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sprüche an diese Gantmasse zu machen baden, so wie die Bürgen des Gemein- schuldners, Morgens 8 Uhr in dem Kleinischen Wirthshause in Dietersweiler entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durchschristliche Reccsse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein in der nächsten oberamtsgerichtlichen Sitzung nach der LiquidationsHandlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten«
Den Z. April 18Z4.
K. Oberamtsgericht, K ü b e l.
Freudensiadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen den Wittwer Johannes Wirth, Nagelschmid von Christophsthal ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem Vergleichs- Versuche
Donnerstag der 15. Mai d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- grunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners Morgens 8 Uhr auf dem Rathhaus dahier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Rezesse ihre
Forderungen rechtsgenügeud darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprecheudes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seien rückstchtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevvrzugten, und in Betreff des Verkaufs der Maffeobjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den 7. April 1804.
K. Oberamtsgericht, Kübel.
Aach, Oberamts Freudenstadt. sSchuldenLiquidation.j In der Schuldsache des Johann Friedrich Renner, ledig, abwesend, 50 Jahre alt, Sonnenwirths Söhn von Aach, hat das K. Oberamtsgericht das Amtsnotariat und den G-- meinderath mit Vornahme der SchuldenLiquidation und des Vergleichsversuches beauftragt, welche Verhandlungen nun am
Dienstag den §. Mai d. I.
Morgens 8 Uhr
in der Linde zu Aach vorgenommen werden.
Es wird hiezu der Gemeinschuldner unter dem Bedrohen vorgeladen, daß er im Falle seines Nichterscheinens die Schuldanerkenntnisse seines Pflegers gegen sich gelten lassen müßte; und an die Gläubiger ergehet die Aufforderung, ihre Forderungen bei der Verhandlung persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch durch Einreichung schrift.