K. Oberamt, Friz.

Kamcralamt Dornstetten.

Dornstetten. sUmgeldsEinzug-H Dieser wird von der unterzogenen Stelle vorgenommen werden zu Pfalzgrafenweiler Montags den LZ. dieß Monats

zu Dornstetten Mittwoch und Donner­stag den 25 . und 26. dieß Monats zu Freudenstadt, am Freitag und Sam­stag den 27. und 28. dieß Monats und zu Reichenbach Montags den Zo. dieß Monats.

Die Schultheißenämter haben dieses sogleich gehörig bekannt zu machen.

Den 14. Juni 1804.

Königl. Kaineralamt. Pfalzgrafen weiter, Oberamts Freudenstadt. sLiegenschafts- und Fahr- nißVerkauf.^ Aus der -Gantmasse des Jakob Hummel, Traubenwirths von hier, wird ain Montag den Zo. dieß Monats nachstehende Liegenschaft, und am Dien­stag den 1. Juli dieß Jahrs die Fahr­niß im öffentlichen Aufstreich an den Meistbietenden verkauft, und zwar:

Ein zweistockigtes Wohn- und Wirth- schaftsGebäude, mitten im Ort, an der Chaussee welche von Nagold nach Freudenstadt führt, mit eingebauter ' Scheuer und Stallungen, 2 Keller, 1 heizbares Nebenzimmer und eini­gen Kammern, alles unter einem Dach.

Ungefähr Z Morgen Mähfeld, und Ungefähr 6 Morgen Baufeld.

Sodann Fahrniß:

Einige silberne Löffel, dgl. Gastbette» nebst Leinwand; etwas Mößing, Zinn- und Kupfergeschirr, Blech-'und Ei­sengeschirr, Porzellain- und Glasge­schirr, allerhand Schreinwerk, gemei­ner Hausrath, Fuhrgeschirr, 1 auf­gemachter Wagen, 1 Bernerwägele,

1 Pflug samt Egge, Vieh, 1 Pferd,

1 Kuh und 1 Kalbing, Faß- und Bandgeschirr, und auch in verschie­denen Sorten KaufmannsWaaren.

Die Kaufslustige werden, versehen mit obrigkeitlichen Prädikats-^ und Ver- mögensZcugnissen an obigen Tagen ein­geladen.

Vorstehende LiegenschaftsVerkaufsOb- jckte können täglich beaugenscheinigt und die Bedingungen bei dem Schultheißen­amt gehört werden.

Den Z. Juni 18Z4.

Der Gemeinderath zu Pfalzgrafenweiler. Egenhausen , Oberamts Na­gold. sAuswanderung.^ Johannes P fsuH^M Scherenschleifer von hier, wanderr mir' , Weib und Kind nach Nordamerika aus, * und hat zum Bürgen auf Jahresfrist den Gemeinderath Martin Walz von da aufgestellt, es werden daher alle die eine Forderung an denselben zu machen haben, aufgefordert, solche inner 14 Ta­gen rcchtsgenügend bei der Unterzeichne­ten Stelle darzuthun, im Unterlassungs­fälle die Säumige sich die daraus etwa entstehenden Nachtheile selbst, zuzuschrci- ben haben, und werden später einlaufende - Klagen unberücksichtigt bleiben.