von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden ange­nommen werden, sie seien rücksichtlich ei­nes Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der Maffeobjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklä­rung sämtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Den 7. April 1834 '

K. Oberamtsgericht, Kübel.

Thum linge n, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sSchulden - Liquidation.j Gegen Joseph Pfeffer, Müller auf der Lüzenhardter Mühle, Schultheißerei Thumlingen ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der Schul- denLiquidation in Verbindung mit ei­nem VergleichsVersuche Freitag der 16. Mai -d. I. festgesetzt worden, an wel­chem Tag alle diejenige, welche aus ir­gend einem Rechtsgrunde, Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuld­ners Morgens 8 Uhr in dem Wirtho, Hause zum Ochsen in Thumlingen ent­weder persönlich, oder durch gehörig Be­vollmächtigte, oder durch schriftliche Re­zesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden ange­nommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie

der Wahl des Güterpflegers der Erklä­rung sämtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt, den 7. April 1804.

K. Oberamtsgericht, Kübel.

Kameralamt Domstetten.

D 0 rnstetten. sUmgeldsEin- z-u g.j Derselbe wird von der unterzo­genen Stelle vorgenommen werden zu Dornstetten Montag und Dienstag den 5 . und 6. Mai, Reichenbach, Mittwoch den 7. Mai, Pfalzgrafenweiler, ^Samstag den 10.

und zu Freudenstadt, Montag und

Dienstag den lg. und iZ. Mai, was gehörig bekannt zu machen ist.

Den 24. April 18Z4.

K. Kameralamt.

Forstamt Altenstalg.

Altenstaig. sWegbauAkkord.j In Folge eines fiuanzkammerlichen Erlasses vom 2. April d. I. ist die Unterzeich­nete Stelle ermächtigt, über die Herstel­lung des Wegs von der Enzthalstraße bis Sprollenhof, welche eine Länge von 18Z Ruthen hat, einen Akkord abzu- schließen, es werden die Akkordslustige auf

Mittwoch den 14. Mai d. I.

Morgens 10 Uhr

in die diesseitige ForstamtsKanzlei ein­geladen.

Den 20. April 18Z4.

K. Forstamt.

Effringen, Gerichtsbezirks Na­gold. sGläubiger Aufruf.j Mit der aussergerichtlichen Erledigung des Schul­denwesens von dem Bäcker und gewe­senen Schafhofbauer Jakob Kempf ober­amtsgerichtlich beauftragt, fordert man