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sprüche an diese Gantmasse zu machen baden, so wie die Bürgen des Gemein- schuldners, Morgens 8 Uhr in dem Kleinischen Wirthshause in Dieters­weiler entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durchschrist­liche Reccsse ihre Forderungen rechtsge­nügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein in der nächsten oberamtsgerichtlichen Sitzung nach der LiquidationsHandlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen wer­den, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevor­zugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten«

Den Z. April 18Z4.

K. Oberamtsgericht, K ü b e l.

Freudensiadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen den Wittwer Johannes Wirth, Nagelschmid von Christophsthal ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem Vergleichs- Versuche

Donnerstag der 15. Mai d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- grunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners Morgens 8 Uhr auf dem Rathhaus dahier entweder per­sönlich oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder durch schriftliche Rezesse ihre

Forderungen rechtsgenügeud darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprecheudes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden ange­nommen werden, sie seien rückstchtlich ei­nes Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevvrzugten, und in Betreff des Verkaufs der Maffeobjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklä­rung sämtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Den 7. April 1804.

K. Oberamtsgericht, Kübel.

Aach, Oberamts Freudenstadt. sSchuldenLiquidation.j In der Schuld­sache des Johann Friedrich Renner, ledig, abwesend, 50 Jahre alt, Sonnenwirths Söhn von Aach, hat das K. Oberamts­gericht das Amtsnotariat und den G-- meinderath mit Vornahme der Schul­denLiquidation und des Vergleichsver­suches beauftragt, welche Verhandlungen nun am

Dienstag den §. Mai d. I.

Morgens 8 Uhr

in der Linde zu Aach vorgenommen werden.

Es wird hiezu der Gemeinschuldner unter dem Bedrohen vorgeladen, daß er im Falle seines Nichterscheinens die Schuldanerkenntnisse seines Pflegers ge­gen sich gelten lassen müßte; und an die Gläubiger ergehet die Aufforderung, ihre Forderungen bei der Verhandlung persönlich oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder auch durch Einreichung schrift.